Guten Abend:
Meine Daten:bin am 24.06.1949 geboren.
meine Pflichtbeitragszeit ist von 01.04.63 bis 02.08.96.Nach Schließung der Firma eine Arbeitslosigkeit von 24 Monaten
blieb ich zuhause und pflegte meinen Vater 6Monate mit Plichtbeiträgen für Pflegetätigkeit(AFG).Danach hatte ich noch eine Geringfügige Versicherungsfreie Beschäftigung (DEÜV) bis28.02.05.Da ich Mittlerweile einen Herzinfakt und andere gesundheitliche Probleme habe wurde mein Antrag auf Schwerbehinderung mit 50% EM bewilligt.
Meine Frage:
Habe ich die Vorraussetzung erfüllt um mit 60 eine EM Rente mit 10,8% Abzug zu erhalten oder werden mir 18% abgezogen
Vielen Dank für ihre Antwort
21.04.2008, 19:39
von
Merlin
21.04.2008, 20:11
von
Wolfgang Amadeus
Hallo Merlin,
nach Deinen Schilderungen müßtest Du eigentlich die 35 Versicherungsjahre erfüllt haben (darauf kommt es nämlich an).
Ist es so, dann kannst Du mit 60 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen mit 10,8 % Abschlag.
Warst Du am 16.11.2000 bereits schwerbehindert, was vermutlich nach Deinen Schilderungen nicht der Fall ist, könntest Du die Altersrente mit 60 sogar abschlagsfrei bekommen.
22.04.2008, 10:09
Experten-Antwort