Hallo, ich hätte eine Frage:
Habe einen Erwerbsminderungs-Rentenantrag gestellt und lt. Fachärzten und Gutachter der DRV voll erwerbsgemindert. Die Sachbearbeiterin erklärte mir nach nunmehr 9 Monaten Bearbeitungszeit, dass die Rente soweit genehmigt sei und nur noch eine Berechnung stattfinden müsse. Heute (3 Wochen später) rufe ich wieder an und frage, wann denn berechnet sei. Mir wurde erklärt, ich sei erst 22 Jahre alt und wegen meines Versicherungsverlaufs hätte ich "EP?" die in jedem Jahr über 2 liegen würden. Dadurch ergäbe sich eine höhere Rente als gewöhnlich. Deshalb müssten die medizinischen Einschätzungen erneut überprüft werden müssten. Hätte ich durchschnittlich nur 1 EP? gehabt, wäre der Bescheid schon da.
Kann mir bitte jemand erklären, ob es Vorschriften gibt, die ab einer gewissen Rentenhöhe eine erneute und strengere medizinische Überprüfung erfordern??
Vielen Dank und sorry dafür, das ich mich absolut nicht auskenne. Gruß Helene
Starten Sie eine schriftliche Anfrage und fordern Sie eine schriftliche Antwort. Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt gibt es so nicht (wegen Rentenhöhe nochmalige Überprüfung der medizinischen Vorraussetzungen).
Danke für die schnelle Antwort. SIe schreiben, dass es den Sachverhalt s o nicht gibt. Kann ich denn durch eine Maßnahme diese komischen EP verringern? Bin nämlich wegen Krankheit nicht mehr in der Lage das Haus zu verlassen und dringend auf Rente angewiesen-
Bitte gehen Sie d r i n g e n d ! zu einem Fachanwalt für
Sozialrecht.
Wenn es wirklich so stimmt wie sie es hier darstellen ( eigentlich unglaublich und eine absolute Sauerei - wenn dies so gesagt wurde !),
scheint hier der Versuch unternommen zu werden Sie aus der " hohen " Rente
zu drücken.... Wenn Sie 2 EP Punkte pro Jahr haben und dann noch die Zurechnungszeit
vom 22 bis zum 60 Lebensjahr, dann bekommen sie eine sehr sehr hohe Rente und das würdfe für die Versicherung teuer seeehr teuer....
Aber diese EP Punkte stehen Ihnen eben zu. So einfach ist das.
Schreiben Sie sich den Namen der Sachbearbeiterin,
Datum/Uhrzeit des Telefonats und was von dort aus gesagt wurde,
genau auf und geben Sie das dann dem Anwalt.
Ohne einen Fachanwalt kommen Sie hier nicht
klar.
Hallo Helene,
Sie sind erst 22 Jahre alt.
Die Entgeltpunkte (EP) berechnen sich aus der Formel "eigener Verdienst : Durchschnittsverdienst.
Auf einen Entgeltpunkt pro Jahr von über 2,0 kommt man nur, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat.
Haben Sie wirklich in so jungen Jahren Verdienste über der Beitragsbemessungsgrenze gehabt?
Philipp
Hallo, ich kann das nicht berechnen und nur sagen, wie es dazu kommt:
Bin beim ALG II gemeldet mit jährlich 4000 ca. Dann habe ich Kindererziehungszeiten für jedes Jahr bisher und ich pflege meinen Mann in der Stufe III und meine Schwiegermutter in gleicher Wohnung Stufe II Stunden. Und das seit dem 18. Lebensjahr. Wie sich das nun berechnet, weiß ich leider nicht.
Es gibt keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen der Rentenhöhe und den medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung. Das heißt, die der Rentenberechnung zugrundeliegenden Entgeltpunkte beeinflussen keinesfalls die medizinische Leistungsbeurteilung. Um Mißverständnisse zu vermeiden, wäre es sinnvoll, vom Rentenversicherungsträger eine schriftliche Erläuterung unter Angabe der rechtlichen Grundlage zu erholen.
