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Erwerbsminderungsrente

von Helene Schneidewind26.03.2008 | 07:52
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hätte eine Frage: Habe einen Erwerbsminderungs-Rentenantrag gestellt und lt. Fachärzten und Gutachter der DRV voll erwerbsgemindert. Die Sachbearbeiterin erklärte mir nach nunmehr 9 Monaten Bearbeitungszeit, dass die Rente soweit genehmigt sei und nur noch eine Berechnung stattfinden müsse. Heute (3 Wochen später) rufe ich wieder an und frage, wann denn berechnet sei. Mir wurde erklärt, ich sei erst 22 Jahre alt und wegen meines Versicherungsverlaufs hätte ich "EP?" die in jedem Jahr über 2 liegen würden. Dadurch ergäbe sich eine höhere Rente als gewöhnlich. Deshalb müssten die medizinischen Einschätzungen erneut überprüft werden müssten. Hätte ich durchschnittlich nur 1 EP? gehabt, wäre der Bescheid schon da. Kann mir bitte jemand erklären, ob es Vorschriften gibt, die ab einer gewissen Rentenhöhe eine erneute und strengere medizinische Überprüfung erfordern?? Vielen Dank und sorry dafür, das ich mich absolut nicht auskenne. Gruß Helene

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es gibt keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen der Rentenhöhe und den medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung. Das heißt, die der Rentenberechnung zugrundeliegenden Entgeltpunkte beeinflussen keinesfalls die medizinische Leistungsbeurteilung. Um Mißverständnisse zu vermeiden, wäre es sinnvoll, vom Rentenversicherungsträger eine schriftliche Erläuterung unter Angabe der rechtlichen Grundlage zu erholen.

47 Antworten

???am 26.03.2008 | 08:10
Starten Sie eine schriftliche Anfrage und fordern Sie eine schriftliche Antwort. Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt gibt es so nicht (wegen Rentenhöhe nochmalige Überprüfung der medizinischen Vorraussetzungen).
Helferam 26.03.2008 | 08:39
Bitte gehen Sie d r i n g e n d ! zu einem Fachanwalt für Sozialrecht. Wenn es wirklich so stimmt wie sie es hier darstellen ( eigentlich unglaublich und eine absolute Sauerei - wenn dies so gesagt wurde !), scheint hier der Versuch unternommen zu werden Sie aus der " hohen " Rente zu drücken.... Wenn Sie 2 EP Punkte pro Jahr haben und dann noch die Zurechnungszeit vom 22 bis zum 60 Lebensjahr, dann bekommen sie eine sehr sehr hohe Rente und das würdfe für die Versicherung teuer seeehr teuer.... Aber diese EP Punkte stehen Ihnen eben zu. So einfach ist das. Schreiben Sie sich den Namen der Sachbearbeiterin, Datum/Uhrzeit des Telefonats und was von dort aus gesagt wurde, genau auf und geben Sie das dann dem Anwalt. Ohne einen Fachanwalt kommen Sie hier nicht klar.
Helene Schneidewindam 26.03.2008 | 08:14
Danke für die schnelle Antwort. SIe schreiben, dass es den Sachverhalt s o nicht gibt. Kann ich denn durch eine Maßnahme diese komischen EP verringern? Bin nämlich wegen Krankheit nicht mehr in der Lage das Haus zu verlassen und dringend auf Rente angewiesen-
Philippam 26.03.2008 | 09:04
Hallo Helene, Sie sind erst 22 Jahre alt. Die Entgeltpunkte (EP) berechnen sich aus der Formel "eigener Verdienst : Durchschnittsverdienst. Auf einen Entgeltpunkt pro Jahr von über 2,0 kommt man nur, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat. Haben Sie wirklich in so jungen Jahren Verdienste über der Beitragsbemessungsgrenze gehabt? Philipp
Helene Schneidewindam 26.03.2008 | 09:24
Hallo, ich kann das nicht berechnen und nur sagen, wie es dazu kommt: Bin beim ALG II gemeldet mit jährlich 4000 ca. Dann habe ich Kindererziehungszeiten für jedes Jahr bisher und ich pflege meinen Mann in der Stufe III und meine Schwiegermutter in gleicher Wohnung Stufe II Stunden. Und das seit dem 18. Lebensjahr. Wie sich das nun berechnet, weiß ich leider nicht.
Helene Schneidewindam 26.03.2008 | 11:22
Danke an Euch für die Antworten. Habe nochmal angerufen und die Sachbearbeiterin, die mir das gesagt hat, nochmal gefragt, was das mit diesen ep auf sich hat. sie hat mir erklärt, dass es im rahmen der konsolidierung zu einer verschärfung gekommen sei. die zuständigen mitarbeiter der drv hätten eine strenge interne anweisung auch die rentenhöhe im auge zu behalten. da es sich um interne "DA" handeln würde, hätte sie mir das vertraulich erzählt. wenn ich schreiben würde, hätte sie probleme. sie werde sich aber für mich einsetzen. Ich danke allen für die Hilfe, auch wenn ich ratlos bin. Gruß Helene
Rosannaam 26.03.2008 | 12:40
Also sorry, das ist der größte Quatsch, den ich seit langen gehört habe! Was bitte soll "im Rahmen der Konsolidierung" bedeuten??? So eine Dienstanweisung ist mir völlig unbekannt, und ich bin schon recht lange in diesem Geschäft tätig. Starten Sie eine schriftliche Anfrage bei Abschnittsleiter, weshalb die Bearbeitung so lange dauert. Sie brauchen ja nichts von dieser ominösen Aussage der Sachbearbeiterin zu erwähnen. Und bestehen Sie auch auf einer SCHRIFTL. Antwort mit einer Fristsetzung. Wenn die Erwerbsminderung medizinisch FESTGESTELLT ist, sind in der Regel noch diverse Dinge zu klären (Einkommensanrechnung, evtl. Kontenklärung etc.) Handelt es sich um eine Zeitrente, kann unter Umständen der Bescheid erst später erteilt werden, weil der Rentenbeginn (7. Monat nach Leistungsfall) in der Zukunft liegt. Und noch etwas: In Ihrem jungen Alter pro Jahr 2 EP scheinen mir wirklich schier unmöglich zu sein (s. obigen Beitrag). MfG Rosanna.
