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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Devil150626.01.2021 | 19:31
102 Ansichten
3 Antworten

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Hallo ich hätte da mal eine Frage, meine Tante hat auf Grund einer Krebserkrankung Erwerbsminderungsrente beantragt, ihre Tochter 17 Jahre wohnt bei ihr und macht eine Ausbildung. Wird ihr Azubigehalt und das Kindergeld bei der Erwerbsminderungsrente mit angerechnet? Denn diese Frage wollte meine Tante ihr nicht beantworten Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Devil1506,

das Einkommen der Auszubildende, ebenso auch das Kindergeld, werden bei der Feststellung des Hinzuverdienstes neben einem Rentenbezug nicht berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

W°lfgangam 26.01.2021 | 19:54
Hallo Devil1506, 2x NEIN. Gruß w.
G.W.am 27.01.2021 | 12:08
Hallo Devil 1506, sollte die Tante allerdings eine so geringe Rente bekommen, dass sie auf ergänzende Leistungen (ALG II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld) angewiesen ist, zählt sowohl das Kindergeld als auch das Azubigehalt als Einkommend der Bedarfsgemeinschaft. Daher kann die Tante zur Deckung der Kosten von Miete und Heizung tatsächlich auch auf "Kostgeld" des Kindes angewiesen sein. Da das hier allerdings ein Forum zur Rentenversicherung ist, kann dazu nur der dann zuständige Träger der bedarfsorientierten, weiteren Leistung Stellung beziehen.
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