Danke an Euch für die Antworten. Habe nochmal angerufen und die Sachbearbeiterin, die mir das gesagt hat, nochmal gefragt, was das mit diesen ep auf sich hat. sie hat mir erklärt, dass es im rahmen der konsolidierung zu einer verschärfung gekommen sei. die zuständigen mitarbeiter der drv hätten eine strenge interne anweisung auch die rentenhöhe im auge zu behalten. da es sich um interne "DA" handeln würde, hätte sie mir das vertraulich erzählt. wenn ich schreiben würde, hätte sie probleme. sie werde sich aber für mich einsetzen.
Ich danke allen für die Hilfe, auch wenn ich ratlos bin. Gruß Helene
Also sorry, das ist der größte Quatsch, den ich seit langen gehört habe! Was bitte soll "im Rahmen der Konsolidierung" bedeuten???
So eine Dienstanweisung ist mir völlig unbekannt, und ich bin schon recht lange in diesem Geschäft tätig.
Starten Sie eine schriftliche Anfrage bei Abschnittsleiter, weshalb die Bearbeitung so lange dauert. Sie brauchen ja nichts von dieser ominösen Aussage der Sachbearbeiterin zu erwähnen. Und bestehen Sie auch auf einer SCHRIFTL. Antwort mit einer Fristsetzung.
Wenn die Erwerbsminderung medizinisch FESTGESTELLT ist, sind in der Regel noch diverse Dinge zu klären (Einkommensanrechnung, evtl. Kontenklärung etc.) Handelt es sich um eine Zeitrente, kann unter Umständen der Bescheid erst später erteilt werden, weil der Rentenbeginn (7. Monat nach Leistungsfall) in der Zukunft liegt.
Und noch etwas: In Ihrem jungen Alter pro Jahr 2 EP scheinen mir wirklich schier unmöglich zu sein (s. obigen Beitrag).
MfG Rosanna.
Hallo Rosanna,
ich hatte ja auf Eure Anregung hin nochmal angerufen und nach diesen EP gefragt, ob ich diese verringern kann. Da hat die mir gesagt, ich bekäme für
Kindererziehung 1 EP;
4800 Arbeitslos 0,16 EP;
Pflege Ehemann 19600 0,66 EP;
Pflege Mom 15680 0,53 EP
Und das würde gekürzt, weil im Jahre nur 2,1 möglich wären.
Ist das zu hoch? Dann müssten die doch diese EP kürzen und ich bekäme die Rente ohne dieses neue hin und her?
Übrigens: Toll das man hier so schreiben kann und Antworten bekommnt.
Hallo Rosanna,
wenn ich mir so die Angaben von Helene betrachte kann es doch sein, dass sie auf 2 EG kommt.
KEZ, 2 x Pflege und Hartz 4.
Unglaublich aber möglich.
Philipp
während ich noch gerechnet habe hat Helene den Beitrag verfasst, der meine Vermutung bestätigt.
Philipp
Danke. Du schreibst, dass sich deine Vermutung bestätigt hat. Bezieht sich das darauf, das ich diese EP doch kürzen lassen kann, damit ich die Probleme lo werde? Gruß Helene
Sie liebe Helene brauchen gar nichts machen, das bearbeiten schon die Sachbearbeiter der RV.
Dass 4 Sachverhalte zeitgleich zusammenfallen (Kinder, 2x Pflege, Hartz 4) ist sicher kein Standardfall und deshalb grübelt wohl die Sachbearbeitung und die Bescheidserteilung dauert länger.
Und dass der, der Kindererziehung und doppelter Pflege leistet, zudem noch voll erwerbsgemindert ist, macht die Sache für die Sachbearbeitung auch nicht gerade zu einem 0815-Fall.
Ich rate dazu den zuständigen Fachvorgesetzten der Sachbearbeitung ans Telefon zu verlangen und auf die Dringlichkeit Ihrer Situation hinzuweisen.
Dann wird es hoffentlich bald klappen.
Erstens ist es nicht ohne weiteres möglich auf Entgeltpunkte zu verzichten und zweitens würden Sie in diesem Fall FREIWILLIG auf rd. 50% der Ihnen (angeblich) zustehenden Rente verzichten. Und das kann ja wohl kaum in Ihrem Sinne sein, oder?
(Verschaukeln Sie uns vielleicht sogar ein wenig?)
MfG
Hallo Helene,
meine "Vermutung" bezog sich darauf, dass es doch möglich sein kann, dass durch die Mehrfachversicherung mehr als 2 Entgeltpunkte erreicht werden können. Mein Beitrag hat sich mit Ihrem Beitrag überschnitten.
