Das eine Rente in Ihrem Alter nicht weitergewährt wird, ist eher die absolute Ausnahme.
Sollte aber tatsächlich keine Verlängerung erfolgen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld. Durch den Bezug der Erwerbsminderungsrente kann unter bestimmten Voraussetzungen ein erneuter Anspruch entstehen. Lassen Sie sich hierzu auf jeden Fall von der Agentur für Arbeit näher beraten.
Krankengeldanspruch bestünde keinesfalls.
Sollte die EM-Rente weitergewährt werden, erfolgt frühestens mit 65+ die Umwandlung in einer Altersrente von Amts wegen. Wenn Sie ab dem 60. Lebensjahr die Altersrente wollen, müssen Sie diese beantragen.
Hierbei bleiben die Abschläge aus der EM-Rente erhalten. Nur evtl. noch dazugekommene Entgeltpunkte erhalten dann den für die Altersrente maßgeblichen Abschlag.
Wenn Sie bereits am 16.11.2000 schwerbehindert waren, sollten Sie auf jeden Fall mit 60 in die Altersrente wechseln, da dann der Abschlag aus dem EM-Rente nicht zum Tragen kommt.