Erwerbsminderungsrente Ablehnung Widerspruch

von
U. Gampe

Mein Antrag auf Erwerbsminderung wurde abgelehnt. Begründung: ... Kein Anspruch auf Erwerbsminderung .....können Sie noch mindestens. 6 Stunden arbeiten.
Eigentlich wollte ich ja nur eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Bei Abgabe des Antrags wurde mir jedoch gesagt, dass ich den Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen muss.
Ich möchte nun Widerspruch einlegen.
- Kann ich da gleich den Hinweis auf Teilerwerbsminderung angeben?
- Oder bedeutet die Ablehnung auch gleich Ablehnung auf Teilerwerbsminderung?
Erforderliche Wartezeiten habe ich mit fast 40 Jahren Beitragszeiten erreicht.

von
W*lfgang

Zitiert von: U. Gampe
- Oder bedeutet die Ablehnung auch gleich Ablehnung auf Teilerwerbsminderung?
U. Campe,

ja, die DRV hält Sie weder für voll noch teilweise für erwerbsgemindert /kann noch mind. 6 Std. eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben - und damit ist auch keine teilweise EM-Rente möglich.

Bevor Sie Ihren Widerspruch begründen *) - zur Fristwahrung können Sie den natürlich schon abschicken /ohne Begründung - sollten Sie vielleicht in Ihre Rentenakte reinschauen, die mit dem Widerspruch zunächst anfordern, um sich ein Bild zu machen, warum so entschieden worden ist.

Die Rentenakte können Sie wahlweise an die örtliche DRV-Beratungsstelle, das Rathaus/Versicherungsamt, ggf. an den Sie vertretenden Sozialverband/VdK oder Rechtsanwalt schicken lassen.

In med. Rentensachen sollten Sie sich zwingend rechtskundigen Rat holen - es sei denn, aus der Rentenakte ergibt sich auch schon für Laien, warum die Rente abgelehnt worden ist.

*) und ja, da können Sie reinschreiben, was Sie wollen, warum Sie nur eine teilweise EM-Rente anstreben und womit Sie das begründen. Eigene 'Fantasien' helfen da aber nicht weiter, Facharztgutachten wären das Mindeste – ggf. die Aufforderung an die DRV, eine 'vernünftiges' Begutachtung durchzuführen, wenn Ihnen Zweifel an der letzten dazu gekommen sind.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo U. Gampe,

eine teilweise Erwerbsminderung würde vorliegen, wenn Sie zwar noch mindestens drei Stunden/Tag, aber nicht mehr 6 Stunden/Tag in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Tätigkeit arbeiten könnten. Wenn Sie der Meinung sind, dass dies für Sie zutrifft, können Sie Widerspruch einlegen und das auch entsprechend begründen. Den Hinweis von W*lfgang, vorher einen Blick in die Akte zu werfen, um die Entscheidung nachvollziehen zu können, halte ich für sinnvoll.

Interessante Themen

Rente 

Teilrente: Für wen sie sich lohnt

Wer eine Altersrente beantragt, kann statt einer Vollrente eine Teilrente wählen. Vorteile und mögliche Nachteile.

Rente 

Rentenversicherungsnummer: Wo finde ich sie?

Was ist die Rentenversicherungsnummer? Welche habe ich? Und wie kann ich eine RVNR beantragen? Alles Wichtige zur Rentenversicherungsnummer.

Rente 

Rentenerhöhung 2023: Deutliches Plus

Von Juli an bekommen Millionen Menschen deutlich mehr Rente. Warum das so ist und was die nächsten Jahre bringen könnten.

Altersvorsorge 

Diese Steuermythen halten sich hartnäckig

Acht Mythen rund um die Steuererklärung und was wirklich dran ist.

Rente 

Irrtümer über die Rente: Was richtig und was falsch ist

Kann die Rente wirklich sinken? Und zählen die letzten Jahre mehr für die Rente? In Sachen Rente machen schon immer viele falsche Behauptungen die...