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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Unfair02.11.2017 | 17:24
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte die volle EMR aufgrund schwerer Krankheit. Warum werden mir 10,8% abgezogen? Ich kann doch nichts dafür. Noch ein paar Jahre dann gehe ich in die Altersrente. Bekomme ich dann wieder die 10,8%? Wenn nicht würde ich gerne klagen. Wie stehen die Chancen? Könnten denn nicht alle Erwerbsminderungsrentner sich zusammen tun und Klage einreichen. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit der Neuregelung zum 01.01.2001 wurden die Renten wegen Erwerbsminderung (statt Berufs-bzw. Erwerbsunfähigkeit) eingeführt. Dies geschah, nachdem der Bundesrechnungshof und der Bundesrat zu der Reform aufgefordert hatten. Dies brachte die Einführung eines Zugangsfaktors (Abschlag) mit sich (maximal 10,8 Prozent). Parallel wurde jedoch die sogenannte Zurechnungszeit (Hochrechnung) erhöht (damals auf das 60., heute auf das 62., in Zukunft bis auf das 65. Lebensjahr). Die Neuregelungen wurden von den Betroffenen im großen Umfang als ungerecht empfunden. Es folgten diverse Klageverfahren - alle ohne Erfolg. Die Abschläge in der Erwerbsminderung bleiben auch (bei durchgehendem Rentenbezug) in der nachfolgenden Altersrente bestehen. Sollten Sie nach Ende der Zurechnungszeit noch Beitragszeiten haben (z.B. durch einen Minijob), erhöhen diese die Altersrente.

Das die Erwerbsminderungsrenten in vielen Fällen nicht zur Existenzsicherung ausreichen ist eine beängstigende Tatsache. Hier kann man nur hoffen, dass die Politik noch stärker dagegen steuert.

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46 Antworten

Genervteram 02.11.2017 | 17:43
Es verbleibt in der Regel auch bei Umwandlung in eine Altersrente bei den Abschlägen. Die Chancen dagegen zu klagen, gehen gegen Null, da entsprechende bisherige Klagen auch abgewiesen wurden. Sie werden sich mit dieser Gesetzgebung zufrieden geben müssen oder sich weiter unnütz aufregen. Was glauben Sie ist besser?
Schorscham 02.11.2017 | 17:44
Weil der Gesetzgeber das so beschlossen hat. Nein! Das Bundessozialgericht hat schon vor ein paar Jahren die Rechtmäßigkeit der Abschlagsregelung bestätigt. Aber Sie können sich ja mal vertrauensvoll an den Europäischen Gerichtshof wenden und sich dort über unsere böse Bundesregierung beschweren. Die dortigen Richter lachen nämlich bestimmt auch sehr gerne.... MfG
Unfairam 02.11.2017 | 20:34
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Hallo Unfair,

Sammelklagen sind in D so nicht möglich, in stark abgewandelter Form können Klagen gleicher Art zusammengefasst behandelt werden - erste Info hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

> Altersrente. Bekomme ich dann wieder die 10,8%?

Nicht wieder/erneut/zusätzlich ...die bisher für die EM-Rente ermittelten Entgeltpunkte/letztendlich vereinfacht Ihre Arbeitsverdienste sind um 10,8 % reduziert und werden bei der Neuberechnung der Altersrente auch nicht wieder erhöht. Sollte sich bei der Altersrente im 1. Schritt sogar ein noch geringer Wert als bisher ergeben - was regelmäßig nicht ungewöhnlich wäre - wird die Altersrente mit dem höheren Betrag der jetzigen EM-Rente weiter gezahlt. Alter Wein in neuen Schläuchen...

Und wenn Sie meinen, dass Ihnen die DRV ob Ihres Schicksalsschlag nun zu wenig an Rente zahlt - trotz geschenkter/fiktiver Beitragsjahre (Zurechnungszeit) - hätten Sie die Ihnen seit 15 Jahren übersandten Renteninformationen mit klarer Ansage der aktuellen EM-Rente nutzen können, um private/zusätzliche Vorsorge zu treffen. Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer, dann ist der Zug aber bereits abgefahren.

Sofern Sie parallel zur Zurechnungszeit ab Beginn der EM-Feststellung noch Versicherungszeiten laufen hatten (Beschäftigungsentgelt, Kranken-, Arbeitslosengeld) oder/und nach der Zurechnungszeit 'neue' Versicherungszeiten entstanden sind, könnte eine Altersrente zu einem (kleinen) Mehrbetrag führen. Bei frühestmöglichem Altersrentenbeginn lassen Sie das Probeberechnen, nicht dass Sie erst bei Regelaltersgrenze/'Zwangsumwandlung' in Altersrente davon profitieren.

Gruß

w.

