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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Lea15.04.2015 | 15:02
1654 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine frage zur Erwerbsminderungsrente und zwar: ich bin arbeitslos ohne leistungsbezug, erfülle aber die Vorraussetzung 3 Jahre in den letzten 5 Jahren. Ich möchte wissen ob ich bei Krankheit einen Antrag bei den Beratungsstellen der Rentenversicherung holen muss und es reicht diesen auszufüllen oder ob es auch formlos geht. Erwerbsminderungsrente wird nach sechs Monaten bezahlt. Sechs Monate nach dem ersten Tag der Krankheit oder nach Antragstellung? Wie weise ich den ersten Tag der Krankheit nach, da ich keine Krankenbscheinigung vom Arzt bekomme, da ich nicht selbst Krankenversichert bin über Arbeitgeber sondern nur Familienversichert. Können die Krankenbescheinigungen auch rückwirkend, falls man merkt, dass die Krankheit länger dauert als ein halbes Jahr, der Rentenversicherung nachgereicht werden? Oder müssen diese sofort, ohne dass man weis wie lange man krank ist der Rentenversicherung zugesandt werden. Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lea,

zur Rentengewährung benötigt der Rentenversicherungsträger grundsätzlich den Formblattantrag. Wenn Sie die Rente formlos beantragen, gilt das Eingangsdatum als Datum der Antragstellung. Trotzdem ist es erforderlich, den Formblattantrag zu stellen. Dafür würde ich Ihnen vorschlagen, bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe einen Termin zu vereinbaren.

Ist Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert, wird der Leistungsfall üblicherweise auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit gelegt. Kann dies nicht eindeutig festgelegt werden, wird auf das Datum der Antragstellung zurückgegriffen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

santanderam 15.04.2015 | 16:12
Gehen sie zur nächsten Auskunfts- und Beratungstelle und lassen sie sich mit kompetenter Hilfe unterstützen. Alleine wird das nichts. Hilfe finden Sie unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
fuldeam 15.04.2015 | 18:23
wieso bekommen sie denn keine au??? auch wenn sie familienversichert sind bekommen sie doch auch eine au. sie sind doch beim aa ohne leistungsbezug, daher stehen sie doch zur vermittlung zur verfügung. denke dass sie dort au abgeben müssen oder? sollte dies nicht der fall sein dann kann doch ihr behandelner arzt ihnen eine stellungnahme für fen rentenantrag ausstellen wo er den krankheitsverlauf dokumentiert. dass geben sie dann mit den rentenantrag ab. rentenantrag können sie im internet auf den seiten des rv runterladen und ausfüllen. oder aber in der beratungsstelle der rv termin machen und dort gemeinsam ausfüllen. woher haben sie denn die weisheit mit den 6 monaten??? bei teilerwerbsminderung sind dass schon mal 7 monate nach eintritt der erwrbsminderung, bei voller erwerbsminderung ab antragstellung bzw. stellt der medidienst der rv dann den zeitpunkt der erwrbsminderung fest, dieser kann auch weiter zurück liegen. also alles offen.
Betrogeneam 16.04.2015 | 09:32
Sehr geehrter Experte, wenn Sie das nochmal schreiben, glauben Sie es vielleicht selber. Die DRV legt das Datum des Eintritts des Leistungsfalles so, wie es für sie am besten passt. Das habe ich selbst erlebt, sonst würde ich es nicht schreiben. Es wäre schön, wenn Sie doch mal ausnahmsweise bei der Wahrheit blieben. Das "Geschmuse" nervt. die Betrogene
Leaam 16.04.2015 | 10:27
muss man sich dann gleich wenn mann z.B. wegen krebs ins krankenhaus kommt eine krankenbescheinigung beim arzt ausstellen lassen und an die rentenversicherung senden, so eine krankenbescheinigung (gelbe Zettel) bekomme ich nicht, da ich nicht versicherungspflichtig beschäftigt bin. Oder reicht es, wenn man merkt, dass die krankheit länger dauert sich rückwirkend was ausstellen zu lassen vom arzt und dann nach einen halben jahr an den rententräger zu senden, den der bezahlt sowieso erst nach 6 Monaten nach eintritt der krankheit.
Leaam 16.04.2015 | 10:27
muss man sich dann gleich wenn mann z.B. wegen krebs ins krankenhaus kommt eine krankenbescheinigung beim arzt ausstellen lassen und an die rentenversicherung senden, so eine krankenbescheinigung (gelbe Zettel) bekomme ich nicht, da ich nicht versicherungspflichtig beschäftigt bin. Oder reicht es, wenn man merkt, dass die krankheit länger dauert sich rückwirkend was ausstellen zu lassen vom arzt und dann nach einen halben jahr an den rententräger zu senden, den der bezahlt sowieso erst nach 6 Monaten nach eintritt der krankheit.
=//=am 16.04.2015 | 16:50
Kann dies nicht eindeutig festgelegt werden, wird auf das Datum der Antragstellung zurückgegriffen.
Sehr geehrter Experte, wenn Sie das nochmal schreiben, glauben Sie es vielleicht selber. Die DRV legt das Datum des Eintritts des Leistungsfalles so, wie es für sie am besten passt. Das habe ich selbst erlebt, sonst würde ich es nicht schreiben. Es wäre schön, wenn Sie doch mal ausnahmsweise bei der Wahrheit blieben. Das "Geschmuse" nervt. die Betrogene
Zum Glauben geht wohl auch der Experte in die Kirche. Auch wenn es Ihnen widerstrebt, hat er mit der Aussage Recht. :-)
=//=am 16.04.2015 | 16:48
Und woher haben Sie die Weisheit mit den 7 Monaten bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung? :-) Ist doch Quatsch.
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