Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsminderungsrente

von Polarschnee24.06.2007 | 15:39
1401 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Teilnehmer, ich bin 56 Jahre alt und zu 50% SB und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente, welche am 30.9. 2007 ausläuft. Z.Zt warte ich auf den Bescheid und das Ergebnis meiner Begutachtung von letzter Woche. Lt. Aussage der Gutachterin habe sich ja nichts verändert, mehr wollte sie dazu nicht sagen. Meine Fragen lauten nun: Soll ich mich vorsichtshalber im Juli arbeitslos melden? Was ist, wenn ich nur die " halbe Rente " erhalte? Bekomme ich die volle, weil ich arbeitslos bin? Wie wäre dann der weitere Ablauf? Danke für die Antwort im Voraus

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Aussage der Gutachterin (vor Ort) wird immer noch vom Obergutachterdienst geprüft - und dann erst die aktuelle sozialmedizinische Leistungsbeurteilung vorgenommen.

Letzters kann hier niemand im Forum vorwegnehmen bzw. beurteilen.

Sich im Falle des Auslaufens der Zeitrente bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, ist dann zweckmäßig, wenn keine unmittelbare Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erfolgt.

Inweiweit von dort Leistungen gewährt werden etc. sollte aber die Agentur für Arbeit beurteilen.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo, 1234,

da die Fragen ein wenig aus dem Zusammenhang herausgelöst sind, bitten wir Sie, sich bezüglich der Fragen zur Rente an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe zu wenden. Dort berät man Sie kostenfrei hinsichtlich Rentenansprüchen sowie rechtsrelevanter Zeiten.

Bezüglich Fragen zum Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenmeldung wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

2 Antworten

bekissam 24.06.2007 | 18:58
Ihre Frage betrifft in erster Linie die Meldung bei der Arbeitsagentur. Sie sollten sich dort melden und den Sachverhalt vortragen. Gutachter und medizinische Sachverständige dürfen sich nicht zur weiteren Leistungsgewährung äußern, weil sie lediglich über den medizinischen Teil Feststellungen treffen. Den vorsichtigen Hinweis können Sie aber vermutlich als Signal werten, dass sich wohl nichts ändern wird.
1234am 11.07.2007 | 15:26
Meines Erachtens wurden die gestellten Frage in keinster Weise beantwortet: 1.Soll ich mich vorsichtshalber im Juli arbeitslos melden? 2. Was ist, wenn ich nur die " halbe Rente " erhalte? Bekomme ich die volle, weil ich arbeitslos bin? Wie wäre dann der weitere Ablauf? 1. Es gibt Fristen zur Arbeitslosmeldung auch vor Ablauf einer vollen Erwerbsminderungsrente!!! ??Wie lauten diese?? 2. halbe Rente und arbeitslost gemeldet! ??Wieviel ALG wird bezahlt?? 3. Wird ein erneuter Rentenantrag abgelehnt und dann ALG beantragt - ?? Wird dann ALG I oder ALG II bezahlt?? Danke im voraus
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026