Könnten denn nicht alle Erwerbsminderungsrentner sich zusammen tun und Klage einreichen. Gruß
Hallo Unfair, Sammelklagen sind in D so nicht möglich, in stark abgewandelter Form können Klagen gleicher Art zusammengefasst behandelt werden - erste Info hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage > Altersrente. Bekomme ich dann wieder die 10,8%? Nicht wieder/erneut/zusätzlich ...die bisher für die EM-Rente ermittelten Entgeltpunkte/letztendlich vereinfacht Ihre Arbeitsverdienste sind um 10,8 % reduziert und werden bei der Neuberechnung der Altersrente auch nicht wieder erhöht. Sollte sich bei der Altersrente im 1. Schritt sogar ein noch geringer Wert als bisher ergeben - was regelmäßig nicht ungewöhnlich wäre - wird die Altersrente mit dem höheren Betrag der jetzigen EM-Rente weiter gezahlt. Alter Wein in neuen Schläuchen... Und wenn Sie meinen, dass Ihnen die DRV ob Ihres Schicksalsschlag nun zu wenig an Rente zahlt - trotz geschenkter/fiktiver Beitragsjahre (Zurechnungszeit) - hätten Sie die Ihnen seit 15 Jahren übersandten Renteninformationen mit klarer Ansage der aktuellen EM-Rente nutzen können, um private/zusätzliche Vorsorge zu treffen. Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer, dann ist der Zug aber bereits abgefahren. Sofern Sie parallel zur Zurechnungszeit ab Beginn der EM-Feststellung noch Versicherungszeiten laufen hatten (Beschäftigungsentgelt, Kranken-, Arbeitslosengeld) oder/und nach der Zurechnungszeit 'neue' Versicherungszeiten entstanden sind, könnte eine Altersrente zu einem (kleinen) Mehrbetrag führen. Bei frühestmöglichem Altersrentenbeginn lassen Sie das Probeberechnen, nicht dass Sie erst bei Regelaltersgrenze/'Zwangsumwandlung' in Altersrente davon profitieren. Gruß w.
Hallo W*lfgang, wie ich sehe können Sie mir auch nicht helfen. Also nehme ich die 10,8% mit ins Grab. Unsere ca. 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrenter sind ja glücklich und zufrieden. Trotzdem ganz nett was Sie geschrieben haben und einiges davon ist zutreffend und nachvollziehbar und anderes wiederum wischiwaschi. Gruß P.S. Ja, der Zug ist wirklich abgefahren. Ist aber nicht schlimm. Ich kann damit leben.
W*lfgangam 02.11.2017 | 20:10
Hallo Unfair, Sammelklagen sind in D so nicht möglich, in stark abgewandelter Form können Klagen gleicher Art zusammengefasst behandelt werden - erste Info hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage > Altersrente. Bekomme ich dann wieder die 10,8%? Nicht wieder/erneut/zusätzlich ...die bisher für die EM-Rente ermittelten Entgeltpunkte/letztendlich vereinfacht Ihre Arbeitsverdienste sind um 10,8 % reduziert und werden bei der Neuberechnung der Altersrente auch nicht wieder erhöht. Sollte sich bei der Altersrente im 1. Schritt sogar ein noch geringer Wert als bisher ergeben - was regelmäßig nicht ungewöhnlich wäre - wird die Altersrente mit dem höheren Betrag der jetzigen EM-Rente weiter gezahlt. Alter Wein in neuen Schläuchen... Und wenn Sie meinen, dass Ihnen die DRV ob Ihres Schicksalsschlag nun zu wenig an Rente zahlt - trotz geschenkter/fiktiver Beitragsjahre (Zurechnungszeit) - hätten Sie die Ihnen seit 15 Jahren übersandten Renteninformationen mit klarer Ansage der aktuellen EM-Rente nutzen können, um private/zusätzliche Vorsorge zu treffen. Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer, dann ist der Zug aber bereits abgefahren. Sofern Sie parallel zur Zurechnungszeit ab Beginn der EM-Feststellung noch Versicherungszeiten laufen hatten (Beschäftigungsentgelt, Kranken-, Arbeitslosengeld) oder/und nach der Zurechnungszeit 'neue' Versicherungszeiten entstanden sind, könnte eine Altersrente zu einem (kleinen) Mehrbetrag führen. Bei frühestmöglichem Altersrentenbeginn lassen Sie das Probeberechnen, nicht dass Sie erst bei Regelaltersgrenze/'Zwangsumwandlung' in Altersrente davon profitieren. Gruß w.
Realitätam 02.11.2017 | 20:10
Da schau her: Die Renten-Fachleute des DIW warnen vor einem Millionenheer von armen Rentnern. Das Risiko, im Alter eine Rente unterhalb der Armutsgrenze zu beziehen, wird sich in den nächsten Jahren massiv erhöhen. In den neuen Bundesländern droht jedem Dritten dieses Schicksal. Was sind schon 10,8% plus 11% KV und PV . Was will der alte kranke Rentner mit soviel Geld. Die zusätzlichen jährlichen 75 Millionen für dieb709 Abgehordneten müssen finanziert werden.
Genervteram 02.11.2017 | 22:12
w.
Hallo W*lfgang, wie ich sehe können Sie mir auch nicht helfen. Also nehme ich die 10,8% mit ins Grab. Unsere ca. 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrenter sind ja glücklich und zufrieden. Trotzdem ganz nett was Sie geschrieben haben und einiges davon ist zutreffend und nachvollziehbar und anderes wiederum wischiwaschi. Tja der W*lfgang wiederholt gern Kernaussagen, um diese mit seinen Worten geschmückt, erneut wiederzugeben. Wischiwaschi eben!
W*lfgangam 02.11.2017 | 23:08
Zitat von Genervter anzeigenausblenden
...achwas?!, wenn das jetzt mal nicht versehentlich Satire pur Ihrerseits war - wobei Sie die Tiefe noch nicht erreicht haben, um mit Girlanden um sich werfen zu können ...Ihre Äußerungen sind einfach, hmm ...köstlich ;-/ - komm Nervi, ich reich Ihnen die Hand und zieh Sie eine Stufe höher ;-) Gruß w. PS: Was wollten Sie dem Fragenden denn damit nun ergänzend wirklich und hilfreich sagen, ohne Wiederholtes neu aufzuwärmen/speziell ergänzend zu Vorbeiträgen? – oder war Ihr Fokus 'versehentlich'/wie so oft - nach meiner Meinung - etwa desorientiert fixiert/jenseits der nachgehenden Sach-/Fragelage ...eben nur 'angefressenes' BlaBla auf eine Einzelmeinung etwa?!!;-) shit, das gibt wieder Shitstorm von denen, die ...*g
Unfairam 03.11.2017 | 10:44
Hallo Experten, vielen Dank für Ihre Stellungnahme die plausible und Einleuchtend erklärt. Mit freundlichen Grüßen
=//=am 03.11.2017 | 13:13
Vor vielen, vielen Jahren - irgendwann Ende der 80er oder in den 90igern - wurden die vorzeitigen Altersrenten: Frauenaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte und für Schwerbehinderte und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit einem Abschlag belegt. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass dann viele Versicherte in die Erwerbsunfähigkeitsrente (bis 2000) "geflüchtet" sind, denn diese hatte noch keinen Abschlag. Das war wohl auch mit die Motivation des Gesetzgebers, auch die Erwerbsminderungsrente (ab 2001) mit einem Abschlag zu belegen, allerdings höchstens 10,8 % (zum Vergleich: bestimmte Altersrenten hatten einen Abschlag von bis zu 18 %!). 2008 und zuletzt 2014 wurden die Altersrenten reformiert und vielleicht werden es auch die EM-Renten irgendwann wieder. Darauf vertrauen würde ich aber nicht. :-) Dass sich niemand seine Krankheit aussucht, ist auch klar. Aber so sind nun mal die Gesetze seit immerhin 16 Jahren und sich jetzt noch darüber aufzuregen, ist verschwendete Energie.
Foxiam 04.11.2017 | 08:21
Das die Erwerbsminderungsrenten in vielen Fällen nicht zur Existenzsicherung ausreichen ist eine beängstigende Tatsache. Hier kann man nur hoffen, dass die Politik noch stärker dagegen steuert. In dem die Politik immer neue Gesetzte macht und dabei nur die Neu Erwerbsminderungsrentner alle Jahre neu beglückt. Was hilft das den vielen Bestand EM Rentner? Ein enttäuschter Bestands EM Rentner
Fixam 04.11.2017 | 10:17
Zitat von Foxi anzeigenausblenden
Hallo Foxi, es ist frustrierend als Bestandsrentner keine Aufbesserungen der kargen Rente zu erhalten. Auch in der kommenden Regierungsperiode wird da nichts kommen. Da braucht man sich nichts vorzumachen. Es bleibt nur froh zu sein, dass es die EM-Rente überhaupt gibt, und dass man seit Jahren diesen Leistungsbezug hat. Gruss Fix
Tonneam 04.11.2017 | 10:25
Hallo Foxi, es ist frustrierend als Bestandsrentner keine Aufbesserungen der kargen Rente zu erhalten. Fix
Das stimmt doch gar nicht. Jedes Jahr am 1.7. wird jede Rente erhöht. Hört auf mit dem Jammern.
Sie jammern doch gerade.
Franz Josefam 04.11.2017 | 11:48
Zitat von Foxi anzeigenausblenden
Mein Schwager wurde mit 25 Jahren erwerbsunfähig und bekommt trotz seines damaligen durchschnittlichen Arbeitseinkommens dank der Zurechnungszeiten eine Netto-Rente in Höhe von fast 1.300 Euro. Wer hier über zu niedrige EM-Renten jammert, sollte die Verantwortung dafür also in erster Linie bei sich selbst suchen. Wer nur im unteren Lohnsektor gearbeitet und somit entsprechend wenig in die DRV eingezahlt hat, darf sich über seine mageren Rentenansprüche nicht wundern. Für schlechte Bildung und fehlende Arbeitsplätze ist weder der Staat noch die gesetzliche Rentenversicherung verantwortlich. Also ist auch weder der Staat noch die DRV schadenersatzpflichtig. Wer mit seiner Rente nicht auskommt, muss eben ergänzende Sozialhilfe beantragen. Mehr geht eben nicht.
Hans Huberam 04.11.2017 | 12:14
Zitat von Franz Josef anzeigenausblenden
Das die Erwerbsminderungsrenten in vielen Fällen nicht zur Existenzsicherung ausreichen ist eine beängstigende Tatsache.
Mein Schwager wurde mit 25 Jahren erwerbsunfähig und bekommt trotz seines damaligen durchschnittlichen Arbeitseinkommens dank der Zurechnungszeiten eine Netto-Rente in Höhe von fast 1.300 Euro. Wer hier über zu niedrige EM-Renten jammert, sollte die Verantwortung dafür also in erster Linie bei sich selbst suchen. Wer nur im unteren Lohnsektor gearbeitet und somit entsprechend wenig in die DRV eingezahlt hat, darf sich über seine mageren Rentenansprüche nicht wundern. Für schlechte Bildung und fehlende Arbeitsplätze ist weder der Staat noch die gesetzliche Rentenversicherung verantwortlich. Also wollen Sie mir schlechte Bildung vorwerfen obwohl ich meinen Abschluss im Elektrohandwerk gemacht habe, 30 Jahre Oberbauleiter war und Baustellen geleitet habe die manchmal ein Auftragsvolumen von 2 Millionen hatten. Das vielleicht gerade in dieser Branche andere Einflüsse wie z.B. der Mauerfall und dadurch die Arbeitgeber durch die zahlreichen neuen Arbeiter die Löhne gedrückt haben kommt ihnen nicht? Die Arbeit hat mich ausgefüllt und hat mir auch Spaß gemacht trotz Stress und enormen Leistungsdruck . Das hat gar nichts mit fehlenden Arbeitsplätzen und schlechter Bildung zu tun. Und um nochmal auf das Thema einzugehen es bleibt dabei das es ungerecht ist das es unterschiedliche Zurechnungszeiten gibt und das hat gar nichts mit fehlender Bildung zu tun. Ein deutscher Elektrohandwerker der auch 37 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Franz Josefam 04.11.2017 | 13:46
Zitat von Hans Huber anzeigenausblenden
Hans Huber schrieb

