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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente, § 101 SGB VI, wie überbrücken???

von PeterM03.04.2015 | 23:27
2063 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgender Fall: 1. Erwerbsminderungsrente laut Schreiben so weit durch: Im Januar gestellter RehaAntrag wurde als solcher gewertet, restliche Unterlagen sind eingeschickt... Zahlung ab 1.8. wegen $ 101 SGB VI (was ich selbst in Erfahrung bringen musste und dort leider keine Erwähnung fand) 2. Nach Ende der Tätigkeit in Minijob, 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann Schluss. 3. Kein Krankengeld durch Krankenkasse, weil Minijob. ... 4. Laut Sozialamt keine Sozialhilfe, weil kein Erwerbsminderungsrentenbescheid vorhanden (?) Weil es mir vollends unverständlich ist. Meine Frage: Wie komme ich nun an Geld zum Überleben bis zum 1. August? Grüße, Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits schon erwähnt, sollten Sie sich erneut an das Jobcenter oder beim Sozialamt (Grundsicherung) melden und dort Leistungen beantragen (schriftlich).

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14 Antworten

Angelaam 04.04.2015 | 10:11
Entweder Übergangsdarlehen beim Jobcenter (ALG2) oder beim Sozialamt (Grundsicherung) beantragen. Einer von beiden muss ja zuständig sein.
PeterMam 04.04.2015 | 12:19
Sozialamt sagt, Hartz IV, Grundsicherung nein. Bis Hartz durch wäre ist man doch halb verhungert. Die Wohnung ist günstig aber groß, das könnte ein Problem sein. Langsam hab ich keine Lust mehr :(
Angelaam 04.04.2015 | 12:34
Du weisst aber auch nicht erst seit gestern, dass es eng wird. Wie schnell die beim Jobcenter sind oder ob es z.B. einen Vorschuss geben kann, weiss man erst, wenn man den Antrag stellt. Bei der Wohnung kommt es in erster Linie darauf an, wieviel sie kostet, ob sie angemessen ist. Die Richtlinien kannst du dir hier raussuchen: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
KSCam 04.04.2015 | 13:06
Von was haben Sie denn bisher gelebt? Ein Minijob allein kann doch auch nicht zum Leben gereicht haben? So gesehen müssten Sie doch noch andere Einkommensquellen haben?
tussiam 04.04.2015 | 13:12
Uppps :-)
Herz1952am 04.04.2015 | 14:52
KSC, Auch Minijobs können "aufgestockt" werden. Es gibt nicht überall so korrekte Mitarbeiter und klare Richtlinien wie bei der RV. @Peter M. mir fällt nur noch die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen beim Amt zu beantragen und bis zur Auszahlung im Amt einen Hungerstreik anzutreten.
PeterMam 04.04.2015 | 15:41
KSC: Ganz genau genommen geht es nicht um mich, sondern um meine Mutter. Sie hatte bis zur Erwerbsminderung den Minijob und ihre Witwenrente... Herz: Bedauerlich, aber dann werde ich als der Sohn, welcher studiert und selbst nix hat wohl irgendwie einspringen müssen, ehe wir uns da womöglich noch Schulden bei diesem Staat machen den ich eh nicht so sehr leiden kann. :) Sehr bedauerlich das alles
KSCam 04.04.2015 | 16:37
Schon irgendwie kurios: man kann einerseits den Staat nicht leiden, benötigt aber von diesem "ergänzende Sozialhilfe, weil die Witwenrente der Mutter nicht reicht.
Sonderschulmeisteram 04.04.2015 | 18:18
Warum wandern Sie dann nicht aus? Einerseits passt Ihnen unser Staat nicht, aber andererseits wollen Sie sich hier wohl durchschmarotzen, weil Ihnen der von Ihnen ungeliebte Staat des Geld in den Allerwertesten bläst, hmmmm?!
PeterMam 04.04.2015 | 19:17