Philippam 26.03.2008 | 13:05
Hallo Rosanna, wenn ich mir so die Angaben von Helene betrachte kann es doch sein, dass sie auf 2 EG kommt. KEZ, 2 x Pflege und Hartz 4. Unglaublich aber möglich. Philipp
Helene Schneidewindam 26.03.2008 | 12:55
Hallo Rosanna, ich hatte ja auf Eure Anregung hin nochmal angerufen und nach diesen EP gefragt, ob ich diese verringern kann. Da hat die mir gesagt, ich bekäme für Kindererziehung 1 EP; 4800 Arbeitslos 0,16 EP; Pflege Ehemann 19600 0,66 EP; Pflege Mom 15680 0,53 EP Und das würde gekürzt, weil im Jahre nur 2,1 möglich wären. Ist das zu hoch? Dann müssten die doch diese EP kürzen und ich bekäme die Rente ohne dieses neue hin und her? Übrigens: Toll das man hier so schreiben kann und Antworten bekommnt.
Helene Schneidewindam 26.03.2008 | 13:20
Danke. Du schreibst, dass sich deine Vermutung bestätigt hat. Bezieht sich das darauf, das ich diese EP doch kürzen lassen kann, damit ich die Probleme lo werde? Gruß Helene
Philippam 26.03.2008 | 13:11
während ich noch gerechnet habe hat Helene den Beitrag verfasst, der meine Vermutung bestätigt. Philipp
Antoniusam 26.03.2008 | 13:49
Erstens ist es nicht ohne weiteres möglich auf Entgeltpunkte zu verzichten und zweitens würden Sie in diesem Fall FREIWILLIG auf rd. 50% der Ihnen (angeblich) zustehenden Rente verzichten. Und das kann ja wohl kaum in Ihrem Sinne sein, oder? (Verschaukeln Sie uns vielleicht sogar ein wenig?) MfG
Schadeam 26.03.2008 | 13:28
Sie liebe Helene brauchen gar nichts machen, das bearbeiten schon die Sachbearbeiter der RV. Dass 4 Sachverhalte zeitgleich zusammenfallen (Kinder, 2x Pflege, Hartz 4) ist sicher kein Standardfall und deshalb grübelt wohl die Sachbearbeitung und die Bescheidserteilung dauert länger. Und dass der, der Kindererziehung und doppelter Pflege leistet, zudem noch voll erwerbsgemindert ist, macht die Sache für die Sachbearbeitung auch nicht gerade zu einem 0815-Fall. Ich rate dazu den zuständigen Fachvorgesetzten der Sachbearbeitung ans Telefon zu verlangen und auf die Dringlichkeit Ihrer Situation hinzuweisen. Dann wird es hoffentlich bald klappen.
Philippam 26.03.2008 | 13:51
Hallo Helene, meine "Vermutung" bezog sich darauf, dass es doch möglich sein kann, dass durch die Mehrfachversicherung mehr als 2 Entgeltpunkte erreicht werden können. Mein Beitrag hat sich mit Ihrem Beitrag überschnitten. Zur Frage: Sie brauchen gar nichts zu unternehmen. Bei einer Summierung aus vier verschiedenen gleichzeitigen Beitragszeiten ist eine Reduzierung auf den Höchstwert (Beitragsbemessungsgrenze) gesetzlich vorgesehen. Im übrigen kann ich mich Rosanna nur anschließen. Eine solche Dienstanweisung gibt es sicher nicht. Wenn doch, wäre dies wirklich unglaublich. Philipp
Rosannaam 26.03.2008 | 14:20
Ich hatte bereits meine Antwort geschrieben, wurde aber weggerufen und vergaß, die Mail abzusenden. Jetzt war sie leider weg. Also nochmal: ich würde mir an Ihrer Stelle auch die ganze Angelegenheit vom Vorgesetzten (Team-/Abschnittsleiter) erklären lassen. Ich habe, ehrlich gesagt, so auf die Schnelle keine Vorschrift im SGB VI gefunden, wonach man die EP NACHTRÄGLICH wie in Ihrem Falle kürzt. Denn in der Regel werden ja die Beiträge unmittelbar (nur) bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Lassen Sie sich bitte auch die gesetzliche Grundlage hierfür geben. Sollte ich zwischenzeitlich noch etwas herausfinden, lasse ich es Sie gerne wissen. Aber GRUNDSÄTZLICH hat dies mit Ihrem festgestellten Rentenanspruch (medizinische Voraussetzungen sind ja offensichtlich erfüllt) GAR NIX ZU TUN! So nach dem Motto: "die Rente ist zu hoch, bekommt sie doch keine Rente?" geht´s nun wirklich nicht!!! MfG Rosanna.