Das die Erwerbsminderungsrenten in vielen Fällen nicht zur Existenzsicherung ausreichen ist eine beängstigende Tatsache.

[/quote]

Mein Schwager wurde mit 25 Jahren erwerbsunfähig und bekommt trotz seines damaligen durchschnittlichen Arbeitseinkommens dank der Zurechnungszeiten eine Netto-Rente in Höhe von fast 1.300 Euro.

Wer hier über zu niedrige EM-Renten jammert, sollte die Verantwortung dafür also in erster Linie bei sich selbst suchen.

Wer nur im unteren Lohnsektor gearbeitet und somit entsprechend wenig in die DRV eingezahlt hat, darf sich über seine mageren Rentenansprüche nicht wundern.

Für schlechte Bildung und fehlende Arbeitsplätze ist weder der Staat noch die gesetzliche Rentenversicherung verantwortlich.

Also wollen Sie mir schlechte Bildung vorwerfen obwohl ich meinen Abschluss im Elektrohandwerk gemacht habe, 30 Jahre Oberbauleiter war und Baustellen geleitet habe die manchmal ein Auftragsvolumen von 2 Millionen hatten.

Das vielleicht gerade in dieser Branche andere Einflüsse wie z.B. der Mauerfall und dadurch die Arbeitgeber durch die zahlreichen neuen Arbeiter die Löhne gedrückt haben kommt ihnen nicht?

Die Arbeit hat mich ausgefüllt und hat mir auch Spaß gemacht trotz Stress und enormen Leistungsdruck .

Das hat gar nichts mit fehlenden Arbeitsplätzen und schlechter Bildung zu tun.

Und um nochmal auf das Thema einzugehen es bleibt dabei das es ungerecht ist das es unterschiedliche Zurechnungszeiten gibt und das hat gar nichts mit fehlender Bildung zu tun.

