Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDen bisherigen Beiträgen von Antonius und megman ist insoweit nichts hinzuzufügen.
Legen Sie formlos Widerspruch ein und sprechen dann in Ruhe mit dem von Ihnen ausgewählten Ansprechpartner.
Sollte Ihr Widerspruch abgelehnt werden, müssten Sie gegen diese Ablehnung Klage erheben.
Auf Ihre Frage "wie lange ist eine angemessene Zeit", kann ich Ihnen nur schlecht antworten, da es hierfür keinen festen Zeitrahmen gibt. Eine Nachreichung der Widerspruchsbegründung sollte i.d.R. aber innerhalb der nächsten vier Wochen nach Einlegung des Widerspruchs erfolgen.
Eine alsbaldige Nachreichung liegt im Übrigen auch in Ihrem Interesse, da ohne eine Begründung keine weitere Vorgehensweise seitens des Rentenversicherungsträgers erfolgen kann.
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