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Erwerbsminderungsrente

von Katrin12.01.2010 | 11:34
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4 Antworten

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Hallo zusammen, einfache Frage: Wer nur unter 3 Stunden erwerbsfähig ist, erhält die volle Rente, wer 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig ist, erhält die halbe Rente, 6 Stunden oder mehr täglich: keine Rente. Was jedoch bedeutet der Satz: Ist d. Kl. in der Lage, eine körperlich leichte Tätigkeit bis zu 6 Stunden täglich zu verrichten? Meine behandelnden Ärzte sind hier der Meinung, dass man bei diesem Satz die halbe, die volle oder gar keine EM-Rente erhalten kann, wenn sie mit JA antworten. Ist das richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nicht "Ihre behandelnden Ärzte" entscheiden letztlich ob und welche eventuelle (Teil-) Rente Ihnen gewährt wird, sondern der Rentenversicherungsträger. Da so eine Ermessensentscheidung natürlich einer eventuellen rechtstaatlichen Überprüfung standhalten sollte, kann hier nicht willkürlich entschieden werden. Die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers muss daher beurteilungsfehlerfrei erfolgen. Um diese Entscheidung nach rechtsstaatlich Gesichtpunkten fehlerfrei treffen zu können und um dennoch unnötige Gutachtenskosten zu sparen, wird häufig die "Meinung" der behandelnden Ärzte eingeholt. Sollten allerdings noch Fragen offen bleiben oder auch Zweifel an der Einschätzung der behandelnden Ärzte bestehen, dann wird der Rentenversicherungsträger ggfs. selbst die Begutachtung durchführen oder aber einen Gutachtensauftrag an eine anderen Arzt vergeben.

Sollte die daraufhin ergehende Entscheidung nicht der vom Antragsteller entsprechen, so kann dieser wiederum Widerspruch und eventuell nach Durchführung dieses vorgeschriebenen Vorverfahrens Klage vor dem Sozialgericht erheben.

3 Antworten

Beitragam 12.01.2010 | 11:51
Wenn Sie ab 01.01.1961 geboren sind und Ihre Ärzte sagen, daß sie 6 Std. täglich arbeiten können, trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen, dann liegt KEINE Erwerbsminderung vor!
Emilam 12.01.2010 | 12:26
Was IHRE behandelnden Ärzte dazu sagen ist insofern völlig unerheblich, da diese nicht über die Zuerkennung der EM-Rente entscheiden. Außerdem sollte sich ein normaler Arzt ( Hausarzt etc. ) bei einer solchen Beurteilung mehr als zurückhalten, da für die Beurteilung einer Erwerbsminderung sozial-medizinsche Fachkenntnisse notwendig sind über die nur solche Ärzte verfügen , die dafür ausgebildet oder weiter gebildet wurden.
Wolfgangam 12.01.2010 | 20:11
Hallo Emil, > Was IHRE behandelnden Ärzte dazu sagen ist insofern völlig unerheblich offensichtlich wurden aber 'IHRE' behandelnden Ärzte im bereits laufenden Klageverfahren für würdig befunden, hier eine med. Sachaussage treffen zu dürfen/müssen. Daneben sollten sich die Ärzte auf die eigentliche Frage konzentrieren - was daraus folgt, setzt das Gericht fest ;-) Für 'jüngere' Versicherte siehe Beitrag von Beitrag. Die Ausgangsfrage hat zu wenig Hintergrundinformationen (Berufschutz ?), als da weiter spekulieren zu können ... Gruß w.
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