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Erwerbsminderungsrente

von Helfer2109.09.2009 | 08:51
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4 Antworten

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Soll jemand,der ab sofort volle Erwerbsminderungsrente bezieht (Bescheid ergangen Mitte/August 09) gegen diesen Bescheid vorsorglich Widerspruch einlegen, wenn er möglicherweise auch Schwerbehindert (GdB 50%) sein könnte (Verfahren beim Versorgungsamt läuft noch!)? Welche Vorteile hätte er hieraus ggf. in der g.RV.?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Helfer 21,

zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei den Begriffen Schwerbehinderung und Erwerbsminderung um zwei sehr unterschiedliche Rechtsbegriffe handelt. Die Bezifferung eines Grades der Behinderung (GdB) kennt die gesetzliche Rentenversicherung nicht.

Sofern der Empfänger der Erwerbsminderungsrente das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erscheint ein Widerspruch nicht sinnvoll. Vorteile durch die Anerkennung eines GdB hätte der Rentenempfänger der Erwerbsminderungsrente nicht.

Darüber hinaus wäre noch zu prüfen, ob Vertrauensschutz für die Altersrente wegen Schwerbehinderung vorliegt.

Dieser Vertrauensschutz liegt vor, wenn der GdB von mindestens 50 bereits am 16.11.2000 oder vorher festgestellt war und der Versicherte vor dem 17.11.1950 geboren ist. In diesem Fall würde bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ein Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung nach Vollendungs des 60. Lebensjahrs ohne Abschläge bestehen. Ggf. würden auch noch weitere Beitragszeiten, die nach Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung liegen, in die Rentenberechnung einfließen.

3 Antworten

Laieam 09.09.2009 | 09:15
Ganz klar nein. SChwerbehinderung z.b. Grad 50 hat überhaupt nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Elseam 09.09.2009 | 11:05
Eine Schwerbehinderung hat auf eine laufende EM-Rente keinerlei Einfluss. Ein GdB von mind. 50 % verhilft ihnen nur später zur vorgezogenen -früheren - Umwandlung ihrer EM-Rente in die Altersrente. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_79080/SharedDocs/de…
Rentenkingam 09.09.2009 | 13:18
Hallo Helfer 21, das kommt immer auf den individuellen Fall an. Wenn sie bereits das 60.Lebensjahr erreicht haben, würde eine Altersrente wegen Schwerbehinderung den Vorteil haben, das auch die rentenrechtlichen Zeiten, die nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung liegen, mit berücksichtigt würden.Das würde zu einer höheren Rente führen.Bei der EM Rente werden nur die Zeiten bis zum Leistungsfall berücksichtigt.Wenn sie jedoch noch keine 60 Jahre alt sind, macht ein Widerspruch keinen Sinn.
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