Hallo Gabriel,
aus dem Rentenbescheid geht hervor, warum der Rentenantrag abgelehnt wurde. Der Antrag kann wegen des Fehlens von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen oder aus medizinischen Gründen abgelehnt werden. Wenn die Ablehnung versicherungsrechtlich begründet wurde (z.B. weil zu wenige anrechenbare Pflichtbeitragszeiten in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles vorhanden sind) ist es unerheblich, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente erfüllt wären. Es ist also möglich, dass eine Erwerbsminderung festgestellt wird bzw. vorliegt, aber aufgrund fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen eine Renten nicht gewährt werden kann. Wir empfehlen Ihnen zur Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren.