Zunächst einmal zählen diese Kindererzeiehungszeiten für eine spätere Altersrente.
M.E. sollte Ihre Mutter jedoch jetzt einen neuen Antrag (keinen Überprüfungsantrag) auf Erwerbsminderungsrente stellen, da durch die Gesetzesänderung zum 01.07.2014 die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen jetzt erfüllt sein können. Die Zeiten werden zwar jetzt (also nach dem Leistungsfall) erst anerkannt, sie werden jedoch einem Zeitraum vor dem Leistungsfall zugeordnet.
Verlieren kann Ihre Mutter durch den Antrag nichts, bestensfalls wird rückworkend ab dem 01.07.2014 aufgrund des damaligen Leistungsfalles nach dem heutigen Recht eine Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Ich glaube, diese Erläuterungen sind zumindest analog anwendbar:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
MfG
zelda