Heute wurde mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Eine "sehr fundierte" Untersuchung (1/2 Stunde) beim Gutachter der Rentenversicherung ist die Grundlage für diesen Bescheid. Was empfehlen sie mir als nächsten Schritt? Widerspruch einlegen? Oder in 1/2 Jahr einen neuen Antrag stellen? Kann ich den Gutachter der Rentenversicherung ablehnen? Wenn ja, wie komme ich an einen neutralen Gutachter? Sollte die Rente im 2. Anlauf genehmigt werden, ab wann würde diese dann bezahlt werden?
Vielen Dank schon mal für Ihre Einschätzung.
Heute wurde mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Eine "sehr fundierte" Untersuchung (1/2 Stunde) beim Gutachter der Rentenversicherung ist die Grundlage für diesen Bescheid. Was empfehlen sie mir als nächsten Schritt? Widerspruch einlegen? Oder in 1/2 Jahr einen neuen Antrag stellen? Kann ich den Gutachter der Rentenversicherung ablehnen? Wenn ja, wie komme ich an einen neutralen Gutachter? Sollte die Rente im 2. Anlauf genehmigt werden, ab wann würde diese dann bezahlt werden?
Vielen Dank schon mal für Ihre Einschätzung.
Der Weg ist,Widerspruch einlegen,eine Begründung ihres Arztes dazu wäre nicht schlecht und falls dies fruchtlos ist,bleibt die Klagte beim Sozialgericht.
Einen neutralen Gutachter können sie gerne einschalten,wenn sie bereit sind die Kosten zu übernehmen.
Oder sie haben eine RSV die das abdeckt.
Eine Garantie dass dessen GA Beachtung findet haben sie nicht.
Dann kann durchaus ein weiteres oder gar mehrere GA duch die DRV erfolgen.
Sie könnten das ja auch mit Ihrem Arzt besprechen, was meint der den (ehrlich) zu der Frage ob und was Sie noch arbeiten können?
Wenn sich im nächsten halben Jahr nichts an Ihrer Gesundheit ändert, wird die Entscheidung in einem halben Jahr auch nicht anders ausfallen als heute.
Sie können gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente innerhalb von vier Wochen nach Zugang Widerspruch beim zuständigen Rentenversicherungsträger einlegen. Diesen sollten Sie ausführlich begründen. Wurden nicht alle gesundheitlichen Einschränkungen beachtet, dann beschreiben Sie erneut Ihren Zustand. Sie können auch den Wunsch äußern erneut begutachtet zu werden. Die Deutsche Rentenversicherung lässt Gutachten von eigenen Ärzten oder von Fachärzten, mit denen ein Vertrag besteht, durchführen.
Der Rentenbeginn richtet sich bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Eintritt der Erwerbsminderung (sogenannter Leistungsfall) und danach ob die Rente befristet ist oder nicht.
Endet das Widerspruchsverfahren zu Ihren Ungunsten, steht Ihnen der Weg der Klage vor dem Sozialgericht offen.
Heute wurde mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Eine "sehr fundierte" Untersuchung (1/2 Stunde) beim Gutachter der Rentenversicherung ist die Grundlage für diesen Bescheid. Was empfehlen sie mir als nächsten Schritt? Widerspruch einlegen? Oder in 1/2 Jahr einen neuen Antrag stellen?
Falls der DRV-Gutachter Recht hat, lohnt sich weder Widerspruch noch Neuantrag in 1/2 Jahr!
Eine halbe Stunde ist übrigens völlig ausreichend für eine "fundierte" Untersuchung.
Was haben Sie denn für Krankheiten, die man nicht in 1/2 Stunde diagnostizieren kann?
Es soll übrigens schon häufiger vorgekommen sein, dass Rentenanträge völlig zu Recht abgelehnt wurden!