Wie bereits =//= richtig ausführte, wird Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten und eines neuen Leistungsfalles berechnet. Da Sie angeben, dass Ihnen die Rente seit 2013 zustehen würde, ist bei Ihnen das bis zum 30.06.2014 geltende Recht anzuwenden.