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Erwerbsminderungsrente abgelehnt, weil unverschuldet 2 Monate Pflichtbeiräge fehlen

von Malin Ekström24.06.2013 | 11:58
5299 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Bekannte wurde im Februar 2009 durch einen ärztlichen Fehler zu 100 Prozent schwerbehindert. Die Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, weil in den 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit lediglich 34 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt wurden. Es fehlen genau 2 Monate mit Pflichtbeiträgen. Der Zeitraum der 5 Jahre vor Eintritt läuft vom 01.01.2004 bis Feb. 2009. In den Jahren 2005 - 2007 erhielt sie zuerst ALG I und danach AlG II. Damals wurden für den ALG II-Bezug noch Beiträge zur Rentenvers. durch die jew. Jobcenter gezahlt. Nun fehlen jedoch die 2 Monate mit Pflichtbeiträgen aus dem Grunde heraus, daß der Mann der Bekannten in 2 Monaten zuviel verdiente und sie deswegen keine Hartz-4-Bezüge erhielt. Sie war jedoch beim Jobcenter ohne Leistungsbezug in diesen 2 Monaten gemeldet. Nun meine Frage: Kann es sein, daß ihr die Rente trotzdem zustünde, aus dem Grunde, daß sie, da sie unverschuldet diese 2 Monate nicht belegen konnte, den Zeitraum der 5 Jahre nach hinten verschieben kann, also vor den 01.01.2004, um die fehlenden 2 Monate so einzuholen? In den Jahren vor 2004 hat die Bekannte komplette vollbelegte Jahre mit Pflichtbeiträgen. Hinzufügen möchte ich noch, daß der Versicherungsverlauf, mit welchem die Rente beantragt wurde, teilweise Lücken aufweist. U.a. sind die beiden fehlenden Monate im Vers.verlauf nicht aufgeführt, wo sie gemeldet war, jedoch ohne Leistungsbezug. Ich hoffe, mir kann evtl. jemand weiterhelfen und ich bedanke mich für jede Antwort. Mit freundlichem Gruß Malin Ekström

16 Antworten

Malin Ekströmam 24.06.2013 | 13:15
Hallo öha, erst einmal Danke für die rasche Antwort. Die Rentenvers. hatte festgestellt, daß die Antragstellerin ab Feb. 2009 auf Dauer voll erwerbsgemindert ist. Die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten mit Pflichtbeiträgen hat die Rentenvers. anerkannt und bestätigt. Lt. Ablehnungsbescheid wurden jedoch die 36 Monate mit Pflichtbeiträgen nicht belegt, sondern lediglich 34 Monate. Es wurde im Bescheid darauf hingewiesen, daß, Zitat: "Sollten Ihnen Unterlagen vorliegen, die zusätzlich zu den bisher gespeicherten Zeiten (s. beiliegender Versicherungsverlauf) Pflichtbeiträge in der Zeit vom......nachweisen, bitten wir, diese einzusenden". Die Bekannten sind türkischer Staatsangehörigkeit, evtl. wurde bei Antragstellung aufgrund von Sprachschwierigkeiten nicht alle Punte von beiden Seiten dargelegt. Ich habe den Versicherungsverlauf geprüft und festgestellt, daß in dem besagten Zeitraum (5 Jahre vor EU-Eintritt), u.a. diese beiden Zeiten fehlen (gemeldet, aber ohne Bezug). Der Verlauf weist Lücken auf von 1985 bis 2009. Es sind jeweils kleine Lücken, bei denen ich annehme, daß es sich um Lücken handelt, in denen die Antragstellerin gemeldet war, zwischen Arbeitsverhältnissen, dies jedoch nicht im Verlauf gespeichert ist. In den Jahren 1998 bis 2003 z.B. war die Antragstellerin ohne Lücke beschäftigt. Wahrscheinlich war es so, daß dem Ehemann nicht bewußt war, daß auch die Zeiten ohne Leistungsbezug Bedeutung haben und dswg. bei Antragstellung auf diese Zeiten nicht eingegangen wurde, wahrscheinlich auch aufgrund von Sprachschwierigkeiten. Wie müßte der Ehemann denn nun vorgehen, sollte er zuerst den Versicherungsverlauf ändern lassen, oder reicht es vorerst zur erneuten Beantragung der Rente, die beiden Monate, die fehlen, zu belegen, mit einer Meldebescheinigung des Jobcenters?
öhaam 24.06.2013 | 12:44
Bezug von ALG 1 war Pflichtversicherung; Bezug von ALG II bis 31.12.2010 auch - danach ist ALG II-Bezug grundsätzlich Anrechnungszeit. Wenn die Bekannt 'arbeitslos' war und nur mangels Bedürftigkeit keine Leistungen bezogen hat, dann ist das ebenfalls Anrechnungszeit - fällt diese in den 5-Jahres-Zeitraum vor Eintritt der EM, dann ist der 5-Jahres-Zeitraum entsprechend in die Vergangenheit zu verlängern. Aber: wenn in den letzten 60 Monaten vor Eintritt der EM tatsächlich nur diese 2 Monate fehlen (ob zu Recht oder zu Unrecht hier mal außen vor), dann sind doch 58 von 60 mit Pflichtbeiträgen belegt - die Ablehnung kann also nicht an der versicherungsrechtlichen Voraussetzung liegen, oder haben Sie vergessen, einen weiteren wichtigen Punkt hier zu nennen? Und: die Klärung der Lücke sollte spätestens im Antragsverfahren für die EM-Rente erfolgt sein?!
öhaam 24.06.2013 | 14:00
Zitat von Malin Ekström anzeigen
Malin Ekström schrieb