Helene Schneidewindam 26.03.2008 | 15:12
Hierdurch möchte ich mich ausdrücklich für die Hilfe bedanken. Warum nur ist das mit der Rente so kompliziert? Ein SUPER FORUM hier und total nette Menschen. Jetzt bin ich nicht mehr so sehr verzweifelt, dank euch allen. LG Helene
Philippam 26.03.2008 | 18:59
Hallo Helene, ich freue mich, dass wir Ihnen etwas helfen konnten. Ich meine wir User, der Experte und viele andere. Leider gibt es auch immer wieder unseriöse User. Wenn Sie öfters das Forum besuchen, werden sie schnell die unseriösen Teilnehmer kennen lernen. Hoffentlich klappt es bald mit dem Rentenbescheid. Philipp
LSam 26.03.2008 | 18:35
Userin Helene Sch., wenn Sie freundlicherweise noch mal sagen: - Geb. Mon. u. Jahr - ab welchem Monat und Jahr die Kindererziehungszeit beginnt, - ob für 1 Kind oder zwei, - ab welvchem Monat und Jahr die Pflege begonnen hat, - ab wann (Mon. und Jahr) eigene Arbeit begonnen hat, - ab wann (Mon. und Jahr) ALG II gezahlt wurde, - ab wann (Mon. Jahr) die volle Erw. begonnen hat bzw. beginnen soll, würde ich gern mal die Rente berechnen um daraus ableiten zu können, dass evtl. die astronomische Höhe die DRV bewogen hat, dies alles erneut zu überprüfen. Zutreffend ist, das Entgeltpunkte (EGPT)insgesamt für Kindererziehung und Verdienst die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nicht überschreiten dürfen. Ist dies der Fall, wird die Überschreitung von der Kindererziehungszeit abgezogen, erhalten sie nicht den 1 EGPT je Jahr, sondern einen geringeren Wert, der, zum Wert aus dem Verdienst (hier Pflegeleistung und Alg II) addiert, dann nicht mehr zur Überschreitung der BBG führt. Das Erreichen der BBG, die Größe von EGPT pro Jahr im Umfang von ca. 2,0000 EGPT, ist insoweit der Sonderfall, weil allein ca 1,0000 EGPT auf die KEZ entfallen, ein weiterer größerer Teil auf die Pflege. Beide Bestandteile sind als Anteil für eine Erwerbsminderungsrente nicht typisch, da in jedem anderen Fall die Berechnungsgrundlage die Grundlage eigenes Enkommen aus beruflicher Tätigkeit ist. Und mit 22 Jahren eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, die möglicherweise oberhalb von 1300 € liegt, ist schon etwas außergewöhnlich. Würde es gern mal ermitteln wollen.
LSam 27.03.2008 | 01:05
Unter Zugrundelegung der von Helene gemachten Angaben würde Sie, nach Abzug der Minderung von 10,8%, noch etwas mehr als 67,0000 Entgeltpunkte behalten, woraus sich eine Bruttorente von 1.760 € für die alten Bundesländer ergäbe und 1.547 € für die die neuen. Jeder übrige Erwerbsminderungsrentner würde wohl Luftsprünge machen, wenn ihm eine solche Rente errechnet würde. Die aber kann ein anderer Erwersminderungsrentner niemals ereichen, weil sich sein Gesamtleistungswert nicht auf Zeiten gründet, die ausschließlich an der BBG gelegen haben für Jahre, in denen man 2,0000 oder mehr Entgeltpunkte je Jahr erhalten konnte. Im Fall von Helena ist dies aber so. Alle vier Bestandteile für die Jahre ab 2003 führen sogar zur Überschreitung der BBG, kann die KEZ gar nicht in voller berücksichtigt werden, es kommen aber immer mehr als 2,0000 je Jahr zustande. Ihr Gesamtleistungswert liegt bei 0,1500 EGPT. Allein für die 456 Mon. Zurechnungszeit erhält Sie mehr als 68,0000 EGPT. Wenn da die DRV nicht ins Grübeln gerät, wundert es mich nicht. Der Fall, so er in dieser Form abläuft, dürfte wohl Anlass sein, die Handhabungsregelungen zu ändern, wäre ja nicht das erste Mal.
Helene Schneidewindam 27.03.2008 | 08:31
Hallo LS, inzwischen habe ich heute nacht gelesen im INet und begriffen, dass diese EP Grundlage für die Berechnung der Rentenhöhe ist. Aber so hoch, wie Sie schreiben, wäre der Hammer. Sollte ich einen Bescheid bekommen, werde ich kurz Rückinfo über die Höhe geben und hoffe im Moment, dass ich endlich Ruhe bekomme und das mit der Rente durchgeht wie die Ärzte gesagt haben. Bin wirklich dringend darauf angewiesen. Liebe Grüße Helene
Brigitteam 27.03.2008 | 13:28
Aber es kann doch nicht sein, dass zum Beispiel der EP 1,0000 für Kindererziehung bei der Zurechnungszeit für 48 Jahre gewährt wird.... Dann müßte sie ja ihr Leben lang Kinder erzogen haben. ...???
Rosannaam 27.03.2008 | 15:14
...und wenn sie 1 EP aus einer BESCHÄFTIGUNG hätte, müßte sie 48 Jahre weitergearbeitet haben? Genau das ist ja der Sinn der Zurechnungszeit. Dass hier die KEZ als Pflichtbeitragszeiten gelten, ändert daran nichts. § 71 Abs. 1 SGB VI: "Beitragsfreie Zeiten - und das ist die Zurechnungszeit - erhalten den Durchschnittswert an EP, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Dabei erhalten sie den höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen oder der Vergleichsbewertung aus ausschließlich vollwertigen Beiträgen." MfG Rosanna.
Entsetzteram 27.03.2008 | 18:36
..........das ist ein Skandal! Es kann ja wohl nicht angehen, dass jemand, der so gut wie nie gearbeitet hat, lebenslang über 60 Entgeltpunkte erhält, nur weil er für ein paar Jahre Kinder erzogen hat! Dass der zuständige Sachbearbeiter offensichtlich genauso denkt wie ich, freut mich außerordentlich! Hoffentlich findet der einen Weg, um die Rente der Fragestellerin auf ein gerechtes Maß zu reduzieren! (Selbst 1 EP/Jahr wäre in diesem Fall noch zuviel!)
