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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Gaby11.05.2016 | 14:57
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, vor einem Jahr habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, da ich wegen psychischer und physischer Probleme zum Schluss nicht länger als max. 2-3 Stunden, aufgrund der Schmerzen und Erschöpfung, den Tag über arbeiten konnte. Eine Beschäftigung auf 450 € Basis musste ich wegen der Beschwerden aufgeben. Im Rahmen der Bearbeitung meines Antrages befinde ich mich zur Zeit in einer Reha- Maßnahme und werde in Kürze als „nicht gesund/arbeitsfähig“ entlassen. Der Reha wird sich eine psychologische Behandlung, mit dem Ziel der Wiederherstellung meiner/einer Arbeitsfähigkeit, anschließen. Bezüglich meines Antrages habe ich nunmehr folgende Fragen: - Wie ist weitere Ablauf? - Wird die Bearbeitung bis zum Abschluss meiner Behandlung ausgesetzt, oder erhalte ich eine zeitlich begrenzte ( bis Abschluss Behandlung) Erwerbsminderungsrente? Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihr Rentenversicherungsträger wird, sobald ihm der Abschlussbericht der Reha-Klinik vorliegt, prüfen, ob Sie erwerbsgemindert sind und entsprechend über Ihren Rentenantrag entscheiden.

Die psychologische Behandlung hat nach Ihren eigenen Aussagen zum Ziel, Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Da eine Arbeitsunfähigkeit (im Sinne der Krankenversicherung) nicht gleichbedeutend mit einer Erwerbsminderung (im Sinne der Rentenversicherung) ist, wird die Bearbeitung Ihres Rentenantrags nicht aufgrund der psychologische Behandlung ausgesetzt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn der Rentenversicherungsträger der Einschätzung der Reha-Einrichtung folgt, dass Ihr tägliches Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch bei höchstens vier Stunden liegt, haben Sie Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (mindestens 5 Jahre mit Beitragszeiten oder Ersatzzeiten und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen).

Wenn Sie keinen Teilzeitarbeitsplatz finden können, haben Sie auch Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese sogenannte "Arbeitsmarktrente" wird aber immer nur befristet geleistet, da sich der Arbeitsmarkt für Teilzeitkräfte in Zukunft wieder bessern könnte.

Ihre Schwerbehinderung kann nur bei einem Anspruch auf Altersrente berücksichtigt werden, ansonsten ist sie in der Rentenversicherung nicht relevant. Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Sie, wenn Sie neben der Schwerbehinderung die Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllen und die Altersgrenze erreicht haben (Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahrgang ab, liegt aber nach dem 60 . Lebensjahr).

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

den Nachweis müssen Sie nicht selbst führen. Das klärt die Rentenversicherung über die örtlich zuständige Agentur für Arbeit. Zur Zeit wird zudem regelmäßig von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen, sodass regelmäßig Arbeitsmarktrenten gezahlt werden, wenn die Versicherten keine Teilzeitarbeitsplatz inne haben oder von Ihrem Arbeitgeber erhalten können.

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3 Antworten

Gabyam 12.05.2016 | 09:27
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Auf Nachfrage teilte mir die Reha Einrichtung mit, dass meine Erwerbsfähigkeit max. 4 Std/Tag beträgt. Welche Ansprüche würden sich hieraus ergeben und wie stellt sich die Lage dar, wenn ich keinen Arbeitsplatz ( ich habe zusätzlich bereits einen Schwerbehindertenausweis mit 50 % ohne Zusatzkennung) finde?
senf-dazuam 12.05.2016 | 10:35
Hallo Gaby! Bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden täglich würde - wenn die DRV es genauso einschätzt - eine teilweise Erwerbsminderung vorliegen. Bei einem verschlossenen Arbeitsmarkt kann dann trotzdem die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden (Stichwort arbeitsmarktbedingte Rente). Siehe auch http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_…
Gabyam 18.05.2016 | 22:46
Danke für die Antworten. Bezüglich der Arbeitsmarktrente habe ich noch eine Frage: Wie kann/muss ich den Nachweis führen, dass ich auf dem Arbeitsmarkt keine entsprechende Stelle finde?
Deutsche Rentenversicherung
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