Wenn ich als Schwerbehinderte eine Erwerbsminderungsrente beantrage (ich bin 55 Jahre) schließt dies eine Altersteilzeit dann aus, weil ich dann weniger Stunden arbeite. (Zur Zeit 3/4 Stelle).
ausschließen tut sich gar nichts, ob aber ein paralleles Vorgehen sinnvoll ist??
Mein Vorschlag: wenn Sie und Ihre Ärzte sich für erwerbsgemindert halten, stellen Sie zunächst den Rentenantrag und warten das Ergebnis ab.
da sehe ich 3 Szenarien:
1) Sie erhalten die volle Rente - dann hat sich die AT erledigt.
2) Sie erhalten eine Teilrente, dann können Sie Ihr Arbeitspensum an die errechneten Zuverdienstgrenzen anpassen - das ist dann zwar keine Altersteilzeit, aber Sie haben die Arbeitszeit auch reduziert.
3) die Rente wird abgelehnt, dann können Sie mit Ihrem AG über die AT verhandeln.
Hallo Agnes,
bei Zahlung einer vollen Erwerbsminderungsrente ist eine Altersteilzeit nicht möglich. Sie können jedoch 400 € monatlich bei einer vollen Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen.
Bei einer teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell errechnet. Die Möglichkeit einer Altersteilzeit während einer teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung besprechen Sie bitte im Einzelfall mit Ihrem Arbeitgeber.