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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Dorothee04.10.2010 | 11:56
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6 Antworten

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Guten Tag ! Ich habe im Januer 2010 eine Reha beantragt - die erste in meinem Leben, nach 41 Dienstjahren bei ein und demselben Arbeitgeber - diesem Antrag wurde stattgegeben. Ich bin AF in die Reha & AU / BU 3-6 Std. entlassen worden. Dieser Rehaantrag wurde von der DRV in einen Rentenantrag umgewandelt.Dauerhaft erwerbsgemindert und aus sozialmedizinischer Sicht soll ich eine befr. EM-Rente erhalten. Dieser Umwandlung habe ich widersprochen, da ich noch kein eingeschränktes Gestaltungsrecht von der KK hatte. Mein Rentenbeginn ist nun August 2010 & die Befristung endet Juni 2012. Es kommt noch ein GdB von 60 sowie ein "G" dazu..Ich habe das 59 zigste Lebensjahr erreicht.Das zu meiner Vorgeschichte. Danke für Ihre Geduld. Nun meine Fragen : 1. Wäre es ratsam Anfang 2012 einen Antrag auf vorgezogene Altersrente zu stellen, oder eine Verlängerung der EM Rente ? Ich denke, finanziell wird sich da nicht viel ändern. Und mit der vorgezogenen Altersrente wäre dann Ruhe im Karton !? 2. Wird eine kleine Hinterbliebenenrente auf meine VBL angerechnet ? Und wenn ja, in welcher Höhe.? Pauschal gesagt :) Ja, das wär's erstmal. Vielen Dank Dorothee

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.10.2010 | 06:29

Hallo Dorothee,

KSC und W*lfgang habe Ihre Frage bereits ausführlich beantwortet.

Vielen Dank an beide.

5 Antworten

KSCam 04.10.2010 | 18:58
Eine Altersrente, die sich an eine EM Rente anschließt, ist betragsmäßig i.d.R identisch mit der EM Rente. Daher haben Sie mit der AR wirklich "Ruhe". Was auf die VBL angerechnet wird und was nicht, sollten Sie bei der Zusatzkasse erfragen.
Dorotheeam 04.10.2010 | 20:31
Hallo KSC, ich bedanke mich für Ihre Antwort. Sie geht konform mit meiner Überlegung. Im Grunde genommen könnte ich diese Altersrente bereits zum Sept. 2011 auslösen. Die andere Frage betreffend, werde ich mich dann mit der DRV Bund & der VBL auseinandersetzen. Danke
W*lfgangam 04.10.2010 | 21:11
Hallo Dorothee, > Wird eine kleine Hinterbliebenenrente auf meine VBL angerechnet ? Ihre (eigene) VBL ist nicht von abgeleiteten Leistungen (des Verstorbenen) abhängig - diese wird nur rein nach dem erreichten Punktwert und dem etwaigen Abschlag der Rentenversicherung (hier auch 10,8 %) berechnet. Die Abrechnung der VBL 2010 sollte Ihnen inzwischen vorliegen mit den Werten bis 2009 - auch wenn 2010 noch fehlt, ist das für die Höhe der VBL kaum von Bedeutung. Machen Sie davon den Rentenabschlag UND rd. 17 % für die Kranken- und Pflegeversicherung, dann haben Sie den Netto-VBL-Betrag. Gruß w. Einen VBL- Rechner finden Sie hier: https://www.vbl.de/SITEFORUM?t=/klassik/index&e=UTF-8&i=… Aber Vorsicht, ist auch nur der Bruttobetrag ohne Abschläge/ohne Kranken-/Pflegeversicherungsabzug.
Dorotheeam 04.10.2010 | 22:22
Hallo W*lfgang , ich bedanke mich für Ihre Antwort, denn irgendwo geisterte etwas in meinem Kopf herum, dass diese - sehr kleine- Rente meines verstorbenen Ehemannes noch weiter durch die VBL gekürzt wird. Den aktuellen Bescheid der VBL habe ich bereits erhalten & der KK vorgelegt zwecks Bearbeitung . Liegt nun alles der VBL vor und die Berechnung wird sich noch in die Länge ziehen. Der Link mit dem " Rechner " ist eine tolle Idee. Danke dafür ! Grüße von Dorothee
Dorotheeam 05.10.2010 | 11:32
Guten Tag ! Ich schließe mich dem Dank des Experten mal an. Ich habe schnelle kompetente Hilfe erfahren. Grüße Dorothee
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