Hallo, Susanne,
ob Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können, hängt von Ihrem verbliebenen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ab.
Die volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt wenn, das verbliebene Leistungsvermögen nicht mindestens drei Stunden täglich entspricht. Bei der teilweisen Erwerbsminderung mindestens sechs Stunden.
Denkbar wären auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung).
Am Besten setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung. Eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auch in Ihrer Nähe.