Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Bekannte wurde im Februar 2009 durch einen ärztlichen Fehler zu 100 Prozent schwerbehindert.
Die Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, weil in den 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit lediglich 34 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt wurden.
Es fehlen genau 2 Monate mit Pflichtbeiträgen.
Der Zeitraum der 5 Jahre vor Eintritt läuft vom 01.01.2004 bis Feb. 2009.
In den Jahren 2005 - 2007 erhielt sie zuerst ALG I und danach AlG II.
Damals wurden für den ALG II-Bezug noch Beiträge zur Rentenvers. durch die jew. Jobcenter gezahlt.
Nun fehlen jedoch die 2 Monate mit Pflichtbeiträgen aus dem Grunde heraus, daß der Mann der Bekannten in 2 Monaten zuviel verdiente und sie deswegen keine Hartz-4-Bezüge erhielt.
Sie war jedoch beim Jobcenter ohne Leistungsbezug in diesen 2 Monaten gemeldet.
Nun meine Frage: Kann es sein, daß ihr die Rente trotzdem zustünde, aus dem Grunde, daß sie, da sie unverschuldet diese 2 Monate nicht belegen konnte, den Zeitraum der 5 Jahre nach hinten verschieben kann, also vor den 01.01.2004, um die fehlenden 2 Monate so einzuholen?
In den Jahren vor 2004 hat die Bekannte komplette vollbelegte Jahre mit Pflichtbeiträgen.
Hinzufügen möchte ich noch, daß der Versicherungsverlauf, mit welchem die Rente beantragt wurde, teilweise Lücken aufweist. U.a. sind die beiden fehlenden Monate im Vers.verlauf nicht aufgeführt, wo sie gemeldet war, jedoch ohne Leistungsbezug.
Ich hoffe, mir kann evtl. jemand weiterhelfen und ich bedanke mich für jede Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Malin Ekström