Kritischer Blickam 27.03.2008 | 19:57
Ich frage mich, inwieweit das plausibel ist? Wie kann man VOLL ERWERBSGEMINDERT sein und GLEICHZEITIG zwei Personen der Pflegestufe III und II versorgen, sowie parallel noch Kinder erziehen? Dies ist eine Aufgabe an der sicher sehr viele kerngesunde Menschen scheitern würden. An Stelle der DRV würde ich diesen Sachverhalt überprüfen.
Helene Schneidewindam 28.03.2008 | 07:30
Hallo, ich wollte keine Neid-Debatte hervorrufen. Ich habe gelesen, dass die Erwerbsminderungsrente einen möglichst befähigen soll, ohne Sozialamt zu leben. Dem "kritischen Blick" möchte ich sagen, dass ich gesundheitlich das Haus nicht mehr verlassen kann ohne das dies meine Fähigkeit, zwei schwerst Pflegebedürftige zu pflegen, mindert. Da haben die Ärzte schon aufgepasst. "Entsetzter" : Man müsste bei der LVA anregen, für die Kindererziehung und die Pflegetätigkeit keine Pflichtbeiträge anzurechnen. Umgekehrt müssten auch die Menschen, die in jungen Jahren hoch verdienen, höchstens nur 1 Entgeltpunkt gut schreiben, falls sie EU-Rente beantragen. Denn Pflichtbeitrag ist doch Pflichtbeitrag?! Oder die Tag/Nacht-Pflege von Schwerstkranken gilt als leichter Nebenjob. Und diejenigen, die mit einem Höchstbetrag über die Firma ihrer Eltern versichert sind, sollten nur einen Bruchteil bekommen, weil sie ja wenig für viel Geld leisten! Bei Arbeitslosen müssten die Pflichtbeiträge gänzlich gestrichen werden, denn sie arbeiten nicht und bekommen doch Pflichtbeiträge. Kindererziehung ist doch selbstverständlich. Wer die Lust hat, hat auch die Pflicht für seine Kinder zu sorgen. Also warum werden für diese Glücksmomente noch Pflichtbeiträge gut geschrieben?
Rosannaam 28.03.2008 | 13:13
Hallo H. Schneidewind, leider ist Ihre Frage doch zur Neiddebatte ausgeartet! Lassen Sie sich nicht davon beirren. Sicherlich gibt es viele Ungerechtigkeiten, AUCH in der gesetzlichen RV. Aber die, die sich jetzt darüber aufregen, wären mit Sicherheit auch glücklich, eine Rente zu bekommen, wenn sie selbst betroffen wären. Durch Unfall oder Eintreten einer schweren Krankheit; das kann schneller passieren, als man denkt. Glauben Sie, dann fragt derjenige nach Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit??? Ich kann es manchmal nicht mehr hören, denn jeder kann doch froh sein, wenn er gesund ist und arbeiten kann! Und diese gesetzliche Bestimmung (Zurechnungszeit) wie auch die der "fiktiven" Wartezeiterfüllung, bei der unter bestimmten Umständen sogar schon mit EINEM EINZIGEN Pflichtbeitrag die vers.rechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllt sind bzw. als erfüllt gelten (§ 53 SGB VI) , ist eben auch ein Vorteil der gesetzlichen RV! Und außerdem - solange Sie ein Kind erziehen und 2 Pflegebedürftige pflegen, bedeutet dies ja noch lange nicht, dass Sie auch dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Umgekehrt - wenn Sie vollschichtig arbeiten würden, bekämen Sie gar kein Geld von der Pflegekasse und wären auch nicht pflichtversichert, weil Sie dann nicht berechtigt wären. Also, ärgern Sie sich nicht über irgendwelche Neider. Freuen Sie sich, wenn Ihnen die Rente in dieser Höhe zusteht. :-)) MfG Rosanna.
Entsetzteram 28.03.2008 | 13:48
Nur zu Ihrer Information: Ich habe über 30 Jahre hart gearbeitet bis ich Invalide wurde. Jetzt lebe ich von 680 € Rente, weil ich das Pech hatte, nur unterdurchschnittlich bezahlt zu werden. Und die 22 jährige Fragestellerin soll über 1700 € Rente erhalten, obwohl sie kaum gearbeitet hat? Da soll man sich nicht drüber aufregen dürfen? Die Durchschnittsrente liegt meines Wissens übrigens auch "NUR" bei rd 1000 €! Vielleicht wird an diesem Beispiel deutlich, wir pervers unser Rentenrecht sein kann!
Entsetzteram 28.03.2008 | 15:06
Erstens habe ich nicht nur eine, sondern gleich zwei hochqualifizierte Berufsausbildungen absolviert. Dass ich dennoch nicht entsprechend entlohnt wurde, lag schlicht und einfach an der mieserabelen Arbeitsmarktsituation. In den ersten fünf Jahren hatte ich übrigens sogar überdurchschnittlich gut verdient. Halten Sie sich also bitte mit Ihren unqualifizierten Äußerungen, dass niedriges Einkommen automatisch das Ausbildungsniveau wiederspiegelt, zurück! Sie mit Ihren jungen Jahren haben doch überhaupt keine Ahnung davon, wie es im richtigen Berufsleben abgeht! In Ihrem Alter haben Manche gerade erst einmal ihre Schulausbildung beendet und sind noch völlig grün hinter den Ohren. Und jetzt kommt das Paradoxe: Wäre ich bereits nach meinen ersten fünf Berufsjahren Invalide geworden und nicht erst nach über 30 Jahren, wäre meine jetzige ERWERBSMINDERUNGSRENTE deutlich höher, weil mein späterer geringer Verdienst mein Durchschnittseinkommen entsprechend gedrückt hat. Und genau diese Ungerechtigkeit prangere ich hier an. Ein Junger Mensch bekommt u.U. mehr Rente, als ein Älterer. Nur weil der Jüngere das GLÜCK hatte, in den paar Jahren, in denen er berufstätig war, überdurchschnittlich gut zu verdienen, was dem Älteren, aufgrund der schlechten Arbeitsmarktsituation verwehrt wurde. Und ich wage es übrigens sehr zu bezweifeln, dass Sie soooo gerne gearbeitet hätten. So etwas kann nur einer sagen, der das wahre Berufsleben NIE kennengelernt hat! (Einen Schwerbehindertenausweis habe ich übrigens auch!)
