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Erwerbsminderungsrente

von Mandy16.04.2008 | 13:03
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4 Antworten

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Hallo, habe eine Frage und hoffe mir kann wer helfen. Bin 29 Jahre alt und seit 8.3.2007 arbeitsunfähig. Bekomme noch Krankengeld und will jetzt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Wie ist das, man sollte vor Antrag 3 oder 5 Jahre durchgehend Pflichtbeiträge gezahlt haben? Ich war von 6/2005 bis 10/2006 mit Baby daheim. Bissel länger als ein Jahr, weil ich sie dann erst in die Kita bringen konnte. Könnte es da Probleme geben? Erziehungsgeld war Anfang 7/06 ausgelaufen, hab dann erst ab Mitte 10/06 wieder Gehalt bezogen. Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Mandy,

Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente ist (neben den medizinischen Voraussetzungen), dass Sie in den letzten 5 Jahren vor dem Eintreten der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung vorweisen können. Für Sie bedeutsam sind dabei zwei Regelungen:

- Für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes werden dem erziehenden Elternteil Kindererziehungszeiten angerechnet (wenn nicht z.B. wegen Auslandstätigkeit oder bei Beamten die Anrechnung ausgeschlossen ist). Diese Zeiten gelten auch als "Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung".

- Der 5-Jahreszeitraum verlängert sich z.B. um Krankheitszeiten, sodass eventuell auch noch weiter zurückliegende Pflichtbeiträge mit gerechnet werden.

Am besten klären Sie den Stand Ihres Versicherungskontos in Ihrer Auskunfts- und Beratungsstelle (z.B. bei der Antragstellung für die EM-Rente).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Mandy,

keine Sorge - die Pflichtbeiträge für Kindererziehung haben nichts mit dem Erziehungsgeld zu tun. Die müssen Sie auch nicht selber zahlen - dafür kommt der Bundeshaushalt auf.

Sie bekommen diese Pflichtbeitragszeiten auch angerechnet, wenn Sie in dieser Zeit keine Beschäftigung, kein Erziehungsgeld oder sonstige Leistungen hatten. Wie Rosanna schon schrieb, müssen Sie die Anrechnung dieser Zeiten einfach mit beantragen.

2 Antworten

Rosannaam 16.04.2008 | 13:10
Vor Eintritt des LEISTUNGSFALLES (hier wird ggfls. vermutlich der Beginn der Arbeitsunfähigkeit maßgebend sein) müssen innerhalb von 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Wobei die ersten 3 Jahre ab Geburt Ihrer Tochter Kindererziehungszeiten sind und diese als Pflichtbeiträge gelten. Wenn Sie vor der Geburt Ihrer Tochter pflichtversichert waren, dürften Sie hinsichtlich der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen keine Schwierigkeiten bekommen. Sie können aber ungeachtet dessen Ihren Rentenantrag stellen. Wenn Sie diesen direkt bei der DRV stellen, kann sofort geprüft werden, ob die vers.rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sollten Sie noch keinen Antrag auf Anrechnung der Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen KEZ ( = bis zum vollendeten 10. LJ. des Kindes) gestellt haben, können Sie dies auch vorab tun und mit einem kurzen Anschreiben die Frage stellen, ob die vers.rechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllt sind. Oder Sie stellen diesen Antrag zusammen mit dem Rentenantrag. Wie Sie wollen! MfG Rosanna.
Mandyam 16.04.2008 | 14:06
Bin seit 1998 angestellt bei der gleichen Firma. Mich hat es halt jetzt ein wenig erschrocken, weil ich festgestellt habe, daß 07/2006 schon die Zahlung des Erziehungsgeldes zu Ende war und ich erst ab Mitte 10/2006 gearbeitet habe und ich nicht weiß was mit den Monaten dazwischen ist, wenn man gar nichts bezieht und keine Pflichtbeiträge gezahlt hat und auch nichts nachweisen kann. Das ist mir noch ein wenig unklar.
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