Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einem Schreiben der Rentenvers.-Nord.
Ich bin seit dem 18.06.2009 arbeitsunfähig,im Juli wurde ich von meinem Arbeitgeber gekündig, habe im letzten Jahr (09.07.2009) einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe (Reha) gestellt. War dann im Okt./Nov. 2009 auf Reha. Befand mich nach der Rehe noch mehrere Monate in einer psychiatrischen Tagesklinik und bin seit kurzem in Traumatherapie. Jetzte stehe ich kurz vor der Aussteuerung der Krankenkasse.
Von der Rentenvers.-Nord habe ich nun ein Schreiben bekommen indem steht, dass nach dem ärztlichen Entlassungsbericht mit der Teilhabe (Rehabilition) ein wesentlicher Einfluss auf meine Erwerbsfähigkeit leider nicht erzielt wurde. Dass mein Antrag auf Leistung zur Teilhabe daher als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gilt, da ich voll erwerbsgemindert bin. Da bei mir die Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorliegt, wird mir empfohlen, einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen.
Ich vertstehe das leider nicht so ganz und würde mich sehr freuen, wenn mir ein Experte dies erklären würde und auch wie das weitere Verfahren sein würde.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
LunaMera