Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich hier eine Antwort auf meine Frage erhalte.
Werde im April diesen Jahres 62 Jahre und bin seit langer Zeit psychisch erkrankt, nach 78 Wochen bei der KK ausgesteuert, ALG I erhalten. Von November bis Dezember 2015 in einer 5 wöchigen REHA gewesen.
Der Abschlussbericht besagt, Zitat: Aufgrund der genannten Einschränkungen sehen wir weder für die letzte Tätigkeit noch für irgendeine Tätigkeit von Wert auf dem Arbeitsmarkt aktuell u. mittelfristig eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden täglich und betrachten das Leistungsbild als aufgehoben. Die Pat. wurde arbeitsunfähig entlassen.
Habe Schwerbehindertenausweis auf anraten des sozialmedizinischen Dienstes beantragt und eine Erwerbsminderungsrente.
Irgendwie komme ich mit der Wortstellung im Rehabericht nicht zurecht. Soll das nun heissen, dass ich nicht mehr, auch nicht für 3 Stunden täglich, arbeiten kann, oder dass ich dem Arbeitsmarkt für mindestens 3 Std. zur Verfügung stehe?
Und wenn ich denn dem Arbeitsmarkt für mindestens 3 Stunden zur Verfügung stehe, bekomme ich trotzdem eine volle Erwerbsminderungsrente, da ich vor 1961 geboren bin?
Es wär nett, bekäme ich hier eine Antwort, denn ich hab schlaflose Nächte, da ich hierüber ständig grüble.