User bekiss hat hier ja schon alles wichtige erwähnt.
Natürlich bleibt es für die weitere Bezugsdauer einer Erwerbsminderungsrente von Relevanz (auch bei Dauerrenten) wie sich das Restleistungsvermögen bzw. der Gesundheitszustand entwickelt.
Letzteres ist selbstredend vom Krankheitsbild (ist für die Zukunft eine medizin. Heilung(gesundheitl. Besserung überw. wahrscheinlich etc.) ábhängig.
Unabhängig von den einzuhaltenden Hinzuverdienstgrenzen kann natürlich die Ausübung einer laut sozialmedizin. Dienst körperlich unzumutbaren Tätigkeit zur Überprüfung der ursprünglichen Entscheidung führen.
Warten Sie deshalb das Rentenverfahren ab, studieren Sie den Bescheid und beachten auch die Hinweis/- und Mitwirkungspflichten - dann haben Sie nichts zu befürchten.
MfG