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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Erika Duin22.09.2015 | 12:18
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Guten Tag, ich suche Rat und brauche Hilfe! Ich habe im Juni 2014 eigen initiativ einen REHA Antrag (zur Erhaltung und Verbesserung meiner Gesundheit) bei der RV gestellt. Ich war voll arbeits- und erwerbsfähig und habe 38,5 Std/wö gearbeitet. Es wurden zeitnah Kosten für 5 Wochen stationär bewilligt. Ab Januar 2015 war ich entsprechend in der Reha- Klinik. Zwischenzeitlich bin ich seit November 2014 krank und seitdem arbeitsunfähig - auch vor und nach der Reha übergangslos - und beziehe Krankengeld. Im August 2015 erhielt ich nun Einschreiben von der Krankenkasse : 1. Bescheid: Mein Gestaltungsrecht ist sofort eingeschränkt 2. Bescheid / zeitgleich : Ich habe Erwersminderungsrente zu beantragen. Ich habe Widersprüche eingelegt, um Akteneinsicht gebeten und die gesetzlichen Grundlagen erfragt. Antwort: § 116 (2) SGB VI §§ 60-62, §§ 65,66 SGB I Ist das alles so richtig, was die Krankenkasse macht? Kann die Krankenkasse mich jetzt im Nachhinein in meinem Gestaltungsrecht einschränken und den Reha-Antrag als Rentenantrag umdeuten? Meine Widerspruchsbegründungen stehen jetzt an. Können Sie mir bitte helfen. Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, die Krankenversicherung kann nach den von Ihnen zitierten Rechtsvorschriften Ihr Gestaltungsrecht einschränken.

Ob dies letztendlich zur Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führt ist dennoch von den Feststellungen der Rentenversicherung abhängig.

Die Rentenversicherung muss also prüfen, ob aus medizinischer Sicht eine Erwerbsminderung vorliegt und ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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11 Antworten

