Hallo Theresa,
ja, der Abschlag von 10,8 Prozent ist bereits berücksichtigt.
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Hallo Theresa,
ja, der Abschlag von 10,8 Prozent ist bereits berücksichtigt.
Ich empfehle einen Blick ins SGB VI und VOR dem Schreiben NACHZUDENKEN! :-)) Wenn man keine Ahnung hat,....Sollte es zu einer Bewilligung einer teilweisen, also hälftigen, Erwerbsminderungsrente kommen, verlieren Sie auch nur auf die Hälfte Ihrer Entgeltpunkte den Abschlag von 10,8%, da die andere Hälfte ja (noch) nicht beansprucht wurde. Ansonsten stimme ich den Vorschreibern zu.Entschuldigung "Vorsicht", aber Sie haben leider gar keine Ahnung. Natürlich werden bei der Berechnung der teilweisen Erwerbsminderungsrente alle Entgeltpunkte mit einbezogen. Lediglich der Rentenartfaktor liegt dann bei 0,5.
Hmmm, habe mir nun die GRA dazu angesehen, da wird es ja vorgerechnet... Das Rechenbeispiel (13) zu § 66 ergibt <<Von der Summe aller Entgeltpunkte in Höhe von 35,0000 werden beim Bezug der teilweisen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 32,1932 Entgeltpunkte in Anspruch genommen und 2,8068 Entgeltpunkte nicht in Anspruch genommen.>> Das ist nicht die Hälfte der Entgeltpunkte... Habe ich doch etwas falsch verstanden? Danke für weitere Aufklärung! TippsiTrotzdem werden nur die Hälfte der Entgeltpunkte mit dem Abschlag versehen. Wird später eine Altersrente bezogen, behalten nach einer teilweisen EM-Rente 50 % der ursprünglich verwendeten Entgeltpunkte den Abschlag, der Rest (und ggf. hinzugekommene) haben keinen bzw. den zur Altersrente gehörenden Abschlag.So schaut´s aus!
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