guten tag,
antrag auf em-rente wurde anfang 2014 gestellt. bewilligungsbescheid erwarte ich eigentlich "jeden tag".
wenn ich die reform zum 01.07.2014 richtig verstehe, profitiere ich nur dann, wenn die bewilligung am oder nach dem 01.07.2014 erfolgt.
ist dem so oder gibt es übergangsregelungen ( oder erteilt die DRV bis 30.06. keine bewilligungen mehr ) für bereits gestellte und noch nicht entschiedene anträge ?
gibt es einspruchsmöglichkeiten, um eine wirksamkeit des bescheides nach inkrafttreten der reforn zu erreichen ?