Guten Tag, ich suche Rat und brauche Hilfe!
Ich habe im Juni 2014 eigen initiativ einen REHA Antrag (zur Erhaltung und Verbesserung meiner Gesundheit) bei der RV gestellt. Ich war voll arbeits- und erwerbsfähig und habe 38,5 Std/wö gearbeitet. Es wurden zeitnah Kosten für 5 Wochen stationär bewilligt. Ab Januar 2015 war ich entsprechend in der Reha- Klinik.
Zwischenzeitlich bin ich seit November 2014 krank und seitdem arbeitsunfähig - auch vor und nach der Reha übergangslos - und
beziehe Krankengeld.
Im August 2015 erhielt ich nun Einschreiben von der Krankenkasse :
1. Bescheid: Mein Gestaltungsrecht ist sofort eingeschränkt
2. Bescheid / zeitgleich : Ich habe Erwersminderungsrente zu beantragen.
Ich habe Widersprüche eingelegt, um Akteneinsicht gebeten und die gesetzlichen Grundlagen erfragt.
Antwort:
§ 116 (2) SGB VI
§§ 60-62, §§ 65,66 SGB I
Ist das alles so richtig, was die Krankenkasse macht? Kann die Krankenkasse mich jetzt im Nachhinein in meinem Gestaltungsrecht einschränken und den Reha-Antrag als Rentenantrag umdeuten?
Meine Widerspruchsbegründungen stehen jetzt an.
Können Sie mir bitte helfen. Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus und
verbleibe mit freundlichen Grüßen