Hallo Katja Kummer,
der Antrag auf Rehabilitation gilt als Antrag auf Rente, wenn Sie vermindert erwerbsfähig sind und ein Reha-Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine durchgeführte Reha nicht erfolgreich war, d.h. die Erwerbsminderung nicht verhindert hat.
Die Entscheidung darüber trifft die Sachbearbeitung.