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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Maria02.03.2021 | 17:19
130 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wurde von der Krankenkasse nach §51 Abs. 1 SGB V aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen. Dem bin ich nachgekommen und war für 3 Wochen in der Reha. Diese musste ich abbrechen, da ich Kontakt zu einer Corona-infizierten Patientin hatte. Aus diesem Grund fand auch kein Abschlussgespräch statt. Entlassen wurde ich als arbeitsunfähig mit einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden (für meinen bisherigen Beruf und für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt). Den Entlassungsbericht habe ich vor zwei Tagen erhalten. Von der KK wurde mir jetzt mitgeteilt, dass ich am 11. April ausgesteuert werde und ich wurde aufgefordert, mich im Sinne der Nahtlosigkeit umgehend bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Insgesamt habe ich noch einen Restanspruch auf ALG I von 10 Monaten. Ich bin 61 Jahre alt Durch die Aufforderung der Krankenkasse habe ich ja mein Dispositionsrecht verloren. Soweit ich weiß, wird daher mein Reha-Antrag von der DRV in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet. Meine Fragen: Was mir nicht klar ist: Werde ich jetzt von der DRV aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen oder sollte ich dies aktiv von meiner Seite aus in die Wege leiten? Die Krankenkasse hat mich um eine Einwilligungsklärung für den MD gebeten (für den Entlassungsbericht). Diese habe ich auch gegeben. Kann die Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen auch von der Krankenkasse kommen? Wie ist der Abstimmungsprozess zwischen DRV und KK? Wenn ich mich bei der BA melde, wird dann von Seiten der BA noch einmal meine Arbeitsunfähigkeit geprüft? Ist der Ärztliche Dienst der BA derselbe wie der MD der Krankenkasse? Ich danke im voraus für die Beantwortung meiner Fragen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

den Ausführungen von Schade und Valzuun ist soweit nichts mehr hinzuzufügen.

