Zitiert von: Johannes_T
Zählen freiwilligen Beiträge zum Erhalt auf Anspruch von Erwerbsminderungsrente mit oder nur zu der Berechnung von Wartezeiten?
Hallo Johannes_T,
sofern Sie etwa Mitte 60er geboren sind, würde das klappen – vor 1984 bereits 60 Monate Beiträge UND bis heute lückenlose Versicherungszeiten, dann erhalten auch freiwillige Beiträge den EMRT-Anspruch. Mit _jetzt_ erst/künftig 63 dürfte das nicht zutreffen = freiwillige Beiträge für den EMRT-Schutz unwirksam.
> "Werden bei einer Erwerbsminderungsrente Abschläge gemacht wenn man schon 63 ist, oder gibt es eine Ausnahmeregelung für diese Altersklasse? Wie hoch wären evt. Abschläge?"
Hängt vom Beginn der EMRT ab - sowohl Alter (63) als auch die erforderlichen Versicherungsjahre sind entscheidend, hier gibt es die Auflösung/Merkblatt der DRV (S. 16 ff.) :
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html?
Gruß
w.