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Erwerbsminderungsrente

von Müller22.02.2007 | 12:23
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5 Antworten

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Ich bin 58 Jahre, schwerbehindert - 50 % - bis 2011, und beziehe bis Ende Oktober 2008 volle Erwerbsminderungsrente. Was passiert danach, wenn die Erwerbminderungsrente nicht verlängert wird? Ich werde erst 5 Monate später 60. Erhalte ich dann Krankengeld (Restanspruch) oder Arbeitslosengeld? Werde ich bei weiter bestehender Erwerbsminderungsrente ab 60 in Altersrente gesetzt? Wie hoch sind die Abzüge?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Michael1971, 22.02.2007, 14:32 Uhr wird zugestimmt mit der Empfehlung, rechtzeitig einen Antrag auf Weitergewährung der Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Es wird dann auch geprüft, ob ggf. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zusteht.

Bei Wegfall der Erwerbsminderungsrente: Anspruch auf Krankengeldzahlung besteht deswegen nicht.

Ob und inwieweit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wäre durch Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit zu klären.

4 Antworten

Der Strengeam 22.02.2007 | 13:35
Wenn die Erwerbsminderungsrente nicht verlängert wird, ja dann gehste wieder arbeiten. So einfache Lösungen gibt es.
Michael1971am 22.02.2007 | 14:28
Spontanheilung und gleichzeitiges Beschäftigungsangebot als König? Eine schöne Mär, wohl dem, dessen einfaches Gemüt in der Lage ist daran zu glauben.
Michael1971am 22.02.2007 | 14:32
Das eine Rente in Ihrem Alter nicht weitergewährt wird, ist eher die absolute Ausnahme. Sollte aber tatsächlich keine Verlängerung erfolgen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld. Durch den Bezug der Erwerbsminderungsrente kann unter bestimmten Voraussetzungen ein erneuter Anspruch entstehen. Lassen Sie sich hierzu auf jeden Fall von der Agentur für Arbeit näher beraten. Krankengeldanspruch bestünde keinesfalls. Sollte die EM-Rente weitergewährt werden, erfolgt frühestens mit 65+ die Umwandlung in einer Altersrente von Amts wegen. Wenn Sie ab dem 60. Lebensjahr die Altersrente wollen, müssen Sie diese beantragen. Hierbei bleiben die Abschläge aus der EM-Rente erhalten. Nur evtl. noch dazugekommene Entgeltpunkte erhalten dann den für die Altersrente maßgeblichen Abschlag. Wenn Sie bereits am 16.11.2000 schwerbehindert waren, sollten Sie auf jeden Fall mit 60 in die Altersrente wechseln, da dann der Abschlag aus dem EM-Rente nicht zum Tragen kommt.
Mülleram 23.02.2007 | 15:57
Die Info von "Der Strenge" hätte dieser sich sparen können. Ich wollte einen Expertenrat! Danke an den Experten.
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