@Jonny

...habe jemand in der nächsten Stadt über das Portal gefunden, der solche Beratungen anbietet, kostet allerdings Geld, aber das könnte der Mann ja über seine Rechtsschutzvers. abdecken, wahrscheinlich

@Sonja

...weiß das nicht genau, ob das jetzt Schadensersatzleistungen oder Schmerzensgeldleistungen waren.

...Ich werde ihm jetzt erst einmal, die ganzen zusammengetragenen Antworten vorlegen und ihm vorschlagen, erst einmal zu versuchen, die EU-Rente durchzubekommen, dann hat er bzw. seine Frau wenigstens etwas.

Dann kann er immer noch einmal schauen, was er dann noch macht, aber ich glaube auch, wenn 2 Mal Zahlungen geflossen sind, daß die Punkte Schmerzensgeld, Schadenersatz damit abgegolten sind.

Viell. könnte man dann noch einmal später schauen, ob sie dann viell. noch eine gesundheitsfördernde Maßnahme erhalten kann, wie z.B. eine Reha oder Kur, oder dergleichen.

Wichtig ist aber erst einmal, daß die EU-Rente durchgeht und dies hoffentlich mit den nachreichbaren Unterlagen der beiden Monate, wo sie gemeldet war, aber nicht im Verlauf gespeichert...

Das Lücken im Verlauf sein können, obwohl man alle Unterlagen weitergegeben hat, kenne ich von mir. Ich warte seit über 2 Jahren darauf, daß eine Lücke von einem längeren Auslandsaufenthalt geschlossen wird. Die Unterlagen habe ich mehrfach eingereicht und div. Schriftverkehr mit der Rentenversicherung geführt.

Zum Sozialverband: Schade eigentlich, daß die teilweise so wenig helfen können. Ich werde demnächst auch kündigen. Denn bei den relevanten Fragen, mußte ich mir selbst weiterhelfen.

Ich danke allen, die bisher mit vielen guten Tipps und Ratschlägen eine große Hilfe waren.

