Nachdem die Reform für 2019 nun offiziell beschlossen ist muss ich nochmal bei den DRV-Experten nachfragen, damit es für mich ganz klar ist.
Ich beziehe zur Zeit eine teilweise Erwerbsminderungsrente (50%) Wenn ich in 2019 eine volle Ererbsminderungsrente beantragen müsste, bin ich dann "Neurentner" im Sinne der Reform?
Also könnte ich dann von der Reform profitieren?
14.11.2018, 07:03
von
PeterT
Das kann ich auch als " Nicht Profi " beantworten.
Massgebend ist immer der ERSTMALIGE Rentenbezug. D.h. es bleibt alles beim " alten ".
14.11.2018, 09:07
von
senf-dazu
Hallo Sucher!
Wenn die neue volle EM-Rente aufgrund eines neuen Krankheitsbildes oder einer neuen Situation gewährt wird, dann sollte die längere Zurechnungszeit wirksam werden. Wenn sich "lediglich" eine Verschlechterung der alten Situation ergeben hat und daher die Leistungsfähigkeit reduziert ist, sodass eine volle EM-Rente passt, dann ist der alte Rentenbeginn mit den alten Konditionen relevant.