Helene Schneidewindam 28.03.2008 | 14:41
Hallo, Rosanna, vielen Dank für die aufmunternden Worte. Ich wäre viel lieber gesund und würde meine Rente dem schenken, der mir Gesundheit gibt, dass könnt ihr mir glauben. Entsetzter, wenn Sie unter dem Durchschnitt verdient haben, dann verhält sich das auch zur beruflichen Ausbildung. Unterdurchschnittliche Ausbildung oder Tätigkeit = weniger Bezahlung = geringe Rente nach 30 Jahren. Überdurchschnittliche Ausbildung (Abi, Studium) = höhere Bezahlung = höhere Rente nach 30 Jahren. Danken Sie Gott dafür, dass Sie arbeiten gehen DURFTEN und KONNTEN. Es ist für einen jungen Menschen frustrierend, nicht arbeiten zu dürfen / zu können). EIGENES Geld zu verdienen bezeichne ich als GLÜCK. Meinen Schwerbehindertenausweis mit fast allen Merkzeichen würde ich lieber gegen eine Steuerkarte eintauschen. Die Pflege von 2 Personen ist bestimmt nicht ohne, aber nach 8 Stunden Arbeit selbst verdientes Geld ist unübertrefflich. Ich freue mich mit Ihnen Entsetzter mit, dass Sie das Glück und die Freiheit hatten, 30 Jahre arbeiten zu gehen, soziale Kontakte zu knüpfen und mit Freunden leben zu können. Im Gegensatz dazu lebe ich hier fast isoliert, habe keine Zeit und Gelegenheit für Freunde und muss in einem Einfamilienhaus im 28 m² Wohnzimmer mit vier Personen wohnen, weil die zu pflegenden Personen nicht mehr die Treppe rauf kommen und kein Geld für einen Aufzug da ist. Dusche ist nicht vorhanden und die beiden kranken Personen müssen komplett gewaschen werden. Toilette ist nicht begehbar, weshalb beide auf den Toilettenstuhl gesetzt werden müssen, wobe ich dann alles von Hand säubern, weil nichts abgeduscht werden kann. Ich beklage mich nicht, aber ganz nebenbei bin ich schwer krank und kann das Haus nicht mehr verlassen. Also ich schlage dem Entsetzten vor, er übernimmt mein Leben und ich übernehme seine Rente - er bekommt dann meine.
Entsetzteram 28.03.2008 | 15:55
Zitat von User "LS", vom 27.03.2008, 01:05 Uhr: ".........wenn da die DRV ins Grübeln gerät, wundert es mich nicht. Der Fall, so er in dieser Form abläuft, dürfte wohl Anlass sein, die Handhabungsregeln zu ändern, wäre ja nicht das erste Mal." Haben Sie verstanden, was User "LS" damit ausdrücken wollte? Auch er hält Ihre hohe Rente für unangemessen und erwartet eine entsprechende Korrektur im Rentenrecht!
Wolfgang Amadeusam 28.03.2008 | 16:58
Der Gedanke der Zurechnungszeit ist der, dass man so gestellt werden soll, wie wenn man nicht erwerbsgemindert geworden wäre, sondern hätte wie im bisherigen Umfang Beiträge weiterzahlen können, schließlich kann man ja nichts dafür, dass man krank geworden ist und nun nicht mehr arbeiten kann. Ich finde diesen Gedanken durchaus vernünftig und verstehe nicht, weshalb dazu das Gesetz geändert werden soll. Schließlich hat die Rente Lohnersatzfunktion und soll annäherungsweise den bisher erzielten Lohn ersetzen: bei einem bisher hohem Lohn muss die Rente somit höher sein, bei einem bisher niedrigem Lohn muss sie entsprechend niedriger sein. Es wäre doch komisch, wenn jemand, der bisher wenig verdient hat, dann voll erwerbsgemindert wird, und seine Rente wäre plötzlich höher als das, was er zuletzt verdient hat. In der privaten Rentenversicherung funktioniert das übrigens nach dem gleichen Prinzip: wer hohe Prämien bezahlt, der bekommt bei Eintritt des Versicherungsfalles der vollen Erwerbsminderung eine hohe private Rente, und wer halt nur niedrige Prämien bezahlt, bekommt eine entsprechende niedrigere Rente. Dass es hier so ist, wird allgemein als Selbstverständlichkeit angesehen und ich habe noch keinen sagen hören, der dieses Prinzip für ungerecht hält. Wieso soll dann dasselbe Prinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung ungerecht sein?
