Hallo Mandy,
Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente ist (neben den medizinischen Voraussetzungen), dass Sie in den letzten 5 Jahren vor dem Eintreten der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung vorweisen können. Für Sie bedeutsam sind dabei zwei Regelungen:
- Für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes werden dem erziehenden Elternteil Kindererziehungszeiten angerechnet (wenn nicht z.B. wegen Auslandstätigkeit oder bei Beamten die Anrechnung ausgeschlossen ist). Diese Zeiten gelten auch als "Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung".
- Der 5-Jahreszeitraum verlängert sich z.B. um Krankheitszeiten, sodass eventuell auch noch weiter zurückliegende Pflichtbeiträge mit gerechnet werden.
Am besten klären Sie den Stand Ihres Versicherungskontos in Ihrer Auskunfts- und Beratungsstelle (z.B. bei der Antragstellung für die EM-Rente).