Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenZu 1:
Zur Rente wegen voller Erwerbsminderung kann man in begrenztem Umfang hinzuverdienen.
Die Rente wird in voller Höhe gezahlt, wenn die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird.
Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt monatlich 400 €.
Sie können also diese Tätigkeit ohne Probleme annehmen.
Zu 2:
Bei Aufnahme einer Beschäftigung prüft der Rentenversicherungsträger, ob unter Berücksichtigung dieser Beschäftigung noch volle Erwerbsminderung vorliegt.
Dies ist unabhängig von der Prüfung immer dann der Fall, wenn die ausgeübte Beschäftigung unter 3 Stunden täglich erfolgt.
Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung kann somit nicht gestrichen werden.
Bitte melden Sie die Aufnahme Ihrer Beschäftigung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger
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