Rosannaam 28.03.2008 | 16:03
Hallo Entsetzter, ich kann mir beim besten Willen NICHT vorstellen, dass H. Schneidewind sich ihr Schicksal ausgesucht hat und freiwillig krank ist! Dass sie, was das Berufsleben angeht, nicht mitreden kann, ist auch klar. Ich kann ja einerseits den Frust verstehen, wenn man lange Zeit gearbeitet hat und trotzdem eine niedrige Rente bezieht. Aber die Höhe der Rente ist nun mal von der Höhe der Einzahlungen abhängig! Von der Qualifizierung eines Einzelnen mal ganz abgesehen: ich höre oft von Versicherten, dass sie ihr Leben lang hart und schwer gearbeitet haben, teilweise 60 Std. in der Woche, und jetzt nur eine so niedrige Rente erhalten. Es hat nun mal nix mit der Schwere oder Dauer der Arbeit zu tun, sondern NUR mit den eingezahlten Beiträgen! Wenn man in dieser Zeit einen geringen Lohn hatte (da kann aber kein anderer, auch nicht die Jugend, was dafür!), wurden auch dementsprechend die Beiträge gezahlt. Lag/liegt das Entgelt beim Durchschnittseinkommen aller Versicherten, gab/gibt es pro Jahr 1 EP. Ich kenne aber sogar einige, die haben sehr gut verdient, haben sich aber, um Steuern und Soz.Versicherungsbeiträge "zu sparen", einen Teil des Gehalts bar auf die Hand auszahlen lassen. Und wundern sich dann später, wenn ihre Rente niedriger ausfällt. Und, "Entsetzter", so ein Fall wie hier bei Helene ist mit Sicherheit ein Einzelfall. Ich wollte aber trotzdem um nichts in der Welt mit ihr tauschen. An ihrer Stelle würde ich auch lieber arbeiten gehen. Haben Sie eine Ahnung, welche Kraft (psychische und physische) Sie in die Pflege von 2 pflegebedürftigen Personen stecken müssen, und dies tagtäglich? Bei Pflegestufe II und speziell bei III rund um die Uhr, trotz der Erkrankung, ohne Feierabend und allem, was Sie als Rentner "genießen" können? Ich wünsche Ihnen ein schönes WE. MfG Rosanna.
Entsetzteram 28.03.2008 | 17:20
Sinn und Zweck der Zurechnungszeiten sind mir durchaus bekannt. Ich möchte mal zur Verdeutlichung meiner Ansichten folgendes Beispiel bringen: Zwei gleichaltrige Freunde arbeiten in derselben Firma, in derselben Position und verdienen überdurchschnittlich gut. Nach zehn Jahren wird Arbeitnehmer "A" erwerbsunfähig und erhält aufgrund seines hohen Verdienstes und aufgrund der Zurechnungszeiten-Regelung eine Rente, die fast doppelt so hoch ausfällt wie die Durchschnittsrente. Arbeitnehmer "B" wird nach zehn Jahren aus betriebsbedingten Gründen entlassen und muss sich bis zur regulären Altersrente mit geringbezahlten Tätigkeiten durchschlagen, mit der Konsequenz, dass seine Regelaltersrente deutlich niedriger ausfällt, als die seines gleichaltrigen Freundes. Und das, obwohl Arbeitnehmer "B" eine erheblich höhere Lebensarbeitsleistung erbracht hat, als Arbeitnehmer "A". Zur Erinnerung: In den ersten zehn Jahren hatte Arbeitnehmer "B" genauso viel verdient, wie der erwerbsgeminderte Arbeitnehmer "A". Trotzdem wird er bei seiner Altersrente deutlich schlechter gestellt als Arbeitnehmer "A". Das verstehe wer will, ich tue es jedenfalls nicht! Es ist übrigens nicht zutreffend, dass ich Helene ihre Rente nicht gönne. Ich gönne ihr auch, dass die Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden. Aber nicht in dem Maße, dass sich dadurch der eigene Rentenanspruch gleich mehr als verdoppelt.
Helene Schneidewindam 29.03.2008 | 07:30
Hallo Sie schreiben erst sie gönnen es dann gönnen sie es nicht in dem Ausmaß. Also doch Mißgunst. Verstanden haben Sie nicht dass Sie in der Lage waren Ihr Leben selbst zu gestalten. Sie konnten die Arbeit suchen und auch finden. Sie konnten viel oder wenig Geld verdienen hohe oder niedrige Beträge für die Rente sparen. DIESE Möglichkeit habe ICH nicht. Es geht nicht um eine Lebensleistung. Folgendes Beispiel: Sie schließen eine UnfallVERSICHERUNG ab über 100.000 Ihr Bekannter über 200.000. Nach EINEM Beitrag Autounfall. Warum bekommt der andere mehr? Weil er EINEN höheren Beitrag für höheren Versicherungsschutz geleistet hat bekommt er Bekannte 200.000. Der Dritte aber zahlt seit 30 Jahren in seine Unfallversicherung (20.000) ein und meckert darüber dass er sooo lange gezahlt hat und sooo wenig bekommt. Und dem erklären Sie dann mal warum nach nur einem Beitrag so viel bezahlt wird. Und wenn der nach 20 Jahren plötzlich weniger Monatsbeitrag bezahlt wird er runtergestuft und bekommt auch weniger. DAS nennt man solidarische Versichertengemeinschaft. Ein Letztes: Warum wird Ihre Rente nicht durch eine private Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeit aufgestockt? Weil Sie wahrscheinlich keine Versicherung haben. Ich habe mit seit dem 17. Lebensjahr zusatzversichert und zahle dafür monatlich 34 Euro also bis jetzt ca. 1500 Jetzt bekomme ich aus dieser Versicherung monatlich 845 Euro ausbezahlt weil ich Erwerbsunfähig bin. Auch das ist solidarisch. Zum Trost für Sie: Ich muss aus meinen Einkünften Steuern zahlen und das kommt auch Ihnen wieder zu gute.
