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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von wewe25.01.2021 | 01:31
78 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, meine EMR-Weiterbewilligung wurde für 3 Jahre bis 04/2024 bewilligt. Folgendes verstehe ich nicht "Falls Sie keinen Antrag auf Weiterzahlung stellen, leisten wir im Anschluss an die Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Dies gilt nicht, wenn die Erwerbsminderung bis dahin behoben ist." Heisst das wenn ich in 3 Jahren keinen Weiterbewilligungs-Antrag stelle, das ich Automatisch, eine teilweise EMR bei bedarf bekomme?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wewe,

„Berater“ hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits zutreffend beantwortet.

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5 Antworten

weweam 25.01.2021 | 01:33
Berateram 25.01.2021 | 06:17
Das sagt doch der Text aus. Sollten Sie keinen Antrag auf Weiterbewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente stellen, erhalten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente, es sei denn, Sie sind bis dahin wieder soweit genesen, dass Sie auch die medizinischen Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderungsrente nicht mehr erfüllen.
Mondkindam 25.01.2021 | 08:25
Hallo Wewe, es heißt auch, dass bei Ihnen eine teilweise Erwerbsminderung auf Dauer und eine volle Erwerbsminderung auf Zeit festgestellt wurde und dass dies offenbar aufgrund des Antragsdatums zum gleichen Zeitpunkt beginnen würden.
weweam 26.01.2021 | 16:51
Zitat von Berater anzeigen
Erst mal Vielen Dank. In 3 Jahren bin ich 63 Jahre und könnte in Rente für langjährig versicherte. Ausserdem habe ich 100% Schwerbehinderung, wäre es dann sinnvoll die Rente für Schwerbehinderte zu beantragen? und würde sich die Rentenhöhe verändern? Oder doch eine Weiterbewilligung der EMR weil meine Krankheiten, Krebs u. COPD ich bis zum Schluss haben werde.
W°lfgangam 26.01.2021 | 19:11
Hallo wewe, wenn Sie nach/vor Auslaufen der bisher befristeten EM-Rente dann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, machen Sie - aus heutiger Sicht - alles richtig. Sie müssen für eine Weiterbewilligung der (vollen) EM-Rente nicht mehr über den med. 'Hürdenlauf' gehen. Die Altersrente mit GdB50/oder mehr, wird genauso hoch sein, wie die jetzige EM-Rente. Da aber keiner in die 'gesetzliche Zukunft' schauen kann, wie das Rentenrecht in 3 Jahren aussieht, erkundigen Sie sich etwa 6 Monate vor Ende der befristeten EM-Rente bei Ihrem Berater des Vertrauens, was sinnvoll ist. Gruß w.
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