Die Aussage der Gutachterin (vor Ort) wird immer noch vom Obergutachterdienst geprüft - und dann erst die aktuelle sozialmedizinische Leistungsbeurteilung vorgenommen.
Letzters kann hier niemand im Forum vorwegnehmen bzw. beurteilen.
Sich im Falle des Auslaufens der Zeitrente bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, ist dann zweckmäßig, wenn keine unmittelbare Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erfolgt.
Inweiweit von dort Leistungen gewährt werden etc. sollte aber die Agentur für Arbeit beurteilen.
MfG