LG

Wenn ich mich in ein solches Verfahren begebe und der ortsüblichen Sprache nicht hinreichend mächtig bin, dann bemühe ich einen Dolmetscher - aber das nur am Rande... Wenn der Ablehnungsbescheid noch kein Monat zurückliegt, dann sollte man Widerspruch einlegen und eine Begründung ankündigen. Dann flugs zum eigenen Rathaus und den Versicherungsverlauf dort mit der der zuständigen Stelle für Sozialversicherung (z.B. Versicherungsamt) durchsprechen - die Lücken erörtern und sich erklären lassen, wo und wie man die notwendigen Nachweise beschaffen kann! Diese Dienstleistung der Kommunalverwaltung ist kostenfrei; ein Dolmetscher sollte bei Sprachhürden zur Vorsicht mitgenommen werden! Wenn in den 60 Monaten vor Eintritt der EM sog. Anrechnungszeiten liegen, dann verlängert sich der Rahmenzeitraum von 5 Jahren um die entsprechenden Zeiträume in die weitere Vergangenheit! Echte Lücken dienen jedoch nicht zur Verlängerung - daher: spätestens jetzt Konto klären!
Malin Ekströmam 24.06.2013 | 14:41
Zitat von öha anzeigen
Hallo öha, (erst einmal Entschuldigung, daß meine Texte leider etwas lang werden, ist jedoch dem komplizierten Fall geschuldet). ....Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, einen Dolmetscher mitzunehmen. Jedoch waren durch die Umstände: junge Frau, durch ärztlichen Fehler von jetzt auf gleich 100 % schwerbehindert, Änderung der Familienstruktur durch diese schwerwiegende Behinderung usw., die Belastung für die Familie sehr groß. ....dann würde das wahrscheinlich bedeuten und deswegen wollte ich hier in diesem Forum gerne Ratschläge einholen, daß der Ehemann, wenn er die beiden "unechten" Lücken belegt, der Zeitraum vor den 01.01.2004 verlegt/verlängert werden könnte und somit der Anspruch auf eine EU-Rente bestünde? Also könnte der Ehemann zu einem Rathaus gehen und dort mit Hilfe die Lücken klären, sich die Unterlagen bei der entsprechenden Behörde beschaffen, diese beglaubigen lassen und dann zuerst eine Änderung des Vers.verlaufs beantragen und nach dessen Änderung und Zusendung, die Rente erneut beantragen? Oder geht das unkomplizierter: Kann er mit den beglaubigten Unterlagen die als Nachweise für die Anrechnugnszeiten dienen, direkt zur Rentenvers. gehen und gleichzeitig Änderung des Vers.verlaufes beantragen und aufgrund Schließung der Lücken erneut die EU-Rente beantragen? Der Ehemann ist übrigens Mitglied in einem Sozialverband. Leider erhielt er dort wenig Hilfe. Zum Beispiel: Das die Familie eine Haushaltshilfe erhalten könnte, erfuhr er erst sehr viel später, nachdem er mit dem Deutschen Bund Kontakt hatte und diese ihn auf diese Möglichkeit hinwiesen....
-am 24.06.2013 | 15:15
Zitat von öha anzeigen
...Die Bekannten sind türkischer Staatsangehörigkeit, evtl. wurde bei Antragstellung aufgrund von Sprachschwierigkeiten nicht alle Punte von beiden Seiten dargelegt. ...
Wenn ich mich in ein solches Verfahren begebe und der ortsüblichen Sprache nicht hinreichend mächtig bin, dann bemühe ich einen Dolmetscher - aber das nur am Rande... Wenn der Ablehnungsbescheid noch kein Monat zurückliegt, dann sollte man Widerspruch einlegen und eine Begründung ankündigen. Dann flugs zum eigenen Rathaus und den Versicherungsverlauf dort mit der der zuständigen Stelle für Sozialversicherung (z.B. Versicherungsamt) durchsprechen - die Lücken erörtern und sich erklären lassen, wo und wie man die notwendigen Nachweise beschaffen kann! Diese Dienstleistung der Kommunalverwaltung ist kostenfrei; ein Dolmetscher sollte bei Sprachhürden zur Vorsicht mitgenommen werden! Wenn in den 60 Monaten vor Eintritt der EM sog. Anrechnungszeiten liegen, dann verlängert sich der Rahmenzeitraum von 5 Jahren um die entsprechenden Zeiträume in die weitere Vergangenheit! Echte Lücken dienen jedoch nicht zur Verlängerung - daher: spätestens jetzt Konto klären!
Ich stimme den Ausführungen von öha zu. Wenn möglich, Widerspruch erheben oder erneute Rentenantragstellung mit Klärung der vorhandenen Lücken.
Manuam 24.06.2013 | 15:26
Wenn Ihre Bekannte Opfer eines Ärztefehlers wurde und daraus die EM entstand, sind m.E. die Pflichtbeitragsmonate gar nicht relevant. Somit ist die EM durch eine dritte Person entstanden. Dies muss natürlich entsprechend nachgewiesen werden. Wenden Sie sich ggfs. an die KK oder den Weißen Ring. Mit freundlichen Grüßen
öhaam 24.06.2013 | 15:46
Zitat von Malin Ekström anzeigen
Malin Ekström schrieb

