Erwerbsminderungsrente

von
Moritz

Hallo Rentenexperte.
Vielen Dank. Ich habe es jetzt ihre Erklärung soweit verstanden.
Übrigens: Ihr Tipp mit dem vorhandenen Chat funktioniert bei mir nicht richtig, deshalb mache ich es so.

Die Logik von Rentenversicherung und unbefristet begreife ich trotzdem nicht.
Mein Kostenträger übernimmt in der WfbM die Kosten für die Werkstatt unbefristet ohne Kontrolle, und die Sache ist erledigt. Das ist für mich unbefristet. Ich arbeite ja da weil ich nicht mehr anders kann. Mein Schwerbehindertenausweiis ist unbefristet gültig, ohne Kontrolle, das ist für mich unbefristet. Die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung der Rente ist nur sehr gering, das verstehe ich, aber ich muss trotzderm eventuell damit rechnen, das ist für mich nicht unbefristet.

Moritz

von
Schilas Mama

Hallo Moritz !

Hier gibt es keinen Chat !

Unter dem letzten Beitrag eines Themas gibt es die Rubrik --ANTWORTEN - einfach anklicken, den Text schreiben und SENDEN nicht vergessen und dann funktioniert es auch bei Ihnen.

Mein jedenfalls eine 64-jährige Seniorin.

von
W*lfgang

Zitiert von: Schilas Mama
und SENDEN nicht vergessen
änzend:

Nach dem "Senden" 3-5 Sekunden warten. Manche/Neulinge klicken ein paar mal drauf, weil sich zunächst nichts tut - der gesendete Beitrag erscheint dann nach kurzer Zeit von selbst.

Wer aus Verständigungsgründen mit dem "Zitieren-Knopf" unten rechts unter der Frage/Antwort nichts anfangen kann, es ist der 'Antworten-Knopf'.

Gruß
w.

von
KSC

Moritz, finden Sie sich doch bitte damit ab, dass es so ist wie es ist und hacken nicht immer und immer darauf herum.

Bringt wirklich nichts. Vor allem Sie ändern es nicht.

Nochmals: wahrscheinlich wird nichts überprüft - und wenn doch, haben Sie es eben zu akzeptieren.
Und falls Sie sich im Falle des Falles dagegen sperren, riskieren Sie halt die Rente.....im Zweifel also allein Ihre Entscheidung.

Aber hier im Forum sollte es jetzt durchgekaut sein.

Experten-Antwort

Eine Überprüfung von Dauerrenten ist seit der neuen Rechtslage ab 01.01.2001 gds. nicht mehr vorgesehen. Rentenkontrollen werden nur noch durchgeführt, wenn der „Prüfarzt“ eine Nachuntersuchung für nötig hält. Die Überprüfungstermine sind abhängig vom Einzelfall. Abschließend teilen wir Ihnen nochmals mit, dass es in begründeten Ausnahmefällen dazu kommen kann, dass der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, welche auf Dauer gewährt wurde, nochmals überprüft werden kann. Ein solcher Fall läge z.B. vor, wenn während des Rentenbezugs und einer vorhandenen Beschäftigung in einer WfbM eine Mitteilung über die Beschäftigungsaufnahme / Entgeltmeldung durch einen weiteren Arbeitgeber erfolgt.
Des Weiteren, wie gestern schon erwähnt, im Falle der Verbesserung des gesundheitlichen Zustands während des Rentenbezugs. Sollten Sie weitere Fragen haben, sollten Sie nun wirklich ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe in Anspruch nehmen.

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