Eine Überprüfung von Dauerrenten ist seit der neuen Rechtslage ab 01.01.2001 gds. nicht mehr vorgesehen. Rentenkontrollen werden nur noch durchgeführt, wenn der „Prüfarzt“ eine Nachuntersuchung für nötig hält. Die Überprüfungstermine sind abhängig vom Einzelfall. Abschließend teilen wir Ihnen nochmals mit, dass es in begründeten Ausnahmefällen dazu kommen kann, dass der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, welche auf Dauer gewährt wurde, nochmals überprüft werden kann. Ein solcher Fall läge z.B. vor, wenn während des Rentenbezugs und einer vorhandenen Beschäftigung in einer WfbM eine Mitteilung über die Beschäftigungsaufnahme / Entgeltmeldung durch einen weiteren Arbeitgeber erfolgt.
Des Weiteren, wie gestern schon erwähnt, im Falle der Verbesserung des gesundheitlichen Zustands während des Rentenbezugs. Sollten Sie weitere Fragen haben, sollten Sie nun wirklich ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe in Anspruch nehmen.