@Jonny

...habe jemand in der nächsten Stadt über das Portal gefunden, der solche Beratungen anbietet, kostet allerdings Geld, aber das könnte der Mann ja über seine Rechtsschutzvers. abdecken, wahrscheinlich

@Sonja

...weiß das nicht genau, ob das jetzt Schadensersatzleistungen oder Schmerzensgeldleistungen waren.

...Ich werde ihm jetzt erst einmal, die ganzen zusammengetragenen Antworten vorlegen und ihm vorschlagen, erst einmal zu versuchen, die EU-Rente durchzubekommen, dann hat er bzw. seine Frau wenigstens etwas.

Dann kann er immer noch einmal schauen, was er dann noch macht, aber ich glaube auch, wenn 2 Mal Zahlungen geflossen sind, daß die Punkte Schmerzensgeld, Schadenersatz damit abgegolten sind.

Viell. könnte man dann noch einmal später schauen, ob sie dann viell. noch eine gesundheitsfördernde Maßnahme erhalten kann, wie z.B. eine Reha oder Kur, oder dergleichen.

Wichtig ist aber erst einmal, daß die EU-Rente durchgeht und dies hoffentlich mit den nachreichbaren Unterlagen der beiden Monate, wo sie gemeldet war, aber nicht im Verlauf gespeichert...

Das Lücken im Verlauf sein können, obwohl man alle Unterlagen weitergegeben hat, kenne ich von mir. Ich warte seit über 2 Jahren darauf, daß eine Lücke von einem längeren Auslandsaufenthalt geschlossen wird. Die Unterlagen habe ich mehrfach eingereicht und div. Schriftverkehr mit der Rentenversicherung geführt.

Zum Sozialverband: Schade eigentlich, daß die teilweise so wenig helfen können. Ich werde demnächst auch kündigen. Denn bei den relevanten Fragen, mußte ich mir selbst weiterhelfen.

Ich danke allen, die bisher mit vielen guten Tipps und Ratschlägen eine große Hilfe waren.

