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Erwerbsminderungsrente ?

von Melanie L.31.03.2016 | 19:53
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ! Ich bin etwas überfordert und brauche ein wenig Hilfe. Zu meinem Fall: Im August 2014 bin ich erkrankt und wurde im gleichen Jahr von meinem Arbeitgeber aus "betriebsbedingten" Gründen gekündigt. Meine Kontaktaufnahme und Arbeitslosenmeldung erfolgte sofort beim Zuständigen Arbeitsamt. Aufgrund anhaltender Krankheit wurde ich weiterhin krank geschrieben und bin nun aus der Krankenkasse im Februar diesen Jahres ausgesteuert worden. Ich habe sofort mit dem Arbeitsamt Kontakt aufgenommen. Der Medizinische Dienst prüfte meinen Fall und stellte fest das ich über 6 Monate arbeitsunfähig sei. Ich stellte einen Reha Antrag (sofort nach Aufforderung des Arbeitsamtes) bei der Deutschen Rentenversicherung und erhielt vor kurzem den Bescheid, das ich bald zur stationären Reha muss. Zur Zeit erhalte ich Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld und werde während der Reha das Übergangsgeld erhalten. Mir ist momentan einiges noch nicht klar. Sollte ich als Arbeitsfähig aus der Reha entlassen werden, werde ich vermutlich an das Arbeitsamt zurück verwiesen und werde vermittelt. Was passiert aber, wenn die Ärzte der Reha Klinik einen Bericht verfassen und sagen ich sei Erwerbsgemindert ? Wird nocheinmal durch den MDK der Rentenversicherung ein Gutachten erstellt ? Ich weiss, dass es eine volle Erwerbsminderungsrente gibt und eine Teilweise Erwerbsminderungsrente (in der man einen gewissen Unterhalt als Nebenjob selbst bestreiten muss und fehlendes Geld von der Rente dazu erhält, da man nicht voll arbeiten kann). Ich bin der Meinung das die Volle Erwerbsminderungsrente nur bis zu einer neuen Prüfung gezahlt wird ? Meine Fragen: - Ich verstehe nicht ob die Erwerbsminderungsrente und die Grundsicherung das selbe sind ? - Muss ich eigenes Vermögen verbrauchen, bevor ich Erwerbsminderungsrente beziehen kann ? Ich würde gern ein direktes Gespräch mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung führen, zur Zeit sind aber keine Termine frei. Kann ich trotz alledem einfach hinfahren und ein Gespräch suchen ? Ich würde gern im vorwege ein wenig erfahren um weitere Fragen stellen zu können..... Vielen Dank !

5 Antworten

Herz1952am 31.03.2016 | 20:34
Nur kurz, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Erwerbsminderungsrente können Sie immer beantragen, bzw. der Reha-Antrag kann unter Umständen als EM-Antrag umgedeutet werden, bzw. wenn Sie Ende der Reha immer noch nicht voll arbeitsfähig sind, kann der Rentenantrag auch dann gestellt werden. Es folgt dann evtl. Nahtlosigkeitsregelung, d.h. Arbeitslosengeld weiterhin bis Ende des ALG 1-Anspruchs, bzw. bis zur Rente. Sie müssen nicht Ihre Vermögen aufbrauchen um EM-Rente zu bekommen. Sollte die Rente nicht ausreichen können Sie, vorausgesetzt, Sie haben kein verwertbares Vermögen, "Hilfe zum Lebensunterhalt" beantragen (Sozialamt). Sollten Sie eine Teilrente bekommen, bzw. eine volle EM-Rente als Arbeitsmarktrente, dann ist wieder zunächst das Arbeitsamt zuständig. Entweder Sie erhalten noch ALG 1 für Ihre Teilleistungsfähigkeit, das bekommen Sie auch ohne Vermögensanrechnung, falls dies ausläuft haben Sie evtl. Hartz IV-Anspruch. In den beiden letzten Fällen müssen Sie sich natürlich um einen Arbeitsplatz bemühen. Grundsicherung gibt es nur, wenn die Altersrente nicht ausreicht, bzw. bei Bezug voller EM-Rente auf unbestimmte Dauer. Dabei gelten unterschiedliche Vermögensfreibeträge (geringer im allgemeinen wie bei Hartz 4, das es bei H4 auf das Lebensalter ankommt. Der medizinische Dienst der RV wird bei Antrag/Umdeutung Reha-Antrag, bzw. nach Reha auf jeden Fall hinzugezogen, da es 3 EM-Rentenarten gibt. Diese sind abhängig vom Leistungsvermögen und evtl. vom Arbeitsmarkt. Vielleicht reicht es zunächst erst einmal als Überblick. Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung sind zwei verschiedene Arten des Einkommens. Sie können allerdings von einander "abhängig" sein.
GroKoam 01.04.2016 | 06:28
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Nur kurz, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Erwerbsminderungsrente können Sie immer beantragen, bzw. der Reha-Antrag kann unter Umständen als EM-Antrag umgedeutet werden, bzw. wenn Sie Ende der Reha immer noch nicht voll arbeitsfähig sind, kann der Rentenantrag auch dann gestellt werden. Es folgt dann evtl. Nahtlosigkeitsregelung, d.h. Arbeitslosengeld weiterhin bis Ende des ALG 1-Anspruchs, bzw. bis zur Rente.

