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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Ablehnung Widerspruch

von U. Gampe15.01.2017 | 16:45
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2 Antworten

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Mein Antrag auf Erwerbsminderung wurde abgelehnt. Begründung: ... Kein Anspruch auf Erwerbsminderung .....können Sie noch mindestens. 6 Stunden arbeiten. Eigentlich wollte ich ja nur eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Bei Abgabe des Antrags wurde mir jedoch gesagt, dass ich den Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen muss. Ich möchte nun Widerspruch einlegen. - Kann ich da gleich den Hinweis auf Teilerwerbsminderung angeben? - Oder bedeutet die Ablehnung auch gleich Ablehnung auf Teilerwerbsminderung? Erforderliche Wartezeiten habe ich mit fast 40 Jahren Beitragszeiten erreicht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo U. Gampe,

eine teilweise Erwerbsminderung würde vorliegen, wenn Sie zwar noch mindestens drei Stunden/Tag, aber nicht mehr 6 Stunden/Tag in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Tätigkeit arbeiten könnten. Wenn Sie der Meinung sind, dass dies für Sie zutrifft, können Sie Widerspruch einlegen und das auch entsprechend begründen. Den Hinweis von W*lfgang, vorher einen Blick in die Akte zu werfen, um die Entscheidung nachvollziehen zu können, halte ich für sinnvoll.

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1 Antworten

W*lfgangam 15.01.2017 | 17:32
Hallo U. Campe, ja, die DRV hält Sie weder für voll noch teilweise für erwerbsgemindert /kann noch mind. 6 Std. eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben - und damit ist auch keine teilweise EM-Rente möglich. Bevor Sie Ihren Widerspruch begründen *) - zur Fristwahrung können Sie den natürlich schon abschicken /ohne Begründung - sollten Sie vielleicht in Ihre Rentenakte reinschauen, die mit dem Widerspruch zunächst anfordern, um sich ein Bild zu machen, warum so entschieden worden ist. Die Rentenakte können Sie wahlweise an die örtliche DRV-Beratungsstelle, das Rathaus/Versicherungsamt, ggf. an den Sie vertretenden Sozialverband/VdK oder Rechtsanwalt schicken lassen. In med. Rentensachen sollten Sie sich zwingend rechtskundigen Rat holen - es sei denn, aus der Rentenakte ergibt sich auch schon für Laien, warum die Rente abgelehnt worden ist. *) und ja, da können Sie reinschreiben, was Sie wollen, warum Sie nur eine teilweise EM-Rente anstreben und womit Sie das begründen. Eigene 'Fantasien' helfen da aber nicht weiter, Facharztgutachten wären das Mindeste – ggf. die Aufforderung an die DRV, eine 'vernünftiges' Begutachtung durchzuführen, wenn Ihnen Zweifel an der letzten dazu gekommen sind. Gruß w.
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