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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Karl Inge09.10.2015 | 07:30
1898 Ansichten
12 Antworten

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Hallo bin seit 16 Monaten krank geschrieben,war jetzt zum 2 mal in Reha.dort als Berufsunfähig (unter 3 Stunden ) entlassen,aber voll erwerbsfähig. Die Sozialberaterin sagte auf Grund meines Alter (vor den 2.1.1961 geboren) bekomme ich eine halbe Erwerbsminderungsrente.Habe bei der DRV angerufen,die Sagten mir meine Akte sei schon im Keller und es würde nicht gemacht. Wollen die jetzt das ich solange Krank und Arbeitslos mache wie es geht und dann einen Erwerbsminderung Antrag stelle.Oder steht mir keine zu.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.10.2015 | 10:32

Hallo Karl Inge,

Sie können jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Mit Ihrem Antrag beginnt das Prüfverfahren zur Feststellung Ihrer Erwerbsminderung. Am besten ist es , wenn Sie in eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen kommen. Sie können die Rente auch formlos beantragen. Dann bekommen Sie alle notwendigen Formulare zugeschickt. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie die Formulare zum Download. Der Antrag sollte rechtzeitig sechs Monate vor Ablauf des Krankengeldes bzw. bei Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Ablauf des Arbeitslosengeldes gestellt werden..

11 Antworten

hinten wie von vorneam 09.10.2015 | 07:37
Dazu zwei Rückfragen: haben Sie einen Beruf erlernt und welche Tätigkeit haben Sie zuletzt ausgeübt? Ohne Berufsschutz wären Sie auf sämtliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbar, und weil sie hier laut Entlassungsbericht auf diesem täglich sechs Stunden und mehr einsatzfähig sind, besteht dann kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Die Einschätzung für die letzte ausgeübte Tätigkeit würde dann unter den Tisch fallen. Es steht Ihnen natürlich jederzeit frei, aus eigenem Antrieb einen Rentenantrag zu stellen, der dann letzte Gewissheit bringen wird.
hinten wie von vorneam 09.10.2015 | 07:40
Ergänzung: zudem sind möglicherweise die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gar nicht erfüllt. Man kann hierzu nur spekulieren.
Karl Ingeam 09.10.2015 | 08:09
Habe lehre als Gas-Wasserinstallateur gemacht und immer in diesen Beruf gearbeitet.
****am 09.10.2015 | 08:21
Sie wissen wie hoch ihr Krankengeld ist. Die Höhe des ALG 1 nach Ende des Krankengeldbezugs im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung können sie sich selbst ausrechnen. Die Höhe der EM-Rente (Brutto) steht in der letzten RT-Info. Sie haben alle Infos um entscheiden zu können ob es Sinn macht jetzt schon eine EM-Rente zu beantragen oder weiter Sozialleistungen zu beziehen und abzuwarten bis ein Sozialleistungsträger sie auffordert einen Reha-Antrag oder Rentenantrag zu stellen.
Karl Ingeam 09.10.2015 | 08:38
Wieviel Monate muss ich den Rentenantrag vorher stellen um nicht in ALG 2 zukommen
Karl Ingeam 09.10.2015 | 10:00
Alles Lug und Betrug beim Kleinen Mann ?
hinten wie von vorneam 09.10.2015 | 09:29
Das steht in keinem direkten Zusammenhang. Der Rentenbeginn ist zwar abhängig von Leistungsfall und Antragstellung, die Verfahrensdauer kann man aber nicht verallgemeinern und/oder prognostizieren - wenn es dann überhaupt zu einer positiven Entscheidung kommt. Auch könnten sich Rechtsbehelfsverfahren anschließen.
Schlaubi123am 09.10.2015 | 10:17
Was?? Dass Ihnen keine Rente ohne Rentenantrag gewährt wird?
Karl Ingeam 09.10.2015 | 11:22
Danke an den Experten wenn es den so ist
Karl Ingeam 09.10.2015 | 11:22
Danke an den Experten wenn es den so ist
=//=am 09.10.2015 | 12:29
Ja, dem ist so. :-) Im Übrigen muss die Auffassung des Sozialmed. Dienstes der DRV, was das Leistungsvermögen nach der Reha angeht, nicht unbedingt mit der Auffassung der Klinikärzte übereinstimmen. Wenn Sie selbst sich für erwerbsgemindert halten, stellen Sie einen Rentenantrag. Dann wird das geprüft.
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