=//=am 22.09.2015 | 12:31
Ja, die Krankenkasse kann und macht das auch regelmäßig. Teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie erst darauf warten, ob die DRV Sie überhaupt für erwerbsgemindert hält - oder nicht! Nur wenn Sie erwerbsgemindert sind, müssen Sie einen Rentenantrag stellen. Das teilt Ihnen ggfls. die DRV schriftlich mit. In der Regel fragen die KK auch direkt beim RV-Träger an, ob eine Umdeutung des Reha- in einen Rentenantrag erfolgt. Stellt die DRV eine EM nicht fest, kann Sie die KK nicht zwingen, einen Rentenantrag zu stellen.
Herz1952am 22.09.2015 | 13:40
Hallo Erika Duin, Vorsicht, Krankenkassen sind richtig "fies". sie wollen sich nur um die KG-Zahlung drücken. Meines Erachtens dürfen sie Sie auffordern, einen Rentenantrag zu stellen. Dabei ist allerdings eine Frist zu beachten - ich glaube 6 Wochen - die Sie voll ausnutzen sollten. Sie wären nicht die erste, bei der die KK rechtswidrig das KK streichen würde.
Schorscham 22.09.2015 | 14:42
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Ob Krankenkassen zur Rentenantragsstellung auffordern dürfen oder nicht, ist strittig: http://www.ra-kotz.de/rentenantrag.htm Sie dürfen aber auf jeden Fall dazu auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Und dafür hat der Versicherte dann 10 Wochen Zeit. Wenn man EMR-berechtigt sein sollte und trotzdem zu lange mit der Rentenantragsstellung wartet, weil man auch den letzten Tropfen Krankengeld von seiner KK herauspressen will, dann besteht die Gefahr, dass man im Falle einer zögerlichen Antragsbearbeitung plötzlich ohne Geld da steht und ggf. Hartz4 beantragen darf. Deshalb würde ICH diese 10-Wochen-Frist NICHT voll ausschöpfen.
Herz1952am 22.09.2015 | 18:19
Hallo Schorsch, ok es sind 10 Wochen. Ein Filialleiter einer großen KK in Frankfurt hat mich auf dieses Vorgehen hingewiesen. Wie schon gesagt, die KK versuchen es einfach nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter. Außerdem meldet man sich noch vor Ablauf der Frist bei der Arbeitsagentur zur Vermittlung, natürlich unter Vorlage des Rentenantrages.
Herz1952am 22.09.2015 | 18:25
Nachtrag: ein freier Rentenberater, Std.-Satz 120,-- Euro, zugelassen bei einem Landgericht, fordert die KK zur Weiterzahlung des KG (natürlich nur bis zum Ende der Frist) auf und berechnet pauschal ca. 400,-- Euro zuzüglich 19% Mehrwertsteuer auf Kosten der KK. Lassen Sie sich doch nicht alles gefallen. Wie sagte mir mein Krankenkassen Sachbearbeiter bevor er in den Vorruhestand wechselte? Jeder versucht jeden zu betrügen. (Leider, das macht sogar der Gemeinsame Bundesausschuss mit den gesetzlich Versicherten und verstößt dabei gegen das Grundgesetz lt. Urteil des BVerfG vom 06.12.2005.
Schorscham 22.09.2015 | 19:08
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Keine Sorge, ich gehöre nicht zu den Leuten, die sich ALLES gefallen lassen. Meine Rechte habe ich bisher immer durchgesetzt, auch wenn es schwierig war. Meine Krankenkassen haben noch nie versucht mich zu betrügen. Und mir ist auch kein einziger Fall aus meinem Bekanntenkreis bekannt, in dem sie es mal versucht hätten. Als mir damals die LVA meine BU-Rente verweigern wollte, war das auch kein "Betrugsversuch" sondern schlicht und einfach Dummheit der verantwortlichen Sachbearbeiter. Aber auch gegen diese Dummheit habe ich mich erfolgreich zur Wehr gesetzt. Wenn Sie so offensichtlich "betrogen" wurden, dann wurden die "Betrüger" doch bestimmt angemessen bestraft. Oder haben Sie etwa keine Strafanzeige/n erstattet?
Herz1952am 23.09.2015 | 10:37
Hallo Schorsch, wie ich schon einmal erwähnte, muss man nicht gleich eine Anzeige erstatten. Mir ging es lediglich darum, dass zu bekommen, was mir zusteht und nicht, dass da jemand bestraft wird. Im übrigen habe ich auch schon Vorgänge beschleunigt bei der KK, in dem ich mit Strafanzeige gedroht habe. Ich muss auch einmal sagen, dass mir die Krankenkassen auch schon mal geholfen haben, soweit sie konnten. Das Recht oder die Richtlinien sind so kompliziert, dass sich ein Mitarbeiter die Mühe machte ein viertel Jahr lang eine Lösung zu finden, mir eine ambulante Taxifahrt wegen eines Beinbruchs zu erstatten. Aber es gibt halt Gesetze, bei denen die Staatsregierung vom Verfassungsgericht zweimal zu einer Änderung aufgefordert werden musste, damit überhaupt ein praktischer Fall denkbar wäre. Bei diesen Krankengeldfällen geht es halt schlicht um "Überredungskunst" und wenn man sich dazu überreden lässt, hat man "geloost". Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer seine Rechte nicht wahrnimmt, bekommt sie nicht. So einfach ist das, egal wie man es nennt. Im übrigen bin ich mit dem Kasseneigenen Medizinischen Dienst besser klar gekommen, als mit den Verwaltungsangestellten, die einfach nur "dumm" gehalten werden und alles erst einmal abblocken müssen. Ich habe auch schon mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen müssen, dass mein Antrag auch weitergeleitet wurde, damit ich auf die eventuelle Ablehnung Widerspruch einlegen konnte. Es ist halt auch so, bei mehreren Krankheiten (die Organe machen sich gegenseitig kaputt, sonst würden wir ja "ewig" leben) mosert das Herz, wenn man ein bestimmtes Medikament nicht nimmt, andererseits beschwert sich die Niere, dass sie einen Stein abbekommt. Trinkt man viel, ist das gut für die Niere, überlastet aber das Herz. Das ganze nennt sich dann "Freier Wille", man kann sich doch entscheiden, welches Organ zuerst versagen soll. So was überfordert sowohl Ärzte als auch Krankenkassen. Bei den Medikamenten Beschlüssen für GKV-Versicherte wird dies einfach nicht berücksichtigt. Basta. Man muss sich dann selbst drum kümmern, dass man ein Medikament auf Kassenkosten bekommt, obwohl die Erstattung durch den Gemeinsamen Bundes Ausschuss für Kassenpatienten ausgeschlossen wurde. G-BA = Gemeiner Banditen Ausschuss. Verstößt gegen Grundrechte.
Herz1952am 23.09.2015 | 12:05
Hallo Schorsch, Preisfrage: Wie nennen Sie dieses Vorgehen der Krankenkasse? Fast 70 Krankenkassen haben die Ärzte aufgefordert, Krankenberichte zu ändern, die allerdings schon im Original an die Kassenärztlichen Vereinigungen weitergegeben wurden. Grund: Die Kassen wollten mehr Geld aus dem Gesundheitsfond als ihnen aufgrund der Originalberichte zustand. Es sind natürlich nicht alle Krankenkassen so. Quelle: Ärztezeitung online/Deutsches Ärzteblatt. Ist das nicht zumindest ein B....Versuch?
Schorscham 23.09.2015 | 13:56
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Das klingt alles zu pauschal. Man kann Arztberichte auch korrigieren, ohne etwas zu verfälschen. Manchmal vergessen die Ärzte z.B. anzugeben, dass ein Patient chronisch krank ist obwohl er es ist. Da diese Angabe aber die Höhe der "Kopfpauschale" beeinflusst, haben die Krankenkassen natürlich ein berechtigtes Interesse daran, eine entsprechende Korrektur zu veranlassen. Dass die KK die Ärzte so auffällig zu "Betrügereien" anstiften sollen, dass es jeder sofort merkt, glaube ich nicht. Sonst wären die Verantwortlichen garantiert öffentlich angeprangert und angezeigt worden.
Herz1952am 23.09.2015 | 15:33
Schorsch, gegen diese Kassen laufen Verfahren, wenn vielleicht auch nur intern. Es geht den Kassen nur um höhere Zuwendungen. Die Originale sind richtig und liegen schon den Kassenärztlichen Vereinigungen vor. Diese Berichte sind offiziell. Die KVen sind für die Zuteilung der Honorare an die Ärzte zuständig.
Erika Duinam 28.09.2015 | 10:57
Vielen, vielen Dank für Eure / Ihre Antworten - Erika
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