Mein Mann Erhält seit 2012 volle Erwerbminderungsrente und hat einen
Minijob, jetzt bin ich zum Pflegefall der stufe 2 geworden, mein Mann übernimmt die Pflege.
Meine frage ist; stimmt es das das Pflegegeld nicht als einkommen angerechnet werden darf
Richtig, grundsätzlich ist das Pflegegeld kein Einkommen. Eine Pflegetätigkeit nicht nicht gewerblich erfolgt muss auch nicht gemeldet werden.
das Pflegegeld, welches Ihr Mann in Ihrem Fall aufgrund der Pflege erhält, ist nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen und wird damit nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.
etwas detaillierter:
Anspruch auf das Pflegegeld hat die zu pflegende Person (ab mindestens Pflegegrad 2), nicht die Person die pflegt. Für diese werden nur - sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen - Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt und sie ist auch unfallversichert.
Wenn das Pflegegeld (erlaubterweise) an die Pflegeperson 'weitergegeben' wird, ist (auch 'hausintern') darauf zu achten, dass der Betrag das Pflegegeld nicht übersteigt (Pflegegrad 2 = 316 EUR), sonst ist es nämlich doch Hinzuverdienst.