LG

... und die Mitgliedschaft dort ist auch noch mit Kosten verbunden - im Gegensatz zur Dienstleistung bei der eigenen Kommune! Wenn das Ganze noch in der Widerspruchsfrist liegt, dann würde ich es wie geschildet lösen. Sollte die Widerspruchsfrist abgelaufen sein, dann würde ich einen Überprüfungsantrag stellen, denn die Umstände die zur Ablehnung führten haben sich geändert - nur als letztes Mittel würde ich ein komplettes Antragsverfahren neu starten...! Zur Anmerkung von @Manu: über den R870 (Regressbogen) wird der Rententräger auf das Fremdverschulden aufmerksam. Nartürlich sollte man auch die Haftpflichtversicherung des Arztes kontaktieren - dies ist aber sicherlich schon geschehen...?!
Clamorsam 24.06.2013 | 16:03
Bei so einem kompliziertem Sachverhalt wo einscheinend das Kinde bereits in den Brunnen gefasllen ist, sollte man weder zu seiner Kommune noch einem Sozialverand gehen, sodern sich gleich an einen kompeteten und in diesen Dingen erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht weden. Es geht ja auch jetzt auch darum noch alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dies kann doch kein Laie bei einer Stadtverwaltung beurteilen oder dazu Ratschläge geben. Ausserdem sollte der Anwealt ihren Bekannten auch gleich gegenüber der RV vertreten. Was ein Sozialverband kann oder besser nicht kann haben Sie ja bereits kennengelernt... Lange Rede, kurzer Sinn : Ab zum Anwalt !
Malin Ekströmam 24.06.2013 | 16:35
Erst einmal dankeschön für die vielen Antworten. Ja, die Bekannte wurde durch einen Fehler eines Arztes zu 100 Prozent schwerbehindert. Er verkannte die Erkrankung..... Dies wurde auch im Nachhinein gerichtlich anerkannt, die Familie bzw. Ehefrau erhielt ein Schmerzensgeld. Ich glaube sogar 2 Mal. Da bin ich aber jetzt nicht zu 100 % sicher. öha: Ja, der Sozialverband kostet Geld, was im Übrigen eine erwerbsgeminderte Person, da Rente weniger wie ehemaliger Verdienst, umso weniger entbehren kann. Ich bin ebenso voll erwerbsgemindert und beim selben Sozialverband, welcher mich ebenfalls im Hinblick auf EU-Rente falsch beriet und nur durch meine eigenen Bemühungen habe ich die Rente selbst gestellt und auch erhalten. Aber im Grunde genommen ist dies natürlich für jemand der aufgrund von Krankheit sowieso schon genug um die Ohren hat, extrem beschwerlich. @Expertenrat: Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen seit 13.09.2009. Das würde bedeuten, daß zwar die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, aber die Betreffende innerhalb einer 4-Jahresfrist nach Zugang eines Bescheides/Entscheidung das Recht auf einen "Herstellungsanspruch" hat? Somit müßte dann nicht der ganze Antragsvorgang neu gestartet werden, sondern lediglich (s. Ausführungen öha) die Überprüfung der nachgereichten Verhältnisse. @Manu: Das ist interessant zu wissen, so etwas Ähnliches habe ich, auch irgendwo gelesen (war das nicht bei einem Arbeitsunfall so?). Das würde ich dem Ehemann weitergeben, daß er auch diese Möglichkeit noch hätte, für seine Frau die EU-Rente durchzufechten. Aber wahrscheinlich ist das mit den 2 Monaten erst einmal der "kürzere" Weg. Ob die Rentenvers. das bereits weiß, daß der Frau Schmerzensgeld zugesprochen wurde, weiß ich nicht. Mir ist bekannt, daß die Familie erst vor ein paar Wochen das zweite Mal Schmerzensgeld zugesprochen bekam. @Clamors Soweit ich weiß, war der Mann auch bereits bei einem Anwalt, aber nicht bei einem Anwalt für Sozialrecht. Dieser meinte ebenso, daß die EU-Rente aufgrund fehlender 2 Monate nicht geleistet werde könne. Ich habe aber den Verdacht, daß viell. "nur die Monate schnell zusammengezählt wurden" und auf die Lücken nicht geachtet wurde, sonst wären sie ja geschlossen. Wie meinen Sie das denn, mit "alle juristische Möglichkeiten" ausschöpfen? Wahrscheinlich, wenn es tatsächlich zu einer EU-Rente käme, ginge es ja dann auch um eine evtl. Nachentrichtung derselbigen? Und ja, leider weiß ich bereits aus eigenen Erfahrungen, was evtl. ein Sozialverband nicht "kann", dies soll aber keinesfalls eine Verurteilung sein, sondern ich bzw. mein Bekannter hatten viell. einfach "Pech" beim falschen Verband in der falschen Stadt gelandet zu sein. Ich werde jetzt erst einmal alle Antworten hier aus dem Forum auswerten und das alles dann dem Ehemann vorlegen.
