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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente abschlagsfrei

von Stephanie Hauser20.05.2019 | 18:16
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Hallo Experten, ich bin am 28.01.1956 geboren und verfüge über 38 versicherungsjahren, ich werde voraussichtlich rückwirkend zum 02.02.0219 Rente wegen Erwerbsminderng erhalten (rückw. LF EM, bisher bin ich noch im Krankengeldbezug, können Sie mir sagen, wie hoch der Abschlag aufggrund meines Geb.alters und den 38 Vers.jahren ab 01.02.2019 ist. Vielen Dank Stephanie Hauser

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Stephanie Hauser,

User W*lfgang hat auf den richtigen Link in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen. Es kommt nun auf die richtige Anzahl von Beitrags- und Berücksichtigungszeiten an, damit Ihnen eine Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge für die Zeit ab 02/19 gezahlt werden kann.

Die Prüfung, ob Ihre Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Abschläge ist, wird automatisch geprüft.

Warten Sie bitte Ihren Rentenbescheid ab. Sobald Sie den Bescheid haben und nicht wissen, ob Ihre Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge oder mit einem Abschlag von 4,2% reduziert wurde, wenden Sie sich dann schnellstmöglich an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

itsmeam 20.05.2019 | 18:20
Das Einfachste ist, du wirfst einen Blick in deine jährliche Renteninformation, oder forderst dir eine aktuelle bei der RV an.
chiam 20.05.2019 | 19:46
Es kommt auf die Art der 38 Versicherungsjahre an. Wenn es Zeiten sind, die für eine Rente für besonders langjährig Versicherte zählen würden (35 Jahre würden schon reichen), ist die Rente abschlagsfrei. Andernfalls sind es Abschläge für 14 Monate, also 4,2%. Zu den relevanten Zeiten gehören vor allem Pflichtbeitragszeiten, Berücksichtigungszeiten (wegen Kindererziehung), manche Zeiten von Krankheit oder Arbeitslosigkeit und Zeiten mit freiwilligen Beiträgen; letztere aber nur, wenn auch mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen.
Hanna Kretschmeieram 20.05.2019 | 19:58
Frage, wo kann man denn das nachlesen, dass die EM-Rente dann abschlagsfrei ist?
W°lfgangam 20.05.2019 | 19:59
Hallo Stephanie Hauser, zu den Abschlägen -> Merkblatt der DRV/Seite 16 ff.: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Gruß w.
chiam 20.05.2019 | 20:18
Im Zweifelsfall im Gesetz (Sozialgesetzbuch 6, das die Rentenversicherung regelt), jedoch ist der Text mit seinen Querbezügen nicht immer leicht zu verstehen. Relevant sind hier vor allem die Paragraphen 77, 264d und 51.
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