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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Krokodil29.07.2019 | 14:16
91 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, Im Mai 2017 wurde ich von der Agentur für Arbeit aufgefordert einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente zu stellen. Danach war ich zu den angeforderten Gutachtern. Im August letzten Jahres war ich dann zur Reha. Danach war lange Zeit Ruhe und ich habe die Antwort bekommen habe wir prüfen noch. Im Dezember habe ich dann einen Beschwerdebrief zur DTV geschrieben wonach im Januar dann eine Ablehnung erfolgt ist. Diese habe einen Wiederspruch eingelegt und mit Ärztlichen Befunden auch begründet. Bis jetzt war wieder Ruhe bis ich einen Anwalt eingeschalten habe. Nun kommt wieder ein schreiben, dass ich wieder zum Gutachter soll. Psychisch bin ich am Ende, sodass ich mich auf diesen ganzen Druck in Behandlung geben musste. Seit Dezember bekomme ich auch Keine Leistungen mehr, da ich Ausgesteuert bin. Fer DTV hat auch eine Führsorgepficht gegenüber seinen Versicherten. Wie kann es sein dass man die Leute so im Stich lässt. Sie fangen ja an das man psychisch krank wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Krokodil,

auch wenn es Ihnen schwer fällt - nehmen Sie den Termin zur Begutachtung wahr. Ihr Rentenversicherungsträger will Sie damit bestimmt nicht quälen - im Gegenteil - so wie Nilpferd vermutet, besteht wohl Grund, Ihren Gesundheitszustand nochmals genauer zu überprüfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Nilpferdam 29.07.2019 | 17:16
Der Weg zur Rente kann manchmal steinig sein, vor allem dann, wenn man alleine los zieht. Nun haben Sie ja einen Rechtsbeistand, der Ihnen dabei hilft. Was die Agentur für Arbeit meint, ist nur zweitrangig von Bedeutung,wichtig ist, was die RV spricht. Das Sie erneut zum Gutachter geladen werden ist doch ein Zeichen, dass die RV Sie ernst nimmt und Noch einmal nachprüft. Das ist schon ein wichtiger Schritt, denn i. d. R. geht es nach Ablehnung durch den Widerspruchsausschuss vorm Sozialgericht weiter, Dauer ungewiss. Die nochmals anberaumte Begutachtung ist doch gar nicht so schlecht.
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