Meine Frau, gelernte Friseurin, aktuell ohne Beschäftigung, ca. 40 Jahre alt, leidet seit einige Zeit massiv an Rückenprobleme als folgen diverse Bandscheibenvorfälle und übermäßigen Verschleiß der Wirbelsäule, so, dass Sie seit mindestens 3-4 Jahren fast nur noch damit beschäftigt ist, die Schmerzen und neurologische Beschwerden, wie Taubheitsgefühle in den Beinen und die psychische Belastung, in Griff zu bekommen bzw. zu halten.
Innerhalb der letzten Jahre gab es diverse Krankenhausaufenthalte, drei Operationen (innerhalb von 36 Monate), Schmerztherapien, zahlreiche ambulante Behandlungen beim Orthopäden, Neurochirurgen und Hausarzt, unzählige Physio- und REHA – Sport Stunden und zwei stationäre REHAs. Nach der letzte, und dritte Operation Anfang 2020, folgte anschließend eine stationäre Reha. Im Anschluss gab es ein Bericht an die DRV, wo Herr Dr. , der meine Frau zwei Mal a 10 Minuten gesehen hat, der Meinung war, dass meine Frau mit derartige Beschwerden 6 Stunden und mehr pro Tag arbeiten kann. Dabei wurden weder die Vorgeschichten noch andere Diagnosen der Fachärzte (Neurochirurgen, Orthopäden) oder sogar die Psychischen Folgen / Belastungen der Schmerzen der letzten Jahre, gar nicht berücksichtig worden sind.
Jetzt haben wir gemerkt, dass die Operation und die REHA die Probleme nicht gelöst hat, so dass meine Frau aktuell immer noch unter starken Schmerzen und neurologische Beschwerden verschiedene Art leidet. Da meine Frau im aktuellen Zustand und auch die letzten Jahre davor, weder lange sitzen, stehen noch zu lange gehen kann und durch psychische Belastung der Situation und Schmerzen überfordert ist, haben wir uns dazu entschlossen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Nach 3 Wochen kam die Ablehnung, und anscheinend basierte diese Ablehnung ausschließlich auf Reha Bericht der Reha Dr...der Sie 2x Mal gesehen hat.
Ich denke in unserem Fall hätte die DRV verschiedene Aspekte, wie die medizinischen Vorgeschichten (Neurochirurgie, hausärztliche Versorgung, Orthopädie, Therapien), die physischen Aspekte und psychische Aspekte in Betracht ziehen sollten. Um das ganze nicht einfach einem Arzt zu überlassen, der sich mit komplettem Krankheitsbild meiner Frau sich nicht richtig befasst hat. Ich denke da hätte die DRV wenigstens bei den behandelnden Ärzten nach den Einschätzungen fragen sollen oder sogar die Gutachten beim Neurochirurgen und Neurologen beauftragen sollen. Wir haben keine Absicht auf eine volle EMR, sondern gfs. auf die befristete teilweise Erwerbsminderungsrente bzw. eine befristete Arbeitsmarktrente.
Anscheinend ist das eine gängige Praxis, die Erstanträge auf diese Weise abzulehnen. Oder, was meinen Sie dazu?
Naja, zum Glück hat man die Rechtschutzversicherung und den guten Anwalt, der die Sache ab der Ablehnung übernommen hat und bereits einen Widerspruch und Akteneinsicht für uns in die Wege geleitet hat. Es bleibt spannend.