Sie müssen nicht Ihre Vermögen aufbrauchen um EM-Rente zu bekommen.

Sollte die Rente nicht ausreichen können Sie, vorausgesetzt, Sie haben kein verwertbares Vermögen, "Hilfe zum Lebensunterhalt" beantragen (Sozialamt). Sollten Sie eine Teilrente bekommen, bzw. eine volle EM-Rente als Arbeitsmarktrente, dann ist wieder zunächst das Arbeitsamt zuständig. Entweder Sie erhalten noch ALG 1 für Ihre Teilleistungsfähigkeit, das bekommen Sie auch ohne Vermögensanrechnung, falls dies ausläuft haben Sie evtl. Hartz IV-Anspruch. In den beiden letzten Fällen müssen Sie sich natürlich um einen Arbeitsplatz bemühen.

Grundsicherung gibt es nur, wenn die Altersrente nicht ausreicht, bzw. bei Bezug voller EM-Rente auf unbestimmte Dauer. Dabei gelten unterschiedliche Vermögensfreibeträge (geringer im allgemeinen wie bei Hartz 4, das es bei H4 auf das Lebensalter ankommt.

Der medizinische Dienst der RV wird bei Antrag/Umdeutung Reha-Antrag, bzw. nach Reha auf jeden Fall hinzugezogen, da es 3 EM-Rentenarten gibt. Diese sind abhängig vom Leistungsvermögen und evtl. vom Arbeitsmarkt.

Vielleicht reicht es zunächst erst einmal als Überblick. Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung sind zwei verschiedene Arten des Einkommens. Sie können allerdings von einander "abhängig" sein.

Gant kurz, Du solltest Dir professionelle Hilfe suchen.
Melanie L.am 01.04.2016 | 07:06
Hallo GroKo Dies möchte ich auch. Allerdings hätte ich gern ein paar "Vorab Informationen" um die richtigen Fragen stellen zu können. Ist es sinnvoll sich noch einen anderen Rentenberater zu suchen außer der der DRV ? Danke
Melanie L.am 01.04.2016 | 07:03
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Nur kurz, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Erwerbsminderungsrente können Sie immer beantragen, bzw. der Reha-Antrag kann unter Umständen als EM-Antrag umgedeutet werden, bzw. wenn Sie Ende der Reha immer noch nicht voll arbeitsfähig sind, kann der Rentenantrag auch dann gestellt werden. Es folgt dann evtl. Nahtlosigkeitsregelung, d.h. Arbeitslosengeld weiterhin bis Ende des ALG 1-Anspruchs, bzw. bis zur Rente.

Sie müssen nicht Ihre Vermögen aufbrauchen um EM-Rente zu bekommen.

Sollte die Rente nicht ausreichen können Sie, vorausgesetzt, Sie haben kein verwertbares Vermögen, "Hilfe zum Lebensunterhalt" beantragen (Sozialamt). Sollten Sie eine Teilrente bekommen, bzw. eine volle EM-Rente als Arbeitsmarktrente, dann ist wieder zunächst das Arbeitsamt zuständig. Entweder Sie erhalten noch ALG 1 für Ihre Teilleistungsfähigkeit, das bekommen Sie auch ohne Vermögensanrechnung, falls dies ausläuft haben Sie evtl. Hartz IV-Anspruch. In den beiden letzten Fällen müssen Sie sich natürlich um einen Arbeitsplatz bemühen.