Ein deutscher Elektrohandwerker der auch 37 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Das ist nicht ungerecht sondern eine Stichtagsregelung, wie sie schon unzählige Male in anderen Bereichen angewandt wurde. Alternativ könnte man diese Stichtagregelung wieder rückgängig machen, damit sich Neidhammel wie Sie nicht ungerecht behandelt fühlen. Ginge es Ihnen dann besser? Dann sollten Sie eigentlich eine auskömmliche Rente haben. Es sei denn, Sie haben sich von Ihrem Arbeitgeber ausbeuten lassen. Das wäre dann aber nicht die Schuld des Staates oder der DRV.
Texas T.am 04.11.2017 | 16:39
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Damit kann man heutige 'EM-Jammerer' natürlich nicht mehr beeindrucken ...geschweige denn es zu wagen, den Finger auf die Ursache einer kleinen EMRT zu legen Gruß w.
Die Ursache liegt aus der Sicht vieler Leute wie W*lfgang bei den kranken Menschen und deren geringen Einkünften vor der Rente. Aber Erwerbsminderungsrenten sind auch bei höherer Qualifikation und lückenlosem Angestelltenverhältnis nicht fair. Ich habe im Handwerk gelernt, dann auf dem 2. Bildungsweg Bau-Ing. studiert (selbst finanziert mit Nebenjobs auf dem Bau und als Kellner). Nach 20 Jahren dann volle Erwerbsminderung und 1.250,75 Euro Rente. Die Erwerbsminderungsrentner befinden sich im knallharten deutschen Kastenwesen auf der untersten sozialen Ebene. Kein Ansehen, keine Lobby und eben nicht mehr von Nutzen für unsere Leistungsgesellschaft. Ausserdem sowieso alles Faulenzer und Drückeberger. Ich wünsche mir, nicht für mich sondern für diejenigen berufsunfähigen Rentner die noch weniger haben als ich, dass die zukünftige Regierung endlich einschreitet. Durchschnittlich 736 Euro EM-Rente. Welcher Misanthrop gönnt diesen kranken Mitbürgern nicht etwas mehr? T.T.
W*lfgangam 04.11.2017 | 16:16
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Hallo =//=, war in 89, als das RRG im Entwurf vorlag (RVO/AVG/andere ins SGB überführt werden sollten). Dann kippte die Mauer und musste etwas 'nachjustiert' werden bis zum RRG '92 ...und die Abschlags-/Ausweichproblematik (EMRT) wurde richtig erkannt und entsprechend kompensiert. Damit kann man heutige 'EM-Jammerer' natürlich nicht mehr beeindrucken ...geschweige denn es zu wagen, den Finger auf die Ursache einer kleinen EMRT zu legen – die auch schon damals aus genau den heutigen Gründen meist 'mickrig' gewesen ist. Gruß w.
W*lfgangam 04.11.2017 | 17:45
Zitat von Texas T. anzeigenausblenden
...darf ich da dabei erinnern, dass es sich hier um ein Versicherungssystem handelt, welches auf Beitrag + Vorleistung ausgerichtet ist UND von allen Beitragszahlern finanziert wird. Die 'Waage' dieser (eingezahlten) Beiträge zugunsten der (empfangenden) Rentenempfänger zu halten ...ist rein finanzmathematisch für ALLE Versicherten zu gewährleisten. 'türlich tut es weh, wenn der kleine Kreis der EM-Rentner sich fühlt, als wäre er 'abgehängt' – mitnichten! Nicht bei Blick auf die zusätzlichen Leistungen der DRV/Zurechnungzeit ...für die er ja selbst Vorsorge hätte treffen können, seit Beginn seiner Beschäftigung – wenn Ihm daran gelegen/er sich dafür interessiert hätte! Gruß w.
Hans Huberam 04.11.2017 | 19:14
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Die Ursache liegt aus der Sicht vieler Leute wie W*lfgang bei den kranken Menschen und deren geringen Einkünften vor der Rente.
...darf ich da dabei erinnern, dass es sich hier um ein Versicherungssystem handelt, welches auf Beitrag + Vorleistung ausgerichtet ist UND von allen Beitragszahlern finanziert wird. Die 'Waage' dieser (eingezahlten) Beiträge zugunsten der (empfangenden) Rentenempfänger zu halten ...ist rein finanzmathematisch für ALLE Versicherten zu gewährleisten. 'türlich tut es weh, wenn der kleine Kreis der EM-Rentner sich fühlt, als wäre er 'abgehängt' – mitnichten! Nicht bei Blick auf die zusätzlichen Leistungen der DRV/Zurechnungzeit ...für die er ja selbst Vorsorge hätte treffen können, seit Beginn seiner Beschäftigung – wenn Ihm daran gelegen/er sich dafür interessiert hätte! Gruß W Herr Wolfgang wir drehen uns im Kreis Mir geht es darum das der Gesetzgeber den Arbeitsmenschen die gleichen Abzüge für die Rente abziehen und dann doch später eine Gruppe (Bestandsrentner) mit immer wieder neuen Gesetzen benachteiligen. Wenn man der Meinung ist es reicht für die 1,5 Millionen Bestandrentner braucht man nicht nachzubessern bei den neuen EM Rentnern die hatten die gleichen Voraussetzungen. Und ja ich habe vorgesorgt und brauche nicht klagen außer meiner Gesundheit. Wie gesagt für alle Gleichbehandlung und bitte nicht wieder mit vor 2000 kommen da in dieser Zeit auch die Berentungen anders gehabt wurden und gerade in meinen Fall hätte ich nach alten Recht keine Nachteile gehabt sondern wäre finanziell besser davongekommen. Aber natürlich ist jeder Fall anders manche haben das Pech früher zu erkranken.
Rufusam 04.11.2017 | 20:32
Zitat von Texas T. anzeigenausblenden
Bei Versicherungen geht es nicht ums gönnen, es geht darum, wie viel vorne eingezahlt wurde damit hinten Betrag XXX heraus kommt. Und nochmals, der Abschlag ist durchaus gerecht, aber genau so ist es gerecht, die Rente auf das 63.Lebensjahr hochzurechnen, ohne dass aber die dafür notwendigen Beiträge eingezahlt werden. Wer erkrankt und erwerbsunfähig wird, den trifft einfach ein persönliches Schicksal, das vom Staat aber in diesem Land, im Gegensatz zu den meisten Ländern dieser Erd,e durch unser Sozialversicherungssystem abgesichert wird. Nur darf man nicht erwarten, dann die gleich hohe Rente zu erhalten, wie diejenigen, die bis zum Renteneintrittsalter durcharbeiten und mit ihren Beiträgen die Zahlungen an diejenigen ermöglichen, die schon vorher in Rente gehen müssen. Und zusätzlich sorgt der Staat auch dafür, dass zu niedere Renten durch Sozialhilfe nach SGB XII aufgestockt werden können. Zusätzlich sollte jeder selbst vorsorgen und in jungen Jahren sofort eine BU-Versicherung abschließen, die zu diesem Zeitpunkt noch sehr günstig ist. Dann hat man im Fall des Falles bis zum Eintritt in die Altersrente 1000€ oder mehr zusätzlich auf dem Konto und wird sich nicht über "unfaire" EM-Renten auslassen müssen. Zusätzlich könnte man vom Betrag der BU-Versicherung auch noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche RV einzahlen, dann ist auch die Altersrente höher. Aber Eigenverantwortung scheint mehr und mehr ein Fremdwort zu werden.
Kuno Klötzer I.am 05.11.2017 | 02:58
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Die Ursache liegt aus der Sicht vieler Leute wie W*lfgang bei den kranken Menschen und deren geringen Einkünften vor der Rente.
'türlich tut es weh, wenn der kleine Kreis der EM-Rentner sich fühlt, als wäre er 'abgehängt' – mitnichten! Nicht bei Blick auf die zusätzlichen Leistungen der DRV/Zurechnungzeit ...für die er ja selbst Vorsorge hätte treffen können, seit Beginn seiner Beschäftigung – wenn Ihm daran gelegen/er sich dafür interessiert hätte! Gruß w.
W*lfgang, Du bist doch (ganz ehrlich!) ein kluges Köpfchen. In den 70ern und 80ern und auch 90ern war eine zusätzliche Vorsorge doch überhaupt kein Thema! Solche Produkte gab es doch kaum oder man konnte es sich nicht leisten. Niemand, oder sagen wir mal realistisch 95 Prozent aller Arbeitnehmer haben versucht ein Leben aufzubauen und haben die staatliche Rente als ausreichende Vorsorge betrachtet. Wer konnte ahnen, dass eine 3 Zimmer Wohnung in Stuttgart inzwischen 1.100,00 Euro kosten würde. Wie soll man das mit 750 - 1.000 Euro EM-Rente bezahlen? Das hat doch mit „Jammern“ nichts zu tun.. Es geht hier inzwischen um fast 2 Millionen Menschen mit ca. 700 Euro Durchschnittsrente. Gleichzeitig werden innerhalb von drei Wochen 60 Milliarden Euro für „Fachkräfte“ aus Pakistan und dem Iran freigegeben. Ignoranten wie Sie, W*lfgang, sorgen für den Aufstand in unserer Gesellschaft.
Genervteram 05.11.2017 | 08:15
Zitat von Kuno Klötzer I. anzeigenausblenden
'türlich tut es weh, wenn der kleine Kreis der EM-Rentner sich fühlt, als wäre er 'abgehängt' – mitnichten! Nicht bei Blick auf die zusätzlichen Leistungen der DRV/Zurechnungzeit ...für die er ja selbst Vorsorge hätte treffen können, seit Beginn seiner Beschäftigung – wenn Ihm daran gelegen/er sich dafür interessiert hätte! Gruß w.
W*lfgang, Du bist doch (ganz ehrlich!) ein kluges Köpfchen. Ignoranten wie Sie, W*lfgang, sorgen für den Aufstand in unserer Gesellschaft.