"Durchschmarotzen".. . Und so etwas von einem bald "Kollegen", so der Name, den Sie sich gegeben haben etwas mit ihrer Profession zu tun hat. Dieses Forum ist nicht da zum Krieg führen. Und die Meinung ist frei, man muss nicht alles gut finden, nicht einmal wenn man es lebt oder erträgt. Bitte weiterhin nur noch um konstruktive Bezugnahmen okay? :) Wir Lehrkräfte oder angehenden Lehrkräfte sind dazu angehalten unsere Schüler und Schülerinnen zu freien, selbstdenkenden Wesen zu erziehen, also sollten wir dies generell auch tolerieren. Ich bitte um konstruktive Beiträge oder um Schließung dieses Threads (der ja eh meiner war) ... Einen Kampf will hier keiner. Frohe Ostern Sonderschulmeister : )
Angelaam 04.04.2015 | 19:36
Welche konstruktiven Vorschläge sollten denn noch kommen? Deine Mutter soll ALG2 beantragen und dann sieht sie, wie lange das dauert. Natürlich muss man nicht alles gut finden. Ich z.B. finde nicht gut, wenn man bis auf den letzten Drücker wartet und dann jammert. Ich finde es auch nicht gut, eine Sozialleistung nicht mal beantragt zu haben, aber schon vom verhungern zu schreiben. Gut finde ich wiederum, dass du deine Schüler zu selbstdenkenden Wesen erziehen willst. Vergiss aber nicht, denen auch zu erklären, dass es mit denken allein nicht getan ist. Ohne Eigeninitiative und Eigenverantwortung können sie sich auch das Denken schenken.
Herz1952am 05.04.2015 | 00:16
Wenn ich die beiden Worte Eigeninitiative und Eigenverantwortung lese und höre, könnte ich mich glatt übergeben. Ergreift man Eigenverantwortung und will eine Pflegeversicherung abschließen, wird man abgewiesen. Die Pflegebahr, kann man durch die Wartezeit, die niedrigen Leistungen und Weiterzahlung der Beiträge im Pflegefall "in den Acker kicken". Hat man durch einen Bausparvertrag eine gute Verzinsung erreicht, wird dieser gekündigt durch die Bausparkasse, obwohl diese Möglichkeit im Vertrag gar nicht vorgesehen ist, sondern es steht drin, dass eine Überzahlung wie das Guthaben bisher weiterverzinst wird. Früher wurden von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld Beiträge zur KV/AlV einbehalten, aber bei den Leistung (KG, AlG, nicht berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Beiträge zu berücksichtigen. Das neue Gesetz war so formuliert, dass es keinen praktischen Fall gab, bei dem sich das auswirkte. Also nochmal BverfG dann hat es endlich geklappt. Ein Vorteil hat die Lügerei der Politiker der Schweiz eigentlich gehabt. "Der Franken wird nicht aufgewertet". Da hätte man Franken kaufen sollen und ein paar Tage später mit horrendem Gewinn verkaufen sollen. Jetzt wird auch noch die Inflation gefördert, nur weil vorübergehend die Ölpreise gesunken sind, sind ein Haushalt ohnehin nicht mehr auf Dauer verkraften kann. Der Sparer hat lt. einem Sprecher der EZB bei 0 Inflation und 0,5% Zinsen noch 0,5% mehr von seinem Sparguthaben. Beide Werte sind überholt. Die EZB-ler bekommen wohl nicht mehr genug Sauerstoff ins Hirn, bei dem Wolkenkratzer. Wo wird eingespart? Bei den Sozialleistungen. In Griechenland und auch bei uns haben die Spargesetze schon mehr Menschenleben gekostet (weitaus mehr) als mit der A320 abgestürzt sind und noch dazu die Falschen. Es ist nicht gut, wenn man/frau zu viel weis. Dann halt doch mit "Bild"ung betäuben lassen.
GroKoam 05.04.2015 | 10:23
Na biste wieder alleine, sind alle abgehauen weil Sie Dein ewiges Jammern nicht mehr hören konnten?
Schorscham 05.04.2015 | 14:16
Ein außergewöhnliches Kündigungsrecht ist in nahezu JEDEM Bausparvertrag vorgesehen. Und falls (ausnahmsweise) nicht, ist die Kündigung schlicht und einfach unwirksam, wie Ihnen jeder seriöse Rechtsanwalt bestätigen wird. Die Masche der Bausparkassen ist zwar schäbig aber juristisch einwandfrei. Sie haben übrigens schon wieder den Eindruck erweckt, das ALLE Bausparkassen so vorgehen. Ist das Absicht, weil das sensationeller klingt?
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