Entsetzteram 29.03.2008 | 11:50
........und Sie scheinen immer noch nicht begriffen zu haben, dass Sie nur unverschämtes Glück hatten, dass Ihre Erwerbsminderung ausgerechnet zu einem Zeitpunkt eintrat, indem Sie Kindererziehungszeiten geltend machen konnten. Ein paar Jahre früher oder später sähe es ganz anders aus. Dann bekämen Sie jetzt gerade mal einen Bruchteil Ihrer errechneten Rente. Und ich bin felsenfest davon überzeugt, dass der Gesetzgeber diesen höchst seltenen Fall, dass jemand doppelt so viele Entgeldpunkte erhält wie der Durchschnittsrentner, nur weil er Kinder erzogen hat aber noch keine nennenswerten Beitragsleistungen erbracht hat, nicht bedacht hat. Jeder Arbeitnehmer würde sich freuen, wenn sich seine Altersrente aufgrund seiner Kindererziehungszeiten vervielfachen würde. Aber so etwas gibt es im Regelfall nicht! Der Eckrentner, der 45 Jahre lang immer durchschnittlich verdient hat, bekommt gerade mal rd. 1200 € Bruttorente, (bei 45 EP), plus ein paar Euros extra für seine Kindererziehungszeiten. Bei Ihnen werden aber alleine die Kindererziehungszeiten so gewertet, als hätten Sie bis zu Ihrem 65. Geburtstag ein beitragspflichtiges Durchschnitts-Bruttoentgelt erzielt. Und dann muss sich jemand, der sein Leben lang fleißig gearbeitet hat, auch noch von einer 22 Jährigen verhöhnen lassen: Zitat: "...........Sie konnten die Arbeit suchen und auch finden. Sie konnten viel oder wenig Geld verdienen........." So etwas sagt ausgerechnet jemand, der noch nie richtig gearbeitet hat! In Zeiten der Massenarbeitslosigkeit muss jeder froh sein, überhaupt einen halbwegs sicheren und erträglichen Arbeitsplatz zu haben. Fast jeder Arbeitnehmer würde lieber heute als morgen in Rente gehen. Aber nach Ihrer These gäbe es nur hochzufriedene Spitzenverdiener in Deutschland.
Felixam 29.03.2008 | 14:57
Entsetzter redet immer von Arbeit. Es kommt nicht darauf an, viel zu arbeiten, sondern viel zu verdienen. Wer zu viel arbeitet, verpasst das Leben. In Deutschland denken zwar viele gerade anderst herum, trotzdem gilt: Wir leben nicht, um zu arbeiten, sondern wir arbeiten, um zu leben. Ich weiß, in Deutschland gilt als letzter Hund, wer an nichts anders denkt, als zu schuften. In den romanischen Ländern, in welchen man offenbar besser zu leben weiß, gilt wer wenig arbeitet, und trotzdem gut lebt als clever.
Moritzam 29.03.2008 | 15:56
Habe gerade in einer Statistik gelesen, dass der durchschnittliche Zahlbetrag für eine volle Erwerbsminderungsrente derzeit ganze 670 Euro/Monat beträgt. Nach Helenes Logik waren die betroffenen Rentner also alle nicht fleißig genug. (Denn sonst würden sie ja schließlich eine höhere Rente bekommen.) Vielleicht sind sie aber auch nur zum falschen Zeitpunkt erwerbsunfähig geworden oder haben zum falschen Zeitpunkt Kinder in die Welt gesetzt? Es wird allerhöchste Zeit, dass unser Rentensystem noch einmal komplett neu überdacht wird, damit diverse Ungerechtigkeiten beseitigt werden!
Moritzam 29.03.2008 | 15:24
@Felix: Thema verfehlt, setzen, 6, SIE Lebenskünstler!
helene schneidewindam 29.03.2008 | 17:41
Es geht nicht um die Arbeitsleistung sondern klipp und klar um Beiträge. Meine Beiräge betrugen durchschnittlich bis 73.000 Euro im Jahr. 1 hoher Beitrag reicht für eine hohe Rente 1 niediriger Beitrag reicht für eine niedrige Rente. So ist es mit jeder Versicherung. Das ist keine Ungerechtigkeit. Und wer glaubt ich hätte noch nie gearbeitet täuscht sich. Jedem der das glaubt biete ich an mich für 4 Wochen in der Pflege von 2 Pflegebedürftigen plus Kind zu vertreten (Tag und Nacht 365 Tage im Jahr) und dann weiß er was arbeiten bedeutet.
Felixam 29.03.2008 | 16:07
@Moritz: Bei der Gelegenheit sollte man auch noch das Lottosystem überdenken. Millionen spielen mit, aber nur einer gewinnt, knackt den Jackpot und streicht 13 Millionen Euro ein. Und der Rest geht lehr aus. Welch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Da muss noch dagegen eingeschritten werden. Das System muss geändert werden.
Moritzam 29.03.2008 | 18:30
73000 € Beiträge? Sie meinen wohl fiktive Beiträge, weil Sie zum richtigen Zeitpunkt Mutter wurden. Meine Eltern haben sogar fünf Kinder großgezogen und müssten jetzt, nach Ihrer Rechnung, eine Rente in fünfstelliger Höhe erhalten. Tun sie aber nicht! Und ich weiß nur zu genau, wie stressig es ist, schwerkranke Menschen zu betreuen. Deshalb ist es mir auch unbegreiflich, wie ein Erwerbsunfähiger, der fast alle Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis stehen hat, so etwas leisten kann.
helene schneidewindam 29.03.2008 | 20:35
Also an Beiträgen vom AA ist ebenso nichts Fiktives wie an den Beiträgen für die beiden Pflegetätigkeiten. Das zusammen macht schon Das macht schon fast 43000,00 tatsächliche Beiträge. Das macht schon ca. 1,5 EP. Kindererziehungszeit ist daher nur 0,6 EP (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Das macht mit Zurechnungszeit 62 EP ca. 1680,00 Euro EM Rente. Ohne Schulzeiten etc. Und das alles aus tatsächlichen Beiträgen. Im Übrigen gibt es nicht nur Erkrankungen am Bewegungsapparat.
