Erwerbsminderungsrente ab 2019 - für wen?

von
Sucher

Nachdem die Reform für 2019 nun offiziell beschlossen ist muss ich nochmal bei den DRV-Experten nachfragen, damit es für mich ganz klar ist.

Ich beziehe zur Zeit eine teilweise Erwerbsminderungsrente (50%)
Wenn ich in 2019 eine volle Ererbsminderungsrente beantragen müsste, bin ich dann "Neurentner" im Sinne der Reform?

Also könnte ich dann von der Reform profitieren?

von
PeterT

Das kann ich auch als " Nicht Profi " beantworten.

Massgebend ist immer der ERSTMALIGE Rentenbezug.
D.h. es bleibt alles beim " alten ".

von
senf-dazu

Hallo Sucher!

Wenn die neue volle EM-Rente aufgrund eines neuen Krankheitsbildes oder einer neuen Situation gewährt wird, dann sollte die längere Zurechnungszeit wirksam werden.
Wenn sich "lediglich" eine Verschlechterung der alten Situation ergeben hat und daher die Leistungsfähigkeit reduziert ist, sodass eine volle EM-Rente passt, dann ist der alte Rentenbeginn mit den alten Konditionen relevant.

Kommt also immer drauf an!

von
Kaiser

Zitiert von: PeterT
Das kann ich auch als " Nicht Profi " beantworten.

Massgebend ist immer der ERSTMALIGE Rentenbezug.
D.h. es bleibt alles beim " alten ".

Die völlig falsche Antwort eines Amateurs!

von
PeterT

Zitiert von: Kaiser
Zitiert von: PeterT

Die völlig falsche Antwort eines Amateurs!

Die völlig sinnlose Kommentierung eines Elefanten im Porzellanladen.

von
Kaiser

Zitiert von: PeterT
Zitiert von: Kaiser
Zitiert von: PeterT

Die völlig falsche Antwort eines Amateurs!

Die völlig sinnlose Kommentierung eines Elefanten im Porzellanladen.

Deine Antwort hat Dich als rentenrechtliche Niete entlarvt, da kommst Du nicht mehr raus.

von
Rentenuschi

Zitiert von: Sucher

Also könnte ich dann von der Reform profitieren?

Ja.

MfG

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