Hallo U. Gampe,
eine teilweise Erwerbsminderung würde vorliegen, wenn Sie zwar noch mindestens drei Stunden/Tag, aber nicht mehr 6 Stunden/Tag in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Tätigkeit arbeiten könnten. Wenn Sie der Meinung sind, dass dies für Sie zutrifft, können Sie Widerspruch einlegen und das auch entsprechend begründen. Den Hinweis von W*lfgang, vorher einen Blick in die Akte zu werfen, um die Entscheidung nachvollziehen zu können, halte ich für sinnvoll.