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Erwerbsminderungsrente / 450 Euro Job

von Fragende21.06.2018 | 14:12
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1 Antworten

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Hallo, ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung und habe meinen 450 Euro Job kündigen müssen, da mein Arbeitgeber mich in der Urlaubszeit mehr als nur unter 15 h pro Woche beschäftigen wollte. Der Arbeitgeber wurde von mir mehrmals und wiederholt in Kenntnis gesetzt, dass ich nicht mehr als „unter 15 h die Woche“ arbeiten kann und TROTZDEM sollte ich wöchentlich mehr arbeiten, so blieb mir nur die Künfigung (war noch in Probezeit). Nun meine Frage: „ Muss ich die BfA darüber in Kenntnis setzen, dass ich keinen 450 Euro Job mehr habe? Demnächst werde ich mich auf Arbeitssuche mit Ziel, wieder 2,75 h pro Tag zu arbeiten, begeben und hoffe einen verständnisvolleren AG zu finden. Freundliche Grüße die Fragende

1 Antworten

W*lfgangam 21.06.2018 | 23:30
Hallo Fragende, eine Beschäftigung, die über die allgemein zulässige Grenze von 3+ Std. hinausgeht, ist zunächst kein Grund, die EM-Rente grundsätzlich infrage zu stellen – wäre auch beim alten AG möglich gewesen. Ihr Ansatz der Frage ist bereits falsch, was darf ich noch, was kann ich soz.med. gesehen überhaupt noch leisten?! Auch wenn Sie 8 Std./5 Tage die Woche wieder anfangen zu Malochern, könnte die EM-Rente weiter gezahlt werden - wenn Sie auf Kosten der eigenen Gesundheit arbeiten und die EM-Rente dann ggf. über den Hinzuverdienst reduziert werden müsste. Konkrete Auskunft erhalten Sie bei _jeder_ Beschäftigungsaufnahme von Ihrer zuständigen DRV ...und da könnte Sie auch ein Job im bereits zulässigen Std.-Bereich aus der EM-Rente entfernen/Entzug. Daher: dort nachfragen, wo Ihre Rente bewilligt worden ist/was noch geht /das gemessen an Ihrer künftigen Beschäftigung beurteilt werden kann. Die 'Std.-Regelung' ist ein Märchen in der DRV …bei einer EMRT/Hinzuverdienst geht es um harte Fakten/was möglich ist. Gruß w.
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