Jonnyam 24.06.2013 | 20:53
Hej Malin, Ta hälst kontakt med en pensionsrådgivare än en advokat. Du hittar sådana i gula sidorna. Han checkar allt och ta hand om allt. Men det kostar någonting i alla fall. Mvh Jonny
Leseram 25.06.2013 | 11:45
Zu dem Fall Arzthaftung, sicher ist das wegen der Versicherungszeiten wichtig die EM-Rente bewilligt zu bekommen, aber wenn der Fehler anerkannt wurde und bereits zweimal geleistet wurde, dann muss der Haftpflichtversicherer auch für die materiellen Ausfälle (sprich Verdienst- und Haushaltsführungsschaden) aufkommen. Was bei einem Vergleich natürlich entfällt. Aber vielleicht erstmal dort neben der EM-Rente parallel angreifen? PS.: bei einem meiner Bekannten gleiches Spiel der RV. Sind ebenfalls sofort vor das Sozialgericht da erstmal in sehr vielen Fällen alles mögliche erstmal abgelehnt wird.
Malin Ekströmam 26.06.2013 | 14:59
Hey Jonny, also doch besser einen Versicherungsältesten kontaktieren, der den Ehemann berät? @Leser: Wie gesagt, da weiß ich jetzt leider nichts Genaues. Der Ehemann sagte mir nur, daß er jetzt 2 Mal vor Gericht Recht bekommen hat und eine Zahlung folgte. Der Ehemann ist seit Jahren am Kämpfen für Erleichterung, wie eben eine Haushaltshilfe, finanzielle Entschädigung bzw. EU-Rente. Denn: die Frau ist Anfang 40 gewesen und hätte natürlich noch selbst mitverdienen und arbeiten können, bevor sie zu 100 % schwerbehindert wurde, so wie sie es, neben der Kindererziehung jahrelang vorher schon getan hatte. Dies ist ihr allerdings jetzt verwehrt, da sie es nicht mehr kann. Wo müßte er sich denn erkundigen, wie er mit was geholfen bekommt? Hier wurde schon einmal der "Weiße Ring" genannt, ich dachte immer, daß dieser nur für Opfer von Gewalttaten zuständig sei?
Jonnyam 26.06.2013 | 15:51
Hej, Nej ingen Versichertenältester, en Rentenberater som är obunden expert och tillåten av överdomstolen. Den kan du hitta med uppgift om postnummret under http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/?button=Registrierun… Lycka till Jonny
Sonniam 27.06.2013 | 09:43
Entschädigung wegen Schwerbehinderung. Da wird nichts über den Weißen Ring laufen sondern das läuft über der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtsfragen und muß innerhalb der 3 Jahresfrißt erfolgen.Aber wenn die Familie schon 2 mal ne Art Schmerzengeld erhalten hat wird das sicherlich auch über nen Anwalt gelaufen sein und der fordert eigentlich den Schadenersatz ein und nicht nur Schmerzengeld.Da die Bekannte sicherlich Verständnisschwierigkeiten hat wird sie sicherlich nicht genau erklären können wofür die Geldleistungen sind meist auch wenn die Schwerbehinderung anerkannt wurde auch für den Folgeschaden. Sollte vor kurzen ein Vergleich zugestimmt worden sein kann man schlecht noch was einfordern ! Weiß denn einer wofür die beiden Geldleistungen gezahlt worden sind und wieviel ??Eigendlich werden solche Sachen ,grad mit Anwalt,mit berücksichtigt... Verstehe nicht wenn sie beim Jobcenter gemeldet war ohne Bezug warum was fehlen kann aber das hätte man doch alles vorher klären können und nachreichen. Ein neuer EMR Antrag bringt ja nichts wenn sie nirgendwo gemeldet ist und nur über Ihren Mann läuft .Krankengeld wird sie sicherlich wenn sie ALG II bekam ja nicht erhalten haben ,mir kam die Idee wegen der Anrechnungszeiten. Eigentlich kann man nur Raten das über nen Anwalt laufen zu lassen wenn der Sozialverband nicht richtig hilft. Bin selber wegen Behandlungsfehler bei der Schlichtungsstelle aber die Behinderung daraus hat nicht ausschließlich zur EMR geführt.Es ist ein schwerer Weg auch für uns sein Recht zu bekommen da brauchen wir auch Hilfe habe aber alles ohne Sozialverband gemacht und geschafft die bekommen keinen Pfennig von mir. LG und viel Erfolg SONJA