Grundsicherung gibt es nur, wenn die Altersrente nicht ausreicht, bzw. bei Bezug voller EM-Rente auf unbestimmte Dauer. Dabei gelten unterschiedliche Vermögensfreibeträge (geringer im allgemeinen wie bei Hartz 4, das es bei H4 auf das Lebensalter ankommt.

Der medizinische Dienst der RV wird bei Antrag/Umdeutung Reha-Antrag, bzw. nach Reha auf jeden Fall hinzugezogen, da es 3 EM-Rentenarten gibt. Diese sind abhängig vom Leistungsvermögen und evtl. vom Arbeitsmarkt.

Vielleicht reicht es zunächst erst einmal als Überblick. Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung sind zwei verschiedene Arten des Einkommens. Sie können allerdings von einander "abhängig" sein.

Hallo Herz1952 Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mir ist aber eines noch unklar. Sie schreiben: Erwerbsminderungsrente können Sie immer beantragen, bzw. der Reha-Antrag kann unter Umständen als EM-Antrag umgedeutet werden, bzw. wenn Sie Ende der Reha immer noch nicht voll arbeitsfähig sind, kann der Rentenantrag auch dann gestellt werden. - Muss ich nach der Reha bei weiterer Arbeitsunfähigkeit einen weiteren Rentenantrag stellen ? Oder werde ich automatisch zu einem Termin eingeladen ? Ich habe die Situation nun folgenden Verstanden: Es wurde von mir ein Reha Antrag gestellt. Je nach Ausgang der Reha wird von (mir ? / automatisch?) der Reha Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt. Solange der medizinische Dienst der RV noch kein Gutachten erstellt hat und somit noch keine Entscheidung gefallen ist in wie weit ich noch arbeitsfähig wäre, erhalte ich Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld bis entschieden wurde wie es weiter geht ? Ich sollte mich also nach der Reha umgehend wieder beim Arbeitsamt vorstellen ? Auch hier ist mir noch etwas unklar: Sollten Sie eine Teilrente bekommen, bzw. eine volle EM-Rente als Arbeitsmarktrente, dann ist wieder zunächst das Arbeitsamt zuständig. Entweder Sie erhalten noch ALG 1 für Ihre Teilleistungsfähigkeit, das bekommen Sie auch ohne Vermögensanrechnung, falls dies ausläuft haben Sie evtl. Hartz IV-Anspruch. In den beiden letzten Fällen müssen Sie sich natürlich um einen Arbeitsplatz bemühen. - Mir ist klar, das ich bei einer Teilweisen Erwerbsminderungsrente eine zusätzliche Arbeit benötige. Aber in wie fern muss ich verstehen: '' In den beiden letzten Fällen müssen Sie sich natürlich um einen Arbeitsplatz bemühen.'' .Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente bin ich doch voll Erwerbsgemindert ?!? Ist eine EM-Rente als Arbeitsmarktrente wieder etwas anderes als die normale EM Rente ? Ich dachte bei einer vollen Erwerbsminderungsrente hat das Arbeitsamt in diesem Fall nichts damit zu tun und ich DARF mir keine Arbeit suchen, da ich ja nicht Arbeitsfähig bin ? Vielen Dank für Ihre Bemühungen
=//=am 01.04.2016 | 10:02
Sie sollten keinen Rentenberater außerhalb der DRV aufsuchen, denn ein solcher kostet - z.T. viel - Geld! Gehen Sie auf die Internetseite IHRER DRV und suchen sich unter Beratungsstellen UND Versichertenberater einen Passenden aus. Diese Versichertenberater können vermutlich früher einen Termin zur Beratung vereinbaren als die Berater direkt bei der DRV. Noch eine Anmerkung: Ich persönlich halte es für Laien wie Sie es sind nicht für besonders sinnvoll, im Vorfeld ALLE Eventualitäten klären zu wollen, weil dies - wie Sie selbst festgestellt haben - zu totalern Verwirrungen führen kann. Führen Sie die Reha-Maßnahme durch, was danach passiert, sollte erst einmal nicht interessieren. Werden Sie als arbeitsunfähig entlassen und die Klinik stellt ein vermindertes Leistungsvermögen fest, prüft die DRV bzw. der Sozialmedizinissche Dienst der DRV, ob überhaupt eine Erwerbsminderung besteht. Falls ja, werden Sie von der DRV zur formellen Rentenantragstellung aufgefordert. Falls nein, müssen Sie sich wieder bei der Arbeitsagentur melden. Soviel nur in Kurzform. ;-)
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