Felixam 30.03.2008 | 09:05
Hallo Entsetzer, hallo Helene Schneidewind. Euer Wortgefecht ist wirklich besser als jede Seifenoper. Und ich muss zugeben, bei Euch sitzt jeder Stich; Kompliment. Hallo Entsetzer. Jetzt bist Du wieder dran. Lies Dir nochmals genau durch, was Helene Schneidewind zuletzt geschrieben hat. Das kannst Du doch nicht auf Dir sitzen lassen. Da musst Du Dich unbedingt nochmals dazu äußern. Du kannst doch nicht einfach hinnehmen, das Helene Schneidewind das letzte Wort gehabt hat.
Helene Schneidewindam 30.03.2008 | 20:28
Hi Felix vollkommen richtig, denn ich bin eine Frau und habe schon naturgemäß das letzte Wort. Smile
Rosannaam 31.03.2008 | 10:04
>>Nach Helenes Logik waren die betroffenen Rentner also alle nicht fleißig genug. (Denn sonst würden sie ja schließlich eine höhere Rente bekommen.) Vielleicht sind sie aber auch nur zum falschen Zeitpunkt erwerbsunfähig geworden oder haben zum falschen Zeitpunkt Kinder in die Welt gesetzt?<< Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! So wurde es von Helene nie gesagt, sondern richtigerweise, dass sich die Rentenhöhe nach den eingezahlten Beiträgen bemißt. Ich habe es auch schon ausgeführt: Es kommt weder auf den Fleiß oder die Faulheit eines Versicherten an, ob er eine hohe oder niedrige Rente erhält, sondern nur auf den Verdienst bzw. die davon eingezahlten Beträge! Und wenn der Leistungsfall der EM später eintritt, werden wegen Lohnerhöhungen ja in der Regel auch höhere Beiträge entrichtet und zugrunde gelegt, als sie bei der Zurechnungszeit berücksichtigt werden. Die Statistik ist noch eine andere Sache. Klar werden hier die Durchschnittsrenten festgelegt. ABER in die Statistik werden nie die Fälle mit eingehen, wo die Rente nur eine "zusätzliche" Leistung zum Lebensunterhalt ist, weil z.B. auch die in der Regel sehr niedrigen Renten von Beamten oder manchen Selbständigen, die keine Beiträge mehr zahlen, mitzählen.
LSam 31.03.2008 | 17:41
Liebe User und Userinnen, in keinster Weise war beabsichtigt hier eine Lawine loszutreten. 1. wollte ich mit meiner Berechnung demonstrieren, dass man 2,0 EGPT und mehr pro Jahr erzielen kann, die im Fall Helene Sch. durch das Zusammentreffen von mehreren Sachverhalten sich tatsächlich ergeben, was ja angezweifelt wurde, 2. wollte ich auch einen möglichen Grund finden, warum die DRV nach ursprünglich zugesagter kurzfristiger Bearbeitung dann noch mal Dinge prüfen will und die BBG ins Spiel brachte bzw. den 1 EP für das Kind etc.. Ganz ohne Zweifel ist der Fall H.Sch. nicht der Normalfall. Noch sehen aber die Rechtsvorschriften vor, das bei einer Erwerbsminderungsrente, gilt auch für die vorherigen EU/BU Renten, stets die Verdienste/Einkommen aus der Zeit des Beginns der Erwerbstätigkeit bis zum Monat der Festellung der Erwerbsminderung in die Berechnung einbezogen werden und daraus der Gesamtleistungswert als Monatswert an EP ermittelt wird, mit dem man die Anzahl Monate Zurechnungszeit (hier bis zum 60. Lbj.) multipliziert und daraus die Summe EP für die Zurechnungszeit erhält. Dem Verdienst und Einkommen wird korrekterweise natürlich auch das Pflegegeld gleichgestellt, denn es dient ja als Ersatz für eine Zeit, in der man wegen der Pflege nicht berufstätig sein kann. Wenn nun außerdem noch ein Kind vorhanden ist, gilt nun mal diese Zeit auch als Pflichtbeitragszeit und geht in die Berechnung mit ein Und, liebe User, Userinnen, wer möchte denn tatsächlich auf seine berufliche Tätigkeit verzichten und dafür Pflegeleistungen erbringen und das nicht nur für eine Person, sondern gleich für zwei und rund um die Uhr? Man muss doch zur Ehrenrettung für H. Sch. sagen, dass Sie zum Zeitpunkt der erstmaligen Wahrnehmung der Pflegetätigkeit überhaupt nicht wissen konnte, dass Sie vier oder fünf Jahre Später selbst eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen muss und/oder, wie die Berechnung vor sich geht. Insoweit hat Sie halt Anspruch auf der Grundlage geltenden Rechts. Und das führt halt zu den mehr als 2 EP pro Jahr und dem hohen, daraus resultierenden Gesamtleistun gswert. Bestreite auch nicht, dass es eine Schieflage zu übrigen Erwerbsminderungsrentnern gibt, was ich ja in meinem vorangegangenen Beitrag schon sagte und ich auch nicht ausschließe, dass möglicherweise Rechtsvorschriften modifiziert werden, um analoge Fälle auszuschließen. H. Sch. sagt völlig zu Recht, dass Sie es keinem Wünsche selbst davon betroffen zu sein. Wer auch möchte mit 22 Jahren voll Erwerbsgemindert sein? Über die Sache zu diskutieren ist ja in Ordnung, aber nicht gegen H. Sch., meine ich.
Helene Schneidewindam 31.03.2008 | 23:06
Hallo LS, ich wollte mich für die Ratschläge bedanken, die vollkommen richtig waren. Auch konnte ich mich inzwischen intensiv damit beschäftigen, soweit ich nachts Zeit hatte und habe viel gelernt. Nach einem Anruf, wie mir geraten kam nunmehr der Bescheid in Höhe von 1830,00 Euro brutto. Dieses Forum ist ein Segen für uns Hilflosen. Danke für alles
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