Hallo,
wie viel Prozent aller Widersprüche bei der Erwerbsmindrungsrente werden von der DRV abgelehnt?
Hallo,
wie viel Prozent aller Widersprüche bei der Erwerbsmindrungsrente werden von der DRV abgelehnt?
https://statistik-rente.de/drv/
dort weitersuchen dürfen Sie selbst,
denn ob es 63,28 % sind oder nur 46,73 % sagt absolut NICHTS
darüber aus, wie dann in Ihrem Fall das Ergebnis sein wird.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/fragen-zur-ablehnung-der-erwerbsminderungsrente.html
dort weitersuchen dürfen Sie selbst,
denn ob es 63,28 % sind oder nur 46,73 % sagt absolut NICHTS
darüber aus, wie dann in Ihrem Fall das Ergebnis sein wird.
Hallo Siehe hier,
wo bitte steht dort, wie viel Prozent aller Widersprüche bei der Erwerbsminderungsrente von der DRV abgelehnt werden? Ich habe dazu nichts gefunden.
Und was liebe Sabine bringt Ihnen dieses Wissen?
Ob nun 30, 40 oder 60% abgelehnt werden?
Meine Antwort: es bringt Ihnen gar nichts, denn für Ihren Antrag gibt es 2 Möglichkeiten: sie kriegen Rente oder halt nicht.
Und zwar vollkommen wurst wie es statistisch ausschaut.
Gerade gestern wurde schon mal dieses "ganze Theater" durchgekaut, ohne jedes praktische Ergebnis.
dort weitersuchen dürfen Sie selbst,
denn ob es 63,28 % sind oder nur 46,73 % sagt absolut NICHTS
darüber aus, wie dann in Ihrem Fall das Ergebnis sein wird.
Hallo Siehe hier,
wo bitte steht dort, wie viel Prozent aller Widersprüche bei der Erwerbsminderungsrente von der DRV abgelehnt werden? Ich habe dazu nichts gefunden.
Dies sind die Seiten, auf denen die DRV die erhobenen Statistiken veröffentlicht. Also wird es dort sicher in irgendeiner der Publikationen stehen. Selbst gesucht habe ich dort noch nie. Wozu auch? Ist in der Praxis völlig ohne Aussagewert!
Oder wollen Sie dann später beim Richter vorm Sozialgericht argumentieren, dass 'ausgerechnet Sie' zu den xx % abgelehnten Fällen gehören? Hilft Ihnen null und nichts!
Es ist IMMER eine Einzelfallentscheidung!
Ich würde auf jeden Fall, unabhängig von irgendwelchen Prozenten, zuerst Widerspruch einlegen. Ca. 5 Tage später würde ich zusätzlich, um den Druck zu erhöhen, formlos mit einem 3 Zeiler, erneut einen EM-Antrag stellen. Anträge können Sie stellen, so oft wie sie wollen.
Die genauen Daten der Widersprüche gegen eine Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie für den Zeitraum 2014 - 2018 auf der Seite 3 oben in dem folgenden Dokument:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/093/1909329.pdf
Ob nun 30, 40 oder 60% abgelehnt werden?
Meine Antwort: es bringt Ihnen gar nichts, denn für Ihren Antrag gibt es 2 Möglichkeiten: sie kriegen Rente oder halt nicht.
Und zwar vollkommen wurst wie es statistisch ausschaut.
Hallo liebe/r KSC,
würden "nur" 30%, 40%, maximal 50% abgelehnt, würde ich Widerspruch einlegen. Würden 51% und mehr abgelehnt, würde ich keinen Widerspruch einlegen.
Ich gehöre (Gott sei dank) nicht zu den allerschwerst Kranken (z.B. Patienten die im Koma liegen, schwerste Schlaganfälle mit Lähmungen haben, schwerste Herzinfarkte, an der Herz-Lungenmaschine "hängen", einen hohen Pflegegrad haben und rund um die Uhr betreut werden müssen etc.) denen zu Recht, zu erst die Erwerbsminderungsrente zu steht.
Ich gehöre da im Vergleich eher zu den mittelschwer Kranken, seit ca. 3 Jahren durchgehend durch einen Facharzt "krankgeschrieben" und dem Ratschlag, auch durch den Hausarzt, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ich liege jedoch nicht im Koma, habe keine Schlaganfälle, "hänge" nicht an der Herz-Lungenmaschine etc.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/093/1909329.pdf
Hallo lieber Hobbyexperte,
vielen Dank!!!
Hallo lieber lieber Hobbyexperte,
interpretiere ich die folgenden 2 Ablehnungsgründe auf Seite 3 richtig?
Bescheid ohne Erfolg wegen formeller Gründe = der Widerspruch erfolgte zu spät?
Bescheid ohne Erfolg wegen materieller Gründe = nicht krank genug für die Erwerbsminderungsrente?
Hallo Sabine,
da Ihre Statistikfrage ja geklärt zu sein scheint, möchte ich noch auf Ihre letzte Frage eingehen:
Die Ablehnung wegen formeller Gründe bedeutet, dass der Widerspruch als unzulässig zurückgewiesen wird, weil formale Fehler vorliegen (z.B. Frist versäumt, Widerspruch per E-Mail eingelegt, ...)
Dabei wird die inhaltliche (materiell-rechtliche)Richtigkeit des Widerspruchs nicht geprüft.
Die im Gesetz genannten Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente bezeichnet man als materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen. Ist der Widerspruch zulässig, aber die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rente sind nicht erfüllt, dann ist der Widerspruch zwar zulässig aber unbegründet.