Malin Ekströmam 27.06.2013 | 16:29
@Jonny ...habe jemand in der nächsten Stadt über das Portal gefunden, der solche Beratungen anbietet, kostet allerdings Geld, aber das könnte der Mann ja über seine Rechtsschutzvers. abdecken, wahrscheinlich @Sonja ...weiß das nicht genau, ob das jetzt Schadensersatzleistungen oder Schmerzensgeldleistungen waren. ...Ich werde ihm jetzt erst einmal, die ganzen zusammengetragenen Antworten vorlegen und ihm vorschlagen, erst einmal zu versuchen, die EU-Rente durchzubekommen, dann hat er bzw. seine Frau wenigstens etwas. Dann kann er immer noch einmal schauen, was er dann noch macht, aber ich glaube auch, wenn 2 Mal Zahlungen geflossen sind, daß die Punkte Schmerzensgeld, Schadenersatz damit abgegolten sind. Viell. könnte man dann noch einmal später schauen, ob sie dann viell. noch eine gesundheitsfördernde Maßnahme erhalten kann, wie z.B. eine Reha oder Kur, oder dergleichen. Wichtig ist aber erst einmal, daß die EU-Rente durchgeht und dies hoffentlich mit den nachreichbaren Unterlagen der beiden Monate, wo sie gemeldet war, aber nicht im Verlauf gespeichert... Das Lücken im Verlauf sein können, obwohl man alle Unterlagen weitergegeben hat, kenne ich von mir. Ich warte seit über 2 Jahren darauf, daß eine Lücke von einem längeren Auslandsaufenthalt geschlossen wird. Die Unterlagen habe ich mehrfach eingereicht und div. Schriftverkehr mit der Rentenversicherung geführt. Zum Sozialverband: Schade eigentlich, daß die teilweise so wenig helfen können. Ich werde demnächst auch kündigen. Denn bei den relevanten Fragen, mußte ich mir selbst weiterhelfen. Ich danke allen, die bisher mit vielen guten Tipps und Ratschlägen eine große Hilfe waren. LG
Malin Ekströmam 27.06.2013 | 16:29
@Jonny ...habe jemand in der nächsten Stadt über das Portal gefunden, der solche Beratungen anbietet, kostet allerdings Geld, aber das könnte der Mann ja über seine Rechtsschutzvers. abdecken, wahrscheinlich @Sonja ...weiß das nicht genau, ob das jetzt Schadensersatzleistungen oder Schmerzensgeldleistungen waren. ...Ich werde ihm jetzt erst einmal, die ganzen zusammengetragenen Antworten vorlegen und ihm vorschlagen, erst einmal zu versuchen, die EU-Rente durchzubekommen, dann hat er bzw. seine Frau wenigstens etwas. Dann kann er immer noch einmal schauen, was er dann noch macht, aber ich glaube auch, wenn 2 Mal Zahlungen geflossen sind, daß die Punkte Schmerzensgeld, Schadenersatz damit abgegolten sind. Viell. könnte man dann noch einmal später schauen, ob sie dann viell. noch eine gesundheitsfördernde Maßnahme erhalten kann, wie z.B. eine Reha oder Kur, oder dergleichen. Wichtig ist aber erst einmal, daß die EU-Rente durchgeht und dies hoffentlich mit den nachreichbaren Unterlagen der beiden Monate, wo sie gemeldet war, aber nicht im Verlauf gespeichert... Das Lücken im Verlauf sein können, obwohl man alle Unterlagen weitergegeben hat, kenne ich von mir. Ich warte seit über 2 Jahren darauf, daß eine Lücke von einem längeren Auslandsaufenthalt geschlossen wird. Die Unterlagen habe ich mehrfach eingereicht und div. Schriftverkehr mit der Rentenversicherung geführt. Zum Sozialverband: Schade eigentlich, daß die teilweise so wenig helfen können. Ich werde demnächst auch kündigen. Denn bei den relevanten Fragen, mußte ich mir selbst weiterhelfen. Ich danke allen, die bisher mit vielen guten Tipps und Ratschlägen eine große Hilfe waren. LG
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