Zur Frage:
Sie brauchen gar nichts zu unternehmen. Bei einer Summierung aus vier verschiedenen gleichzeitigen Beitragszeiten ist eine Reduzierung auf den Höchstwert (Beitragsbemessungsgrenze) gesetzlich vorgesehen.
Im übrigen kann ich mich Rosanna nur anschließen. Eine solche Dienstanweisung gibt es sicher nicht. Wenn doch, wäre dies wirklich unglaublich.
Philipp
Ich hatte bereits meine Antwort geschrieben, wurde aber weggerufen und vergaß, die Mail abzusenden. Jetzt war sie leider weg.
Also nochmal: ich würde mir an Ihrer Stelle auch die ganze Angelegenheit vom Vorgesetzten (Team-/Abschnittsleiter) erklären lassen. Ich habe, ehrlich gesagt, so auf die Schnelle keine Vorschrift im SGB VI gefunden, wonach man die EP NACHTRÄGLICH wie in Ihrem Falle kürzt. Denn in der Regel werden ja die Beiträge unmittelbar (nur) bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt.
Lassen Sie sich bitte auch die gesetzliche Grundlage hierfür geben. Sollte ich zwischenzeitlich noch etwas herausfinden, lasse ich es Sie gerne wissen.
Aber GRUNDSÄTZLICH hat dies mit Ihrem festgestellten Rentenanspruch (medizinische Voraussetzungen sind ja offensichtlich erfüllt) GAR NIX ZU TUN! So nach dem Motto: "die Rente ist zu hoch, bekommt sie doch keine Rente?" geht´s nun wirklich nicht!!!
MfG Rosanna.
Hierdurch möchte ich mich ausdrücklich für die Hilfe bedanken. Warum nur ist das mit der Rente so kompliziert?
Ein SUPER FORUM hier und total nette Menschen. Jetzt bin ich nicht mehr so sehr verzweifelt, dank euch allen.
LG Helene
Userin Helene Sch.,
wenn Sie freundlicherweise noch mal sagen:
- Geb. Mon. u. Jahr
- ab welchem Monat und Jahr die Kindererziehungszeit beginnt,
- ob für 1 Kind oder zwei,
- ab welvchem Monat und Jahr die Pflege begonnen hat,
- ab wann (Mon. und Jahr) eigene Arbeit begonnen hat,
- ab wann (Mon. und Jahr) ALG II gezahlt wurde,
- ab wann (Mon. Jahr) die volle Erw. begonnen hat bzw. beginnen soll,
würde ich gern mal die Rente berechnen um daraus ableiten zu können, dass evtl. die astronomische Höhe die DRV bewogen hat, dies alles erneut zu überprüfen.
Zutreffend ist, das Entgeltpunkte (EGPT)insgesamt für Kindererziehung und Verdienst die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nicht überschreiten dürfen.
Ist dies der Fall, wird die Überschreitung von der Kindererziehungszeit abgezogen, erhalten sie nicht den 1 EGPT je Jahr, sondern einen geringeren Wert, der, zum Wert aus dem Verdienst (hier Pflegeleistung und Alg II) addiert, dann nicht mehr zur Überschreitung der BBG führt.
Das Erreichen der BBG, die Größe von EGPT pro Jahr im Umfang von ca. 2,0000 EGPT, ist insoweit der Sonderfall, weil allein ca 1,0000 EGPT auf die KEZ entfallen, ein weiterer größerer Teil auf die Pflege.
Beide Bestandteile sind als Anteil für eine Erwerbsminderungsrente nicht typisch, da in jedem anderen Fall die Berechnungsgrundlage die Grundlage eigenes Enkommen aus beruflicher Tätigkeit ist. Und mit 22 Jahren eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, die möglicherweise oberhalb von 1300 € liegt, ist schon etwas außergewöhnlich.
Würde es gern mal ermitteln wollen.
Hallo Helene,
ich freue mich, dass wir Ihnen etwas helfen konnten. Ich meine wir User, der Experte und viele andere.
Leider gibt es auch immer wieder unseriöse User.
Wenn Sie öfters das Forum besuchen, werden sie schnell die unseriösen Teilnehmer kennen lernen.
Hoffentlich klappt es bald mit dem Rentenbescheid.
Philipp