Mit der Neuregelung zum 01.01.2001 wurden die Renten wegen Erwerbsminderung (statt Berufs-bzw. Erwerbsunfähigkeit) eingeführt. Dies geschah, nachdem der Bundesrechnungshof und der Bundesrat zu der Reform aufgefordert hatten. Dies brachte die Einführung eines Zugangsfaktors (Abschlag) mit sich (maximal 10,8 Prozent). Parallel wurde jedoch die sogenannte Zurechnungszeit (Hochrechnung) erhöht (damals auf das 60., heute auf das 62., in Zukunft bis auf das 65. Lebensjahr). Die Neuregelungen wurden von den Betroffenen im großen Umfang als ungerecht empfunden. Es folgten diverse Klageverfahren - alle ohne Erfolg. Die Abschläge in der Erwerbsminderung bleiben auch (bei durchgehendem Rentenbezug) in der nachfolgenden Altersrente bestehen. Sollten Sie nach Ende der Zurechnungszeit noch Beitragszeiten haben (z.B. durch einen Minijob), erhöhen diese die Altersrente.
Das die Erwerbsminderungsrenten in vielen Fällen nicht zur Existenzsicherung ausreichen ist eine beängstigende Tatsache. Hier kann man nur hoffen, dass die Politik noch stärker dagegen steuert.