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14 Antworten

Schadeam 02.03.2021 | 20:14
Wenn Sie die EM Rente wollen wäre es das allereinfachste von sich aus die EM Rente zu beantragen. Dann können Sie sich nach der Aussteuerung beim Arbeitsamt mit den Worten wenden:" ich bin von der Kasse ausgesteuert, über meinen Rentenantrag ist noch nicht entschieden, ich melde mich im Rahmen der Nahtlosigkeit arbeitslos". Dann wissen alle Bescheid. Auf eine Automatik, d.h. Sie warten ob die DRV Sie wegen dem Rentenantrag anschreibt, können Sie natürlich auch warten, dann kann aber sein dass die Agentur "erneut das Spiel mit dem Reha Antrag" mit Ihnen spielt, usw. Nervenschonender für Sie wäre der sofortige Rentenantrag,alles andere macht höchstens Sinn wenn das ALG höher wird als die zu erwartende Rente, d.h. wenn es Ihr Interesse ist möglichst lang "auf Zeit zu spielen".
Valzuunam 03.03.2021 | 07:52
P.S. Das mit der späteren Rente und geringeren Abzügen funktioniert nur, wenn es nicht zu einer Umdeutung kommt.
Valzuunam 03.03.2021 | 07:48
Wenn der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, wird sich die Rentenversicherung bei Ihnen melden. In diesem Fall ist der Antrag dann bereits gestellt, allerdings werden zusätzliche Informationen (Formulare) benötigt, um darüber entscheiden zu können. Diese bekommen Sie zugeschickt. Falls es nicht zu einer Umdeutung kommt, hören Sie: Nichts. Auch wenn der E-Bericht ein wichtiger Baustein bei der Entscheidung der DRV ist, kann sie nach eigener Prüfung auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Die Krankenkasse hat in diesen Zusammenhang keinerlei Mitspracherecht. Es gibt deshalb auch keine Abstimmung, allenfalls ein Mitteilung wie ein ggf. gestellter Rentenantrag beschieden wurden. Vor allem darf die Krankenkasse Sie nicht zwingen einen Rentenantrag zu stellen, bevor die Rentenversicherung den Antrag umgedeutet hat. Leider gibt es auch einige Krankenkassen die die Versicherten gerne unter Druck setzen, ohne dazu befugt zu sein. Schreiben der Krankenkasse sollten in so einem Fall sehr genau gelesen und ggf. geprüft werden. Wenn Sie die Rente möglich schnell selbst wollen: Warten Sie nicht, stellen Sie den Antrag von sich aus. Falls dass nicht Ihr Interesse ist (z.B. weil das Alo-Geld höher ist, oder die spätere Rente mit niedrigeren Abzügen attraktiver erscheint): Tun Sie nichts, bis sich die DRV bei Ihnen meldet - oder eben auch nicht; dann hat die Sache damit sein Bewenden.
Katiam 03.03.2021 | 08:30
Hallo Maria, ich werde auch im März ausgesteuert und bekomme die halbe EM Rente schon seit 2017. Die KK forderte mich auch zu § 51 auf, wobei ich gleich, ein "Kurzantrag" auf volle EM Rente stellte. Ich hatte mich gleich Anfang Jan. bei der Agentur "Arbeitslos" gemeldet (Arbeitsplatz war noch vorhanden und wurde inzwischen krankheitsbedingt vom Arbeitgeber gekündigt) Die Agentur schickte mir dann ein s. g. Gesundheitsfragebogen: https://fragdenstaat.de/anfrage/gesundheitsfragebogen-zur-beguta… zu, den ich Ausfüllte und mit ärztlichen Berichten alsbald zurücksendete. (geht verschlossen an den Medi. Dienst) Ah....auch noch ein kurzes Statement von mir hinzu, wie-was-wo. Inzwischen kam hatte ich den Agentur Medi Dienst bekommen "schwer eingschränkt" < 3 Std. der Natlosigkeitsregelung § 145 SGB III steht nichts mehr im Wege. Hätte ich bis dato noch kein §51 oder Antrag auf volle EMR gestellt, dann hätte mich die Agentur jetzt aufgefordert. Grüße Gruß
Mariaam 03.03.2021 | 11:15
Zitat von Schade anzeigen
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ihrer Empfehlung werde ich wohl folgen. Kann ich im ersten Schritt einen formlosen Rentenantrag stellen, um diese Aussage gegenüber der Agentur für Arbeit treffen zu können? Fordere ich dann damit gleichzeitig auch den Antrag an? Von der Krankenkasse wurde mir ja nahegelegt, mich so bald wie möglich bei der BA zu melden. Zur BA habe ich noch eine Frage. Könnte mich die BA jetzt wieder in eine Reha schicken bzw. auffordern, einen Antrag zu stellen, obwohl ich quasi gerade eben erst aus der Reha zurück bin? Und zum Entlassungsbericht: Kann es für mich nachteilige Folgen haben, dass ich der KK die Einwilligung erteilt habe, dass der MD den gesamten Entlassungsbericht einsehen kann?
Mariaam 03.03.2021 | 11:19
Zitat von Valzuun anzeigen
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde jetzt umgehend einen Rentenantrag stellen. Eine Verständnisfrage habe ich doch noch: was bedeutet es denn dann, bzw. welche Konsequenzen könnte es haben, dass ich mein Dispositionsrecht verloren habe?
Valzuunam 03.03.2021 | 11:53
Das Disposition bedeute dass Sie nicht mehr über eine (tatsächlich) gestellten Rehaantrag und über einen -wenn es zu einer Umdeutung kommt- fingierten Rentenantrag frei entscheiden können. Insbesondere diesen also nicht zurücknehmen dürfen und ferner Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen müssen. Ist das Verfahren abgeschlossen, egal ob durch - Ablehnung oder Bewilligung der Reha ohne anschließende Umdeutung - Ablehnung oder Bewilligung des (fingierten) Rentenantrages ist das Dispositionsrecht nicht länger eingeschränkt. So dürften Sie z.B. auch frei entscheiden ob Sie gegen einen entsprechenden (ablehnenden) Bescheid Widerspruch einlegen bzw. klagen - oder eben nicht.
Mariaam 04.03.2021 | 11:24
Vielen Dank. Zum Antrag habe ich noch eine Frage. Kann ich mich bei der DRV formlos anmelden und dann den vollständigen Antrag nachreichen? Gibt es dann eine Frist, d.h., muss der vollständige Antrag dann innerhalb einer bestimmten Frist nach dem formlosen Antrag bei der DRV eingehen. Gibt es sonst noch etwas, was ich bei einem formlosen Antrag unbedingt beachten sollte?
Unglaublicham 04.03.2021 | 11:35
Wie viele Einzelfragen wollen Sie denn noch nachschieben?
Mariaam 04.03.2021 | 11:24
Vielen Dank. Zum Antrag habe ich noch eine Frage. Kann ich mich bei der DRV formlos anmelden und dann den vollständigen Antrag nachreichen? Gibt es dann eine Frist, d.h., muss der vollständige Antrag dann innerhalb einer bestimmten Frist nach dem formlosen Antrag bei der DRV eingehen. Gibt es sonst noch etwas, was ich bei einem formlosen Antrag unbedingt beachten sollte?
Mariaam 04.03.2021 | 11:48
Gibt es hier eine Regel, die das ausschließt? Oder was stört sie daran?
Unglaublicham 04.03.2021 | 12:32
Wie viele Einzelfragen wollen Sie denn noch nachschieben?
Gibt es hier eine Regel, die das ausschließt? Oder was stört sie daran?
Ich, ich, ich! Eventuell haben die Experten noch etwas anderes zu tun, als Ihnen häppchenweise zu antworten. Ich werde daher den Experten mal etwas entlasten. Ein formloser Antrag ist nicht erforderlich. Vereinbaren Sie unter der kostenlosen Servicenummer Ihres zuständigen Rententrägers einen Termin zur Antragstellung. Dieser Termin gilt dann schon formal als Antragsdatum oder stellen Sie den Antrag selber online.
Mariaam 04.03.2021 | 12:43
Zitat von Unglaublich anzeigen
Gibt es hier eine Regel, die das ausschließt? Oder was stört sie daran?
Ich, ich, ich! Eventuell haben die Experten noch etwas anderes zu tun, als Ihnen häppchenweise zu antworten. Ich werde daher den Experten mal etwas entlasten. Ein formloser Antrag ist nicht erforderlich. Vereinbaren Sie unter der kostenlosen Servicenummer Ihres zuständigen Rententrägers einen Termin zur Antragstellung. Dieser Termin gilt dann schon formal als Antragsdatum oder stellen Sie den Antrag selber online.
Vielen Dank.
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