Zitiert von: Michaela N.
die Hinzuverdienstgrenzen falsch und zu HOCH mit Ostentgeltpunkten
Michaela N.,
wer soll Ihnen denn einen Strick draus drehen, wenn im rechtsverbindlichen Rentenbescheid zu hohe Hinzuverdienstgrenzen genannt worden sind? Das geht weiter über das hinaus, was ein normal Verständlicher aus diesen Zahlen und den Hintergründen ableiten könnte (rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt und das ganze
'Gedöns' dazu) - die nackten Zahlen gelten da erst mal. Einen Rückforderungsbescheid bei Überschreiten der (vielleicht) kleineren Grenzwerte sehe ich nicht, nur eine 'Anpassung' für die Zukunft, wenn das DRV-intern festgestellt/korrigiert werden sollte.
Experten/in-Rat mag mich gerne berichtigen ;-)
Wenn Sie Zweifel an den Hinzuverdienstgrenzen haben, setzten Sie sich direkt mit Ihrer DRV in Verbindung ...allerdings ist dabei auch der Hinweis von Jonny zu beachten 'eigentlich ist die Rente ja vielleicht zu hoch berechnet worden', was hier natürlich auch Korrekturen nach sich zieht.
Gruß
w.