Erwerbsminderungsrente

von
Birgit61

Hallo

Bin seid 19 Monate krankgeschrieben,habe mir den linken Ellenbogen u das Handgelenk gebrochen, habe 4 OPs u 2 Reha hinter mir ...habe 3 Gutachten, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben darf ...

Für andere Berufe bin ich voll arbeitsfähig...bin jetzt von der Krankenkasse ausgesteuert u das Arbeitsamt ist jetzt zuständig.....

Es wurde eine Umschulung bei der deutschen Rentenversicherung beantrag ...nur das Arbeitsamt möchte gerne das ich meine Erwerbsminderungsrente beantrage....Weil ich nur Teilzeit arbeite ( 20 std) u 52 Jahre alt bin..

Jetzt weiss ich im Moment auch nicht was ich davon halten soll

Vielleicht kann mir jemand darüber Auskunft geben...Danke

Experten-Antwort

Bei Ihrem Anliegen handelt es sich um sehr spezielle Fragen. Hier wäre es sinnvoll, wenn Sie sich dazu persönlich beraten lassen. Bezüglich von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Fachberater vor Ort in Verbindung setzen. Zur Erwerbsminderungsrente Höhe, Voraussetzungen etc. können Sie jederzeit einen Termin bei einer unserer Beratungsstellen vereinbaren oder mit den für Sie zuständigen Sachbearbeitern Kontakt aufnehmen. Wichtig ist auch, dass Sie mit der Agentur für Arbeit abklären, welche Konsequenzen sich für Sie ergeben, wenn Sie keinen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen, da Sie laut Ihren Angaben von dort aufgefordert wurden, den Antrag zu stellen.

von
=//=

Natürlich möchte die Agentur für Arbeit immer gerne, dass die Versicherten einen Rentenantrag stellen, damit sie keine Zahlungen leisten müssen. Sie DÜRFEN aber nicht zur Renten-, sondern nur zur Reha-Antragstellung auffordern (wie auch die Krankenkassen). Und das haben Sie mit dem Antrag auf LTA ja wohl bereits getan.

Da Sie (vermutlich) nach dem 01.01.1961 geboren sind, haben Sie keinen Berufsschutz. Das heißt, es ist nur noch maßgebend, ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden arbeiten können. Wenn Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, ist das irrelevant.

Es ist auch fraglich, wenn überhaupt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der DRV bewilligt werden, dass dies dann eine Umschulung ist. Es gibt vielerlei Leistungen und in Ihrem Alter (sorry!) werden in der Regel keine Umschulungen mehr gezahlt. Denn bis Sie mit dieser fertig sind, sind Sie Mitte 50 und berufsunerfahren. Da bekommen Sie wohl nur noch sehr schwer oder eigentlich gar keinen Arbeitsplatz mehr im Umschulungsberuf! Wenn man es realistisch sieht.

Ich empfehle Ihnen, die Entscheidung über den Antrag abzuwarten. Wurden Sie schon beim Med. Dienst der AfA ärztlich begutachtet? Wurde von dort die volle Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt oder nur von externen Ärzten?

von
Birgit61

Danke für die Antworten...

Der Amtarzt von Arbeitsamt hat folgendes ,ohne Untersuchung festgestellt...

Vollsichtig ..auszuschliessen sind::

Häufiges Brücken
Häufiges Heben u Tragen ohne Hilfsmittel
einseitige körperhaltung ohne gelegenheit zum Ausgleich
Überkopfarbeiten und anhaltende Armvorbeugung
häufiges einseitige oder kraftvolle Beanspruchung des linken Arm u Hand
Feinarbeiten der linken Hand
Minderbelastbarkeit bei vorbeschriebener Kreislaufregulationsstörung

Gutachter der Bfa

Arbeitsfähigkeit des Berufs-Einzelhandelskauffrau unter 3 std....
anderer Beruf voll arbeitsfährig ...

wie oben mit den Einschränkungen

Arbeits stunden 20 std pro Woche

von
=//=

Aufgrund welchen Antrages wurde Ihr Leistungsvermögen von der DRV Bund (BfA gibt´s schon lange nicht mehr!) denn festgestellt? Aufgrund des LTA-Antrags? Dann müßten Sie doch schon einen Bescheid der DRV erhalten haben. Oder hat Ihnen dies der Arzt bei der Untersuchung gesagt?

Verstehe ich nicht.

Es gibt übrigens viele leichtere Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei denen die bei Ihnen ausgeschlossenen Tätigkeiten kein Thema sind.

von
Birgit61

Auf Grund des 2 Reha antrags...musste ich zum Gutachten von der DRV .daher kam das gutachten zustande..

von
=//=

Also bei dieser Leistungsbeurteilung der DRV Bund wird es wohl nichts mit Rente (s. auch meinen Beitrag vom 26.09. 15:33. Sie haben keinen Berufsschutz und können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als 6 Stunden arbeiten. Dass Sie nur 20 Std./Woche arbeiten, interessiert hier nicht.

Bezüglich LTA-Antrag > Entscheidung abwarten.

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