Zitiert von: LS
Zwischenzeit ist Selbständigkeit und Alg II ohne Leistungsbezug.
Von Bededeutung ist jedoch die Feststellung, für welchen Zeitraum vor Rentenbeginn die 3 Jahre Beitragszeit einbezogen werden?
Wo kann man das nachlesen?
Hier:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html#doc1576684bodyText30
oder in einer Rentenauskunft:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
wobei die nur potentiell eine EM-Rente zum Erstell/-berechnungsdatum darstellt/verneint - und dabei aktuell laufenden Versicherungszeiten nicht in die Anspruchsvoraussetzungen einbeziehen kann.
Gruß
w.
PS: wenn von einem vermeintlich angenommen Versicherungsfall der EM (muss ja nicht das Rentenantragsdatum sein, kann auch schon länger zurückliegen) in den letzten 5 Jahren davor bereits 'echte' Lücken von mehr als 24 Monaten sind, werden die 36in61 niemals erreicht werden können.
Genauso können Sie umgekehrt vorgehen: wann waren das letzte Mal 36 Monate Pflichtbeitragszeit vorhanden 'am Stück zählbar', wie lange danach gibt es noch 'Streckungszeiten' nebst folgenden Lücken, um rechnerisch in einem 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum den danach letztmöglichen EM-Eintritt zu ermitteln.
Ganz einfach... ;-)