Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde in 2014 geschieden. Die Rentenanwartschaften wurden aufgeteilt und ich werde eine Rente erhalten. Seit 2014 versuche ich (53 Jahre), auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Dies gelingt mir nur eingeschränkt.Ich habe nur 14 Monate der geforderten 36 Monate für eine Erwerbsminderungsrente zusammen. Ich war arbeitssuchend ohne Bezugsberechtigung gemeldet. Dann bekam ich vom 01.05.2015 - September Arbeitslosengeld.( Ich hatte vorher 12 Monate gearbeitet). Seit dem 01.01.2016 beziehe ich ALG II. Nun ist der Umstand aufgetreten, dass ich nicht mehr als 3 Std. arbeiten kann -krankheitsbedingt. Meine Frage ist nun folgende: werden mir die Zeiten des ALGI und die Zeiten des ALGII auf die 36 Monate Pflichtbeitragszeit angerechnet, die ja die Grundvoraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente sind? Ich bin sehr verzweifelt, weil ich nicht weiß, wie ich diese 36 Monate aufgrund meines Alters und meiner Krankheit jetzt noch erreichen kann?
Für Ihre Antworten und Bemühungen bedanke ich mich im Voraus !
Ute B.