Dazu gehören neben den medizinischen Voraussetzungen (persönliche Voraussetzungen) auch die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren und das Vorliegen von 36 Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbswminderung (versicherungsrechtliche Voraussetzungen).
Daher umfasst die Ablehnung wegen materieller Gründe sowohl die Ablehnung aus medizinischen Gründen, als auch die Ablehnung wegen zu geringer Versicherungszeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
interpretiere ich die folgenden 2 Ablehnungsgründe auf Seite 3 richtig?
Bescheid ohne Erfolg wegen formeller Gründe = der Widerspruch erfolgte zu spät?
Bescheid ohne Erfolg wegen materieller Gründe = nicht krank genug für die Erwerbsminderungsrente?
Hallo Sabine,
der Experte hat die offenen Fragen bereits vollständig beantwortet. Sie sollten Ihre Entscheidung, ob Sie Widerspruch einlegen möchten, meines Erachtens nicht von statistischen Zahlen abhängig machen.
Sie können auch Kontakt zu der von Ihnen nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen uns sich dort telefonisch den Ablehnungsbescheid erklären lassen. Vielleicht ergeben sich ja auch noch andere Möglichkeiten, die Ihnen helfen können, Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.
Für Menschen mit gesundheitlichen Problemen kennt die Rentenversicherung auch medizinische Rehamaßnahmen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha). Manchmal kann eine berufliche Neuorientierung mit Unterstützung der Rentenversicherung auch zu einer neuen, beruflichen Perspektive führen.
Viel Glück
da Ihre Statistikfrage ja geklärt zu sein scheint, möchte ich noch auf Ihre letzte Frage eingehen:
Die Ablehnung wegen formeller Gründe bedeutet, dass der Widerspruch als unzulässig zurückgewiesen wird, weil formale Fehler vorliegen (z.B. Frist versäumt, Widerspruch per E-Mail eingelegt, ...)
Dabei wird die inhaltliche (materiell-rechtliche)Richtigkeit des Widerspruchs nicht geprüft.
Die im Gesetz genannten Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente bezeichnet man als materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen. Ist der Widerspruch zulässig, aber die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rente sind nicht erfüllt, dann ist der Widerspruch zwar zulässig aber unbegründet.
Dazu gehören neben den medizinischen Voraussetzungen (persönliche Voraussetzungen) auch die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren und das Vorliegen von 36 Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbswminderung (versicherungsrechtliche Voraussetzungen).
Daher umfasst die Ablehnung wegen materieller Gründe sowohl die Ablehnung aus medizinischen Gründen, als auch die Ablehnung wegen zu geringer Versicherungszeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo liebes Expertenteam,
vielen Dank für Ihre ausführliche und verständliche Antwort!!!
interpretiere ich die folgenden 2 Ablehnungsgründe auf Seite 3 richtig?
Bescheid ohne Erfolg wegen formeller Gründe = der Widerspruch erfolgte zu spät?
Bescheid ohne Erfolg wegen materieller Gründe = nicht krank genug für die Erwerbsminderungsrente?
Hallo Sabine,
der Experte hat die offenen Fragen bereits vollständig beantwortet. Sie sollten Ihre Entscheidung, ob Sie Widerspruch einlegen möchten, meines Erachtens nicht von statistischen Zahlen abhängig machen.
Sie können auch Kontakt zu der von Ihnen nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen uns sich dort telefonisch den Ablehnungsbescheid erklären lassen. Vielleicht ergeben sich ja auch noch andere Möglichkeiten, die Ihnen helfen können, Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.
Für Menschen mit gesundheitlichen Problemen kennt die Rentenversicherung auch medizinische Rehamaßnahmen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha). Manchmal kann eine berufliche Neuorientierung mit Unterstützung der Rentenversicherung auch zu einer neuen, beruflichen Perspektive führen.
Viel Glück
Hallo lieber Hobbyexperte,
vielen Dank für Ihre netten Hinweise!!!
Ich werde am Wochenende mal alles überdenken und am Montag telefonisch bei der DRV, um eine Beratung, wahrscheinlich auch für die berufliche Reha, bitten.
Nur so als Gedanke von mir...
Falls Sie selbst nicht denken, schwer genug betroffen zu sein, dann scheinen Sie auch nicht unbedingt ein EM-Fall zu sein.
Schon die Überlegungen, auch zum Thema, wie geht es anderen- oder wenn soviel %, dann Widerspruch, sonst nicht, deutet nicht auf eine so schwere Einschränkung hin.
Wenn ich meinen Fall nehme, ich wußte, ich kann definitiv nicht mehr arbeiten gehen, jedenfalls nicht mehr täglich und keine 3 Stunden.
Da wären auch bei 99% Ablehnung, aller Anträge, trotzdem keine Zweifel an einem EM-Antrag, Widerspruch und auch Klage aufgekommen.
Und die EM sollte auch das letzte Mittel sein, da es auch viele negative Aspekte hat.
Wenn man dieses Forum verfolgt, „glauben“ sehr viele sie könnten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten, die Realität aus der Sicht eines Sozialmediziners ist dann aber oft eine ganz andere.
Spätestens bei einer Ablehnung der beantragten Erwerbsminderungsrente wird das einigen noch schmerzlich bewusst werden.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/093/1909329.pdf
Das ist ja mal eine super Antwort/Link. Es ist sehr schön, dass sich im Forum, ein solch kompetenter Experte engagiert.
Wenn man dieses Forum verfolgt, „glauben“ sehr viele sie könnten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten, die Realität aus der Sicht eines Sozialmediziners ist dann aber oft eine ganz andere.
Spätestens bei einer Ablehnung der beantragten Erwerbsminderungsrente wird das einigen noch schmerzlich bewusst werden.
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