Hallo Monika,
bei einer Erwerbsminderungsrente werden Sie durch die Gewährung der Zurechnungszeit so gestellt, als wenn für Sie bis zum vollendeten 60. Lebensjahr Beiträge eingezahlt würden, wobei sich die Bewertung der Zurechnungszeit nach dem Durchschnitt der Vorzeiten richtet.
Der Durchschnitt aus dem gesamten Versicherungsleben wird vormutlich niedriger ausfallen als die Beiträge aus den zuletzt erzielten Entgelten. Ebenso werden für die weiteren Jahre bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres keine weiteren Beiträge in die Berechnung einfließen, so dass die Erwerbsminderungsrente niedriger ausfallen dürfte als eine Rente mit Vollendung des 63. Lebensjahres bei durchgehender Beitragszahlung.
Ein Grad der Behinderung spielt nur für die Gewährung der Altersrente wegen Schwerbehinderung eine Rolle nicht bei der Gewährung der Erwerbsminderungsrente.