Hallo Nadine,
inwieweit er Anspruch auf Auszahlung des restlichen Urlaubs hat, kann von hier aus nicht festgestellt werden. Allerdings würde eine Abgeltung des nicht in Anspruch genommenen Urlaubs nicht im Rahmen des Hinzuverdienstes auf die Rente angerechnet werden, wenn definitiv keine Möglichkeit bestanden hat, den Urlaub zu nehmen, z. B. wegen andauernder Krankheit.