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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente (5-Jahreszeitraum) - zählen die gemeldeten beitragsfreien Zeiten hier als Pflichtzeiten?

von Hamburger Kobold07.01.2019 | 18:10
217 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, mein ALG-Bezug läuft in Kürze aus; ich bleibe aber arbeitssuchend/arbeitslos ohne Bezüge. Hierbei werden diese Zeiten der Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit auch der Rentenversicherungsanstalt als beitragsfreie Zeiten genannt. Gelten diese beitragsfreien Zeiten auch für die Erwerbsminderungsrente (5-Jahreszeitraum) oder nur für die Altersrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hamburger Kobold,

die Anrechnungszeit verlängert grundsätzlich den Fünfjahreszeitraum für die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 07.01.2019 | 19:14
Hallo Hamburger Kobold, wenn Sie bis zum ALG versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind, ist auch die Folgezeit nach Ende ALG-Bezug weiterhin Anrechnungszeit - zählt für die Wartezeit von 35 Jahren für die Altersrente und 'erweitert' auch den 5-Jahres-Zeitraum für die EM-Rente. Ansonsten kann es im Detail (Ausnahmefälle) ganz schön tricky werden, wenn da vorher etwaige/echte Versicherungslücken sind. Gruß w.
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