Guten Tag Michaela N.,
die Antworten von Jonny und W*lfgang sind gut nachzuvollziehen.
Endgültige Klarheit erhalten Sie aber nur durch Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger.
Alternativ können Sie dafür auch im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle die Unterstützung durch eine Beraterin / einen Berater in Anspruch nehmen.
Die nächstgelegene Beratungsmöglichkeit können Sie über das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung ermitteln:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Sobald die Sachbearbeitung Kenntnis des Sachverhaltes hat, wäre sie verpflichtet den Bescheid zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die sich daraus ggf. ergebenden Konsequenzen sind bereits beschrieben worden.