Bleiben Sie ganz cool. Der W*lfgang hält sich nur an Recht und Gesetz. Seine seltsam verschachtelten Sätze versteht nur er selbst und er ist ganz sicher auch asozial veranlagt. Aber es sind ja letztlich die Gesetzmässigkeiten unserer christlichen und sozialen Parteien die für den Status Quo der kranken Frührentner sorgen. Warum 98 Prozent der EM-Rentner 10,8 Prozent Abschläge haben wird ein Rätsel bleiben. Es wird aber immer mehr zum Thema, sogar einem Jens Spahn von der CDU ist das jetzt mal aufgefallen. Meine realistische Prognose: Es wird in absehbarer Zeit eine stufenweise Herabsetzung der Abschläge für Neurentner geben (ähnlich der stufenweisen Anhebung der Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre). Wir haben dann demnächst bis zu 10 verschiedene Erwerbsminderungsrenten. Das gibt es nur in Deutschland.
Genervteram 05.11.2017 | 10:57
Zitat von Genervter anzeigenausblenden
Die Ursache liegt aus der Sicht vieler Leute wie W*lfgang bei den kranken Menschen und deren geringen Einkünften vor der Rente.
'türlich tut es weh, wenn der kleine Kreis der EM-Rentner sich fühlt, als wäre er 'abgehängt' – mitnichten! Nicht bei Blick auf die zusätzlichen Leistungen der DRV/Zurechnungzeit ...für die er ja selbst Vorsorge hätte treffen können, seit Beginn seiner Beschäftigung – wenn Ihm daran gelegen/er sich dafür interessiert hätte! Gruß w.
W*lfgang, Du bist doch (ganz ehrlich!) ein kluges Köpfchen. Ignoranten wie Sie, W*lfgang, sorgen für den Aufstand in unserer Gesellschaft.
Bleiben Sie ganz cool. Der W*lfgang hält sich nur an Recht und Gesetz. Seine seltsam verschachtelten Sätze versteht nur er selbst und er ist ganz sicher auch asozial veranlagt. Aber es sind ja letztlich die Gesetzmässigkeiten unserer christlichen und sozialen Parteien die für den Status Quo der kranken Frührentner sorgen. Warum 98 Prozent der EM-Rentner 10,8 Prozent Abschläge haben wird ein Rätsel bleiben. Es wird aber immer mehr zum Thema, sogar einem Jens Spahn von der CDU ist das jetzt mal aufgefallen. Meine realistische Prognose: Es wird in absehbarer Zeit eine stufenweise Herabsetzung der Abschläge für Neurentner geben (ähnlich der stufenweisen Anhebung der Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre). Wir haben dann demnächst bis zu 10 verschiedene Erwerbsminderungsrenten. Das gibt es nur in Deutschland.
Hallo Pseudogenervter! Zunächst mal ist es uncool unter dem Nicknamen eines anderen seine abwegigen Prognosen zu verbreiten. Dann sei nochmal daran erinnert, dass dieses Forum nicht als Diskussionsgrundlage für gerechte oder ungerechte bestehende Gesetze dient. Gerade alte Hasen hier im Forum sollten nicht auf diesen Zug aufspringen. Es sei denn man hat den Zwang sich mitteilen zu müssen, nicht wahr W*lfgang?
Unfairam 05.11.2017 | 11:48
Hallo Zusammen, war mir garnicht bewusst, dass mein Beitrag solche Wellen schlagen würde. Wichtig dabei ist, dass wir sachlich dabei bleiben und nicht ausfallend werden. Ganz nüchtern gesehen, glaube ich das wir daran nichts änder können. Machen wir das Beste daraus. Mit besten Empfehlungen und einen Schönen Sonntag. Unfair
Schorscham 05.11.2017 | 14:16
Zitat von Kuno Klötzer I. anzeigenausblenden
Was ist das denn für ein Schmarrn? Als ich ende der siebziger Jahre meine erste Berufsausbildung begann, predigte bereits mein Großvater, dass die zu erwartende Altersrente nicht lebensstandardsichernd sein würde und dass ich unbedingt privat vorsorgen sollte, auch wenn das von meiner Lehrlingsvergütung nur schwer möglich war. "Produkte" gab es damals auch schon. Es gab zwar noch keine staatlich geförderten "Riester- und Rürup-Renten", dafür aber Kapitallebensversicherungen und Rentensparpläne mit beachtlichen Renditen. Und dass damals 95 Prozent aller Arbeitnehmer so dachten wie Sie heute, ist völliger Nonsens. Denn gerade damals waren, im Gegensatz zu heute, Kapital bildende Lebensversicherungen und Rentensparpläne riesengroße Renner. Mein Schwager verdiente damals als Versicherungsmakler enorme Provisionen mit diesen privaten Vorsorgeprodukten. MfG
Irene U.am 05.11.2017 | 19:32
Denn gerade damals waren, im Gegensatz zu heute, Kapital bildende Lebensversicherungen und Rentensparpläne riesengroße Renner. Mein Schwager verdiente damals als Versicherungsmakler enorme Provisionen mit diesen privaten Vorsorgeprodukten. MfG Ihr Schwager sicher und auch viele Sparkassenmitarbeiter aber die Kunden waren bei der Auszahlung enttäuscht da ihnen bei Abschluss ganz andere Beträge genannt wurden als dann ausgezahlt wurden. MfG
Bestandsrentneram 06.11.2017 | 10:29
Es blickt einfach so langsam keiner mehr durch... und es gibt gewissermaßen EM Rentner 1., 2., 3.,... x., Klasse, je nachdem wann sie erwerbsgemindert wurden. Dass da einige das nicht verstehen können, ist eigentlich logisch. Und ich sage das auch nicht aus persönlichen Gründen, mir reicht meine EM Rente dank Zusatzversorgung. Aber die hat nun mal nicht jeder, und viele können sich zumindest in heutiger Zeit, keine großen Sprünge in Sachen private Vorsorge, erlauben. Bevor man ständig neue versicherungsfremde Leistungen sponsort, sollte man da ansetzen! Aber da wird sich ... wenn ich mir die Möchtegern-Koalitionäre so ansehe, wohl sehr wenig ändern! Lieber wird rumgemurkst statt mal den Mumm für eine richtige REFORM aufzubringen.
Schorscham 06.11.2017 | 13:53
Zitat von Irene U. anzeigenausblenden
So ein Unfug! In den siebzieger, achtziger und neunziger Jahren lagen die GARANTIE-Zinsen für kapital bildende Lebensversicherungen deutlich über 4 Prozent. Dazu kam dann noch mal eine ordentliche Überschussbeteiligung. Die meisten Versicherten waren positiv überrascht, als ihnen ihr Kapital ausgezahlt wurde. Es sei denn, sie gehörten zu den unklugen Leuten, die ihre Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt haben anstatt sie beitragsfrei weiter laufen zu lassen. SIE scheinen noch nie eine Kapitallebensversicherung oder einen privaten Rentensparplan abgeschlossen zu haben, sonst wären sie besser informiert und würden nicht so einen substanzlosen Unsinn behaupten. MfG
=//=am 06.11.2017 | 13:50
Zitat von Rufus anzeigenausblenden
Durchschnittlich 736 Euro EM-Rente. Welcher Misanthrop gönnt diesen kranken Mitbürgern nicht etwas mehr? T.T.
Bei Versicherungen geht es nicht ums gönnen, es geht darum, wie viel vorne eingezahlt wurde damit hinten Betrag XXX heraus kommt. Und nochmals, der Abschlag ist durchaus gerecht, aber genau so ist es gerecht, die Rente auf das 63.Lebensjahr hochzurechnen, ohne dass aber die dafür notwendigen Beiträge eingezahlt werden. Wer erkrankt und erwerbsunfähig wird, den trifft einfach ein persönliches Schicksal, das vom Staat aber in diesem Land, im Gegensatz zu den meisten Ländern dieser Erd,e durch unser Sozialversicherungssystem abgesichert wird. Nur darf man nicht erwarten, dann die gleich hohe Rente zu erhalten, wie diejenigen, die bis zum Renteneintrittsalter durcharbeiten und mit ihren Beiträgen die Zahlungen an diejenigen ermöglichen, die schon vorher in Rente gehen müssen. Und zusätzlich sorgt der Staat auch dafür, dass zu niedere Renten durch Sozialhilfe nach SGB XII aufgestockt werden können. Zusätzlich sollte jeder selbst vorsorgen und in jungen Jahren sofort eine BU-Versicherung abschließen, die zu diesem Zeitpunkt noch sehr günstig ist. Dann hat man im Fall des Falles bis zum Eintritt in die Altersrente 1000€ oder mehr zusätzlich auf dem Konto und wird sich nicht über "unfaire" EM-Renten auslassen müssen. Zusätzlich könnte man vom Betrag der BU-Versicherung auch noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche RV einzahlen, dann ist auch die Altersrente höher. Aber Eigenverantwortung scheint mehr und mehr ein Fremdwort zu werden.
GENAU AUF DEN PUNKT GETROFFEN! Außerdem muss ich jetzt mal was zu dieser "statistischen" Durchschnittsrente (allerdings meistens bei der Altersrente) sagen: Sie ist völlig verfälscht, denn es zählen für den Durchschnitt auch die Mini-Renten der Beamten und der Selbständigen mit, die ab der Ernennung oder ab der Selbständigkeit KEINE Beiträge mehr in die gesetzliche RV eingezahlt haben!!! Oder die vielen Frauen eines gutverdienenden Akademikers oder Geschäftsmannes, die auch nicht mehr arbeiten mussten. DAS wird in den Medien immer verschwiegen. Noch was zu den Bestandsrentnern: Beispiel: Ein EM-Rentner bezieht seit 01.01.2001 eine mtl. Netto-Rente von 1000,- EUR (nicht völlig unrealistisch!). Ab 01.07.2014 wurde die Zurechnungszeit bis zum 63. Lebensjahr erhöht. Der Bestandsrentner hat vom 01.01.2001 - 30.06.2014 insgesamt 162.000,- EUR Rente erhalten, während dieser Zeit hat der "Neurentner" (ab 01.07.2014) noch gearbeitet. Kann man dem "Neurentner" nicht das bisschen Mehr an Rente "gönnen"? Ich bin immer wieder entsetzt, wenn ich diese Neidgeschichten lese/höre. Die Bestandsrentner waren doch jahrzehntelang mit der Situation zufrieden, aber wehe, es gibt eine neue Regelung und sie sind nicht betroffen, artet es aus. Als ich mit der Lehre angefangen habe vor zig Jahren, gab es auch noch ganz andere Gesetze und Regelungen als heute. Sie waren auch besser. Aber was hilft denn da alles Jammern und Klagen? DAS hat noch nie und niemand geholfen, macht nur alt und pessimistisch. :-(
=//=am 06.11.2017 | 13:58
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
In den 70ern und 80ern und auch 90ern war eine zusätzliche Vorsorge doch überhaupt kein Thema! Solche Produkte gab es doch kaum oder man konnte es sich nicht leisten. Niemand, oder sagen wir mal realistisch 95 Prozent aller Arbeitnehmer haben versucht ein Leben aufzubauen und haben die staatliche Rente als ausreichende Vorsorge betrachtet.
Was ist das denn für ein Schmarrn? Als ich ende der siebziger Jahre meine erste Berufsausbildung begann, predigte bereits mein Großvater, dass die zu erwartende Altersrente nicht lebensstandardsichernd sein würde und dass ich unbedingt privat vorsorgen sollte, auch wenn das von meiner Lehrlingsvergütung nur schwer möglich war. "Produkte" gab es damals auch schon. Es gab zwar noch keine staatlich geförderten "Riester- und Rürup-Renten", dafür aber Kapitallebensversicherungen und Rentensparpläne mit beachtlichen Renditen. Und dass damals 95 Prozent aller Arbeitnehmer so dachten wie Sie heute, ist völliger Nonsens. Denn gerade damals waren, im Gegensatz zu heute, Kapital bildende Lebensversicherungen und Rentensparpläne riesengroße Renner. Mein Schwager verdiente damals als Versicherungsmakler enorme Provisionen mit diesen privaten Vorsorgeprodukten. MfG
Ich habe Anfang der 70iger auch eine LV abgeschlossen, weil mir damals schon vorgerechnet wurde, dass die Rente alleine nicht ausreichen wird, den Lebensstandard zu halten. Es war überall in den Medien, dass man sich ein 2. Standbein aufbauen soll. Wenn man halt das Geld lieber für Partys und Klamotten ausgegeben hat, hat man später das Nachsehen. Übrigens: nicht dass da jemand auf falsche Ideen kommt, ich habe im ÖD seinerzeit weniger verdient als ein Angestellter in der freien Wirtschaft und wurde deswegen sogar bemitleidet.
Cheap Fagottam 06.11.2017 | 14:13
Wenn die EM-Rentner sich kein Brot leisten können sollen sie doch Kuchen essen.
Schorscham 06.11.2017 | 14:23
...oder Wohngeld bzw. ergänzende Sozialhilfe beantragen. Dann können sie sich sogar Brötchen leisten. MfG
EMam 06.11.2017 | 16:39
Wenn man hier die rücksichtslosen Antworten liest, dann frage ich mich, wie mit kranken Menschen umgegangen wird. Solidarität? Es ist richtig durch die vielen Rentenkürzungen ab 2001 und zusätzlich das auslaufen der Erwerbsunfähigkeitsrente führt dies bei vielen zur Armut. Das wird sich leider in der Zukunft noch mehr verschlechtern. Kranke haben keine Lobby. Das Rentenrecht ist ein großes Versagen der Politiker. Man will weiter die Rente privatisieren. Jeder kann krank werden daran sollte man denken.
Hans Huberam 06.11.2017 | 18:07
Noch was zu den Bestandsrentnern: Beispiel: Ein EM-Rentner bezieht seit 01.01.2001 eine mtl. Netto-Rente von 1000,- EUR (nicht völlig unrealistisch!). Ab 01.07.2014 wurde die Zurechnungszeit bis zum 63. Lebensjahr erhöht. Der Bestandsrentner hat vom 01.01.2001 - 30.06.2014 insgesamt 162.000,- EUR Rente erhalten, während dieser Zeit hat der "Neurentner" (ab 01.07.2014) noch gearbeitet. Kann man dem "Neurentner" nicht das bisschen Mehr an Rente "gönnen"? Und was sagen Sie den EMR der am 25.06.2014 erkrankt ist und nicht die 2 Jahre Zurechnungszeit zusätzlich bekommt und das obwohl er schon 55 ist und sehr viel Geld in die Rentenkasse einbezahlt hat. Es könnte aber der von ihnen genannte Neurentner auch nur 5 Jahre gearbeitet haben und sehr wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben und wird dafür gegenüber denjenigen der z.B. 37 Jahre gearbeitet hat auch noch bei der Zurechnungszeit besser gestellt. Wie Sie sehen jeder hat einen anderen Blickwinkel vor allen Dingen wenn man selbst betroffen ist. Und zu ihrer Information ab 01.07.2014 wurde die Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr erhöht. MfG
Hartzi der ersten Stundeam 06.11.2017 | 19:15
Zitat von EM anzeigenausblenden
"Armut" ist relativ. Und wer, aus welchen Gründen auch immer, keine nennenswerten Rentenansprüche erworben hat, muss dann eben ergänzende Sozialhilfeleistungen beantragen. Ab Januar steigen die Grusi-Regelsätze für Alleinstehende auf immerhin 416 Euro. Dazu kommen dann noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Das man damit keine großen Sprünge machen kann, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass dennoch ein menschenwürdiges Leben gesichert ist. Selbst wer bereits in jungen Jahren krank wird, kann trotzdem aufgrund der Zurechnungszeiten auf eine beachtliche EM-Rente kommen. Wer jedoch aufgrund eines niedrigen Arbeitseinkommens keine nennenswerten Beiträge in die DRV einzahlt, darf sich nicht beim Staat darüber beschweren, dass seine Rente so mager ausfällt, dass er ergänzende Sozialhilfe beanspruchen muss. Stattdessen sollte er sich bei den SOLIDARISCHEN Steuerzahlern dafür bedanken, dass sie ihm eine auskömmliche Sozialhilfe finanzieren. Und diese ewigen Neiddebatten darüber, dass für "Neurentner" Verbesserungen eingeführt werden, während es für "Bestandsrentner" unverändert bleibt, sind einfach nur nervig. Man sollte auch gönnen können, ohne gleich in Selbstmitleid zu versinken!
Angelaam 06.11.2017 | 19:40
@von Hartzi der ersten Stunde Und diese ewigen Neiddebatten darüber, dass für "Neurentner" Verbesserungen eingeführt werden, während es für "Bestandsrentner" unverändert bleibt, sind einfach nur nervig. Man sollte auch gönnen können, ohne gleich in Selbstmitleid zu versinken Sagt der, der selbst nur nimmt ohne Gegenleistung.
Hartzi der ersten Stundeam 06.11.2017 | 19:48
Zitat von Angela anzeigenausblenden
Stimmt genau! Ich war aber noch nie neidisch auf Mitbürger, denen es finanziell besser geht als mir. Manchmal ist es eben so, dass für später Geborene Verbesserungen eingeführt werden. Ja und?
W*lfgangam 06.11.2017 | 20:36
Manchmal ist es eben so, dass für später Geborene Verbesserungen eingeführt werden. Ja und?
...oder auch 'Verschlechterungen: - Wegfall der AR für Frauen, AR bei ALO oder ATZ ab Jg. '52 - Wegfall der bewerteten AZ Schule/Studium ab 1992/96 ff. - Wegfall der 100 %-Bewertung von FRG-Zeiten 1992/96 - Wegfall der bewerteten AZ ALO ohne Leistungsbezug für 'Vorruheständler' vor 1996 - Wegfall der nicht angehobenen Altersgrenzen bei allen Rentenarten - Wegfall der unbefristeten kleinen Witwenrente - Wegfall der alten/begrenzten Einkommensanrechnugen bei (neuen) Hinterbliebenenrenten - Wegfall der 75 % Zusage für Pensionen, Anhebung der Altersgrenzen wie in der DRV/+Abschläge und keine ungekürzte Pension 63 (okay ...damit kann ich hier nicht punkten ;-)) ...tja, den Wegfall der Zulässigkeit 'schlichten Jammers' für einen vermeintlich 'elitären' Kreis der 'Nur-EM-Rentner' hat der Gesetzgeber noch nicht geregelt. Im Detail würde die Neuberechnung dieser ggf. uralten Bestandsrenten wieder zu Meckereien führen ...und hier geht es nicht um 'krank'/fallengelassen – das ist in der DRV gut geregelt, auf dem Niveau der bisherigen Leistung. - Wegfall der 'Nicht-Dynamisierung' der Renten vor 1957 wäre vielleicht auch noch ein Aspekt ...aber, wir sind ja in Neuzeit/die vollumfängliche Mitnehmergeneration, ohne eigene Gedanken an Risiko-Vorsorge. Wer heutzutage 'nur' auf Zurechnungszeiten schaut/die 'Neuen' kriegen schon wieder mehr (mehr???...ach wirklich? Die 'freuen' sich geradezu, EM geworden zu sein ...), hat die _eigene_Zeit einfach verpasst! Gruß w.
Rechtschreiberam 06.11.2017 | 21:12
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Manchmal ist es eben so, dass für später Geborene Verbesserungen eingeführt werden.

Ja und?[/quote]

...oder auch 'Verschlechterungen:

- Wegfall der AR für Frauen, AR bei ALO oder ATZ ab Jg. '52

- Wegfall der bewerteten AZ Schule/Studium ab 1992/96 ff.

- Wegfall der 100 %-Bewertung von FRG-Zeiten 1992/96

- Wegfall der bewerteten AZ ALO ohne Leistungsbezug für 'Vorruheständler' vor 1996

- Wegfall der nicht angehobenen Altersgrenzen bei allen Rentenarten

- Wegfall der unbefristeten kleinen Witwenrente

- Wegfall der alten/begrenzten Einkommensanrechnugen bei (neuen)

Hinterbliebenenrenten

- Wegfall der 75 % Zusage für Pensionen, Anhebung der Altersgrenzen wie in der DRV/+Abschläge und keine ungekürzte Pension 63 (okay ...damit kann ich hier nicht punkten ;-))

...tja, den Wegfall der Zulässigkeit 'schlichten Jammers' für einen vermeintlich 'elitären' Kreis der 'Nur-EM-Rentner' hat der Gesetzgeber noch nicht geregelt. Im Detail würde die Neuberechnung dieser ggf. uralten Bestandsrenten wieder zu Meckereien führen ...und hier geht es nicht um 'krank'/fallengelassen – das ist in der DRV gut geregelt, auf dem Niveau der bisherigen Leistung.

- Wegfall der 'Nicht-Dynamisierung' der Renten vor 1957 wäre vielleicht auch noch ein Aspekt ...aber, wir sind ja in Neuzeit/die vollumfängliche Mitnehmergeneration, ohne eigene Gedanken an Risiko-Vorsorge.

Wer heutzutage 'nur' auf Zurechnungszeiten schaut/die 'Neuen' kriegen schon wieder mehr (mehr???...ach wirklich? Die 'freuen' sich geradezu, EM geworden zu sein ...), hat die _eigene_Zeit einfach verpasst!

Gruß

w.

...oder auch 'Verschlechterungen: - Wegfall der AR für Frauen, AR bei ALO oder ATZ ab Jg. '52 - Wegfall der bewerteten AZ Schule/Studium ab 1992/96 ff. - Wegfall der 100 %-Bewertung von FRG-Zeiten 1992/96 - Wegfall der bewerteten AZ ALO ohne Leistungsbezug für 'Vorruheständler' vor 1996 - Wegfall der nicht angehobenen Altersgrenzen bei allen Rentenarten - Wegfall der unbefristeten kleinen Witwenrente - Wegfall der alten/begrenzten Einkommensanrechnugen bei (neuen) Hinterbliebenenrenten - Wegfall der 75 % Zusage für Pensionen, Anhebung der Altersgrenzen wie in der DRV/+Abschläge und keine ungekürzte Pension 63 (okay ...damit kann ich hier nicht punkten ;-)) ...tja, den Wegfall der Zulässigkeit 'schlichten Jammers' für einen vermeintlich 'elitären' Kreis der 'Nur-EM-Rentner' hat der Gesetzgeber noch nicht geregelt. Im Detail würde die Neuberechnung dieser ggf. uralten Bestandsrenten wieder zu Meckereien führen ...und hier geht es nicht um 'krank'/fallengelassen – das ist in der DRV gut geregelt, auf dem Niveau der bisherigen Leistung. - Wegfall der 'Nicht-Dynamisierung' der Renten vor 1957 wäre vielleicht auch noch ein Aspekt ...aber, wir sind ja in Neuzeit/die vollumfängliche Mitnehmergeneration, ohne eigene Gedanken an Risiko-Vorsorge. Wer heutzutage 'nur' auf Zurechnungszeiten schaut/die 'Neuen' kriegen schon wieder mehr (mehr???...ach wirklich? Die 'freuen' sich geradezu, EM geworden zu sein ...), hat die _eigene_Zeit einfach verpasst! Gruß w.
Mensch, W*lfgang.. Versuch doch mal Deine Grammatik in den Griff zu bekommen. Wie kann jemand mit dieser Rechtschreibung Beamter werden?? Schauderhaft Deine völlig verkehrt gesetzten Kommata und sinnfrei verschachtelten Satzentgleisungen.
Hua Weiam 06.11.2017 | 22:30
Also ich kann mich nicht beklagen, ich hatte beim Rentenpoker Glück. Ich bekam am Ende der EM-Rente die Abschlagsfreie Altersrente mit 60, da ich im Mai 1949 und damit vor dem Stichtag, dem 17.11.1950 geboren wurde und am 16.11.2000 einen GdB von 50 hatte. Pech habe ich damit, dass ich nicht die erhöhte Zurechnungszeit in Anspruch nehmen kann. So ist nun mal das Leben, einmal gewinnt man, einmal verliert man. Das sollte man akzeptieren, sonst gibt es Magengeschwüre, die bekanntlich auch durch Neid verursacht werden können.
W*lfgangam 07.11.2017 | 20:25
Zitat von Rechtschreiber anzeigenausblenden
Rechtschreiber schrieb

...oder auch 'Verschlechterungen:

- Wegfall der AR für Frauen, AR bei ALO oder ATZ ab Jg. '52

- Wegfall der bewerteten AZ Schule/Studium ab 1992/96 ff.

- Wegfall der 100 %-Bewertung von FRG-Zeiten 1992/96

- Wegfall der bewerteten AZ ALO ohne Leistungsbezug für 'Vorruheständler' vor 1996

- Wegfall der nicht angehobenen Altersgrenzen bei allen Rentenarten

- Wegfall der unbefristeten kleinen Witwenrente

- Wegfall der alten/begrenzten Einkommensanrechnugen bei (neuen)

Hinterbliebenenrenten

- Wegfall der 75 % Zusage für Pensionen, Anhebung der Altersgrenzen wie in der DRV/+Abschläge und keine ungekürzte Pension 63 (okay ...damit kann ich hier nicht punkten ;-))

...tja, den Wegfall der Zulässigkeit 'schlichten Jammers' für einen vermeintlich 'elitären' Kreis der 'Nur-EM-Rentner' hat der Gesetzgeber noch nicht geregelt. Im Detail würde die Neuberechnung dieser ggf. uralten Bestandsrenten wieder zu Meckereien führen ...und hier geht es nicht um 'krank'/fallengelassen – das ist in der DRV gut geregelt, auf dem Niveau der bisherigen Leistung.

- Wegfall der 'Nicht-Dynamisierung' der Renten vor 1957 wäre vielleicht auch noch ein Aspekt ...aber, wir sind ja in Neuzeit/die vollumfängliche Mitnehmergeneration, ohne eigene Gedanken an Risiko-Vorsorge.

Wer heutzutage 'nur' auf Zurechnungszeiten schaut/die 'Neuen' kriegen schon wieder mehr (mehr???...ach wirklich? Die 'freuen' sich geradezu, EM geworden zu sein ...), hat die _eigene_Zeit einfach verpasst!

Gruß

w.[/quote]

Mensch, W*lfgang..

Versuch doch mal Deine Grammatik in den Griff zu bekommen.

Wie kann jemand mit dieser Rechtschreibung Beamter werden??

Schauderhaft Deine völlig verkehrt gesetzten Kommata und sinnfrei verschachtelten Satzentgleisungen.

...der war gut ;-) Gruß w,,, ...suchen Sie sich eins aus - und bauen es ein mit korrekter Fortführung der Klein/-Großschreibung des begonnen Satzes *g PS: Natürlich kann es Fehler in der Rechtschreibung/Interpunktion geben - wenn es nicht gerade pointiert als Stilmittel eingesetzt wird. Darauf allerdings jenseits sinnfreier Argumentation allein in einer Sachfrage einzugehen im Sprachmuster eines Jedi-Masters ...nun, wenn Ihnen das in diesem Beitrag als besonders wichtig erwähnenswert ist ...Sie verstehen es werden allein :-))
Teilrentneram 08.11.2017 | 07:52
Neiddebatte hin oder her, aber konsequenterweise müsste ja bei Teil-EM-Rentnern für die 2. Hälfte auch die im Moment der Beantragung die aktuellen Regelungen (nicht Hochrechnung bis 60. Lj. sondern entsprechend säter) greifen. Tut sie aber nicht. Zu kompliziert? Für den Laien ja, aber da das Rentenrecht generell ja nicht durchshaubar oder verständlich ist, müsste das doch auch machbar sein!
Schorscham 08.11.2017 | 10:32
Zitat von Teilrentner anzeigenausblenden
Nö, müsste überhaupt nicht. Die teilweise EM-Rente wird genauso berechnet wie eine volle EM-Rente. Lediglich der Rentenartfaktor beträgt statt 1,0 nur 0,5. Und was rechtens ist und was nicht, entscheiden im Zweifelsfall Gerichte aber nicht Sie. MfG
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