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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Michaela N.02.11.2016 | 14:00
1896 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, bei meiner teilweisen Erwerbsminderungsrente wurden die Hinzuverdienstgrenzen falsch und zu HOCH mit Ostentgeltpunkten berechnet, weil der Arbeitgeber im alten West- Berlin die Meldung über Jahre nicht richtig meldete. Die Krankenkasse überprüft doch auch die Zahlung der Beiträge ? Hat der Arbeitgeber und /oder die Krankenkasse nun ein Mitverschulden oder muss der Versicherte als Laie selbst erkennen, ob die Meldung richtig ist. Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Michaela N.,

die Antworten von Jonny und W*lfgang sind gut nachzuvollziehen.

Endgültige Klarheit erhalten Sie aber nur durch Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger.

Alternativ können Sie dafür auch im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle die Unterstützung durch eine Beraterin / einen Berater in Anspruch nehmen.

Die nächstgelegene Beratungsmöglichkeit können Sie über das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung ermitteln:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Sobald die Sachbearbeitung Kenntnis des Sachverhaltes hat, wäre sie verpflichtet den Bescheid zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die sich daraus ggf. ergebenden Konsequenzen sind bereits beschrieben worden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Herz1952am 02.11.2016 | 16:03
Hallo Michaela, ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass das leben als EM-Rentner äußerst schön ist ;-)
Fritzam 02.11.2016 | 17:06
Und wie soll dieser Beitrag Michaela helfen? Schwachsinn was Sie schreiben.
W*lfgangam 02.11.2016 | 20:46
Hallo Michaela N., wer soll Ihnen denn einen Strick draus drehen, wenn im rechtsverbindlichen Rentenbescheid zu hohe Hinzuverdienstgrenzen genannt worden sind? Das geht weiter über das hinaus, was ein normal Verständlicher aus diesen Zahlen und den Hintergründen ableiten könnte (rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt und das ganze 'Gedöns' dazu) - die nackten Zahlen gelten da erst mal. Einen Rückforderungsbescheid bei Überschreiten der (vielleicht) kleineren Grenzwerte sehe ich nicht, nur eine 'Anpassung' für die Zukunft, wenn das DRV-intern festgestellt/korrigiert werden sollte. Experten/in-Rat mag mich gerne berichtigen ;-) Wenn Sie Zweifel an den Hinzuverdienstgrenzen haben, setzten Sie sich direkt mit Ihrer DRV in Verbindung ...allerdings ist dabei auch der Hinweis von Jonny zu beachten 'eigentlich ist die Rente ja vielleicht zu hoch berechnet worden', was hier natürlich auch Korrekturen nach sich zieht. Gruß w.
Jonnyam 02.11.2016 | 18:26
Wenn die Hinzuverdienstgrenze zu HOCH berechnet wurde, kann das nur daran liegen, dass für die letzten 3 Kalenderjahre zu hohe Entgeltpunkte berechnet wurden. In Ihrem Fall offenbar bei einer Beschäftigung im Westen so, als ob sie im Osten ausgeübt wurde. Das beruht dann auf einer falschen Meldung durch den Arbeitgeber, die auch von der Einzugsstelle (Krankenkasse) nicht aufgedeckt wurde. Wenn aber Entgeltunkte (Ost) berechnet wurden ist - trotz des niedrigeren aktuellen Rentenwerts (Ost) - die Rente zu HOCH berechnet worden. Der Schuß kann also nach hinten losgehen Meint jedenfalls Jonny
GroKoam 03.11.2016 | 07:19
Hallo Michaela, ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass das leben als EM-Rentner äußerst schön ist ;-)
Und wie soll dieser Beitrag Michaela helfen? Schwachsinn was Sie schreiben.
Und